sentieren darf. Es gibt auch einiges vorzuweisen und einiges zu erzählen, was das anlangt. Sie werden es dann nachlesen können.
Apropos nachlesen: Ich muss mich entschuldigen dafür, dass der Beiratsbericht schriftlich beziehungsweise in Papierform erst vorgestern eingelangt ist. Ich darf aber daran erinnern, dass er bereits vor Monaten präsentiert wurde und seitdem online ist. Das heißt, er blieb der Öffentlichkeit nicht verborgen, er war medial begleitet, und man hat sehr wohl mitbekommen – weil man auch im Nationalrat schon darüber gesprochen hat –, dass es diesen Bericht gibt. Ich freue mich sehr darüber, und er wurde auch jetzt von allen drei VorrednerInnen lobend erwähnt. Er ist erstellt worden von Universitätsprofessoren/-professorinnen, PraktikerInnen aus dem In- und Ausland, und er enthält Thesen und Empfehlungen, an denen wir bereits arbeiten, die aber selbstverständlich weitergedacht werden.
Wir wollen, dass wir fit für das 21. Jahrhundert sind, dass wir als öffentlicher Dienst in Konkurrenz zur Privatwirtschaft bestehen können, und zwar nicht nur mit einer Besoldungsreform, die auch ein Teil dieses Berichtes ist. Eine Besoldungsreform kann nicht alles sein, muss aber ein wichtiger Teil sein, damit Menschen sich überhaupt bewerben und im öffentlichen Dienst tätig sein wollen. Das ist klar.
Auf der anderen Seite geht es aber um mehr. Wie gehen wir mit den neuen Medien in Zukunft um? Wie können wir Bürger-/Bürgerinnenbeteiligung in Zukunft noch besser gestalten, noch optimieren? Wie können wir Partizipation im Sinne von: „Ich frage die Bürgerinnen und Bürger, ich bekomme ein Feedback und kann darauf reagieren!“, erreichen? Wie können wir das optimieren? Wie können wir mit dem Begriff „Cloud Computing“ als öffentlicher Dienst umgehen? – All diese Fragen gehören beantwortet, und dafür möchte ich mir auch Zeit nehmen.
Ich möchte jetzt vielleicht anhand eines Beispiels – wie ich das auch schon im Nationalrat gemacht habe – auch dem Hohen Bundesrat noch einmal näherbringen, was der öffentliche Dienst jetzt schon leistet und was er aufgrund dieser Empfehlungen leisten wird, wenn die eine oder andere Maßnahme hoffentlich schon in einem Jahr, wenn diese große Debatte in den Bundesländern – ich werde ja in die Bundesländer gehen und diesen Beiratsbericht selbstverständlich mit allen möglichen Experten und Expertinnen auf Länderebene, auf Gemeindeebene, mit Gewerkschaftsvertretern diskutieren – geführt sein wird, beschlossen sein wird.
Was können wir jetzt schon? Was wird die Zukunft bringen? – Beispiel: Computerfachfrau; ich weiß, das sagt man nicht mehr, also: eine junge Frau, die sich als IT-Technikerin beim öffentlichen Dienst bewerben möchte. Sie muss keine schriftliche Bewerbung mehr mit der Post verschicken – wiewohl die Post sich natürlich freuen wird, wenn sie das tut; sie kann es auch tun –, sondern sie kann ganz bequem von zu Hause aus übers Internet zunächst einmal nachschauen, was es denn überhaupt für Lehrstellen im öffentlichen Dienst gibt. Sie kann sich dann, wenn sie das will, weil sie vielleicht in der Schule schon den Umgang mit diesen Medien geübt, gelernt hat, für diesen Bereich bewerben.
Ich hoffe ja, dass mittlerweile jede Volksschule mit Computern und Internet ausgestattet ist, denn der maßvolle Umgang von jüngster Kindheit an ist, glaube ich, das Allerwichtigste, was wir unseren Kindern mitgeben können. Wir könnten uns zwar gegen neue Technologien verwahren, aber aufhalten können wir sie schon lange nicht mehr. Das heißt, je früher Kinder damit konfrontiert sind, natürlich in einem Maße, das, wie schon einmal gesagt, nicht überschießend ist, desto besser ist es.
Also: Eine junge Frau bewirbt sich von zu Hause aus, schickt ihre Bewerbung elektronisch ab. Sie hat sich vielleicht dafür entschieden, sich als IT-Technikerin in der Verwaltung im Bereich Landesverteidigung zu bewerben. Sie wird eingeladen und bekommt diesen Job. Sie macht natürlich eine Lehre und Matura, denn Matura ist längst
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