BundesratStenographisches Protokoll801. Sitzung / Seite 14

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tät den Bürgerinnen und Bürgern anbieten wollen. Was erwartet der Bürger von uns? Das ist der entscheidende Punkt! Also: Open Government und Wirkungsorientierung, das ist die Devise. Deshalb: Der öffentliche Dienst braucht qualifizierte Arbeitskräfte! Und das ist neben dem sicheren Arbeitsplatz, der immer wieder bei diversen Lohnver­handlungen auch ins Treffen geführt wird, ebenfalls ein ganz, ganz wichtiger Faktor.

Von dem derzeitigen Senioritätsprinzip, das wir haben, dass sozusagen 62-Jährige oder Pensionsberechtigte das höchste Einkommen und den höchsten Erwerbslohn ha­ben, können wir uns wirklich langsam verabschieden. Wenn nämlich ein fertig ausge­bildeter Lehrer aus der PÄDAK mit zirka 1 500 € Bruttolohn seine Berufslaufbahn im öf­fentlichen Dienst beginnt, braucht man sich nicht zu wundern, dass wir keine Volks­schullehrer mehr bekommen, denn mit diesem Geld kann man schlicht und einfach kei­ne Familie ernähren.

Das ist, schlicht und einfach gesagt, eine Herabwürdigung der Pädagogen. Dabei soll­ten wir gerade im Volksschulbereich die besten Lehrer haben, und es sollten nicht
nur Frauen diesen Job ausführen, sondern auch eine entsprechende Anzahl von Män­nern. So schaut’s aus, Frau Minister! (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie der Bundesrä­tin Michalke.)

Deshalb ist es auch längst an der Zeit, ein neues Dienst- und Besoldungsrecht zu schaffen. Und, bitte, schieben wir dann nicht immer nur der Gewerkschaft den „Schwarzen Fritz“ oder den Schwarzen Peter zu, sondern: Endlich Fakten auf den Tisch!, und dann können wir auch entsprechend verhandeln. Klar kostet das Geld, auch nicht zu knapp, aber ich denke, um es mit dem Lehrerbeispiel noch einmal zu sa­gen: Das sind wir unserem Bildungssystem schuldig, weil wir nicht nur eine breit ange­legte Bildungsdiskussion wollen, sondern dazu gehören auch entsprechende Para­meter wie Dienst- und Besoldungsrecht und eine zeitgemäße Entlohnung. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

Ich bringe dazu jetzt ein Beispiel aus Vorarlberg. Unser Land hat im Jahr 2001 die Pragmatisierungen abgeschafft und mit dem Landesangestelltengesetz ein komplett neues Dienst- und Besoldungssystem geschaffen, dessen wesentlicher Bestandteil die Umverteilung der Lebensverdienstsumme zum Inhalt hat. Die jungen MitarbeiterInnen haben viel höhere Einstiegsgehälter und höhere Vorrückungsstufen. Das Einkommen verflacht sich dann mit 45 Jahren plus – das kommt auf den Einstieg an –, und am Ende des Beschäftigungsverhältnisses werden dann nur noch Indexanpassungen und Lohnabschlüsse lukriert. Also hinten hinaus verläuft die Lohnkurve dann degressiv.

Die Vorarlberger Gemeinden haben in einer umfassenden Reform 2004 diese Gehalts­reform nachvollzogen. Der öffentliche Dienst in Vorarlberg ist deshalb, so wie in eini­gen anderen Bundesländern auch, wieder attraktiv für junge Menschen, die damit in et­wa vergleichbare Löhne mit der Privatwirtschaft aufzuweisen haben.

Wesentliche Bestandteile dieser Gehaltsreform sind neben finanziellen Umverteilungen auch vorgeschriebene MitarbeiterInnengespräche, Aus- und Weiterbildungsvereinba­rungen, Führungskräfteschulungen und, damit verbunden, Leistungsprämien, die dann einen fixen Lohnbestandteil darstellen.

Das neue System ist flexibel, durchlässig und dadurch gekennzeichnet, dass hier nicht unbedingt der Schulabschluss – also Matura oder Fachhochschule oder akademischer Grad – bewertet wird oder entscheidend ist, sondern die Verwendung auf dem entspre­chenden Dienstposten. Selbstverständlich kostet das im Endausbau dem Land Vorarl­berg und den Gemeinden einige Millionen. Aber ich denke, wir sind es im Rahmen ei­ner Verwaltungsreform auch unseren Kolleginnen und Kollegen schuldig, hier entspre­chende strukturelle Maßnahmen zu treffen, um dann motivierte MitarbeiterInnen und einen attraktiven Arbeitsplatz auch mit einer entsprechenden Akzeptanz zu haben. Zu­sätzlich stellt das Ganze dann einen Gewinn für unsere Bürgerinnen und Bürger dar.

 


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