mehr viel Zeit, aber das ist jedes Jahr so, und ich kann sagen, unter Druck ist es zumeist so, dass etwas Gutes dabei herauskommt, und zwar für alle Beteiligten.
Zur Dienstrechtsnovelle vielleicht noch Folgendes: Sie ist nicht klein, sie ist groß. In dieser Novelle ist ein großes Anti-Korruptionspaket enthalten. Wir haben zum ersten Mal keine „Gratispraktiker“ mehr im öffentlichen Dienst. Es gab ein paar hundert junge Leute, die bis zu einem Jahr gratis in einer Einrichtung des Bundes, in den einzelnen Ressorts gearbeitet haben. Ich verwahre mich eigentlich sehr vehement dagegen – und das schon seit langer Zeit, deshalb bin ich auch froh, dass es gelungen ist, das auch in diese Novelle aufzunehmen –, dass junge Menschen ausgebeutet werden, indem sie ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellen und dann nicht einmal einen Mindestlohn dafür erhalten. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)
Daher haben wir gesagt: 1 300 € für eine Praktikantin/einen Praktikanten, die/der ein Jahr lang im öffentlichen Dienst beschäftigt ist, und 900 € für diejenigen, die bis zu drei Monaten beschäftigt sind.
Ich könnte noch viel aufzählen, was die Novelle an Neuerungen hervorbringen wird, aber vielleicht doch noch ein letztes Beispiel: Exekutive. Es ist doch oft der Fall, dass ältere Exekutivbeamte/-beamtinnen aus Krankheitsgründen sozusagen in Frühpension gehen müssen, obwohl sie noch gar nicht wollen, aber den Anforderungen eines Dienstes draußen körperlich sozusagen nicht mehr gewachsen sind. Diese Novelle wird nun ermöglichen – und das gilt natürlich auch für andere Bereiche, aber im Speziellen wird das eben die Exekutive ganz besonders betreffen –, dass freiwillig in die Verwaltung gewechselt werden kann, statt in Frühpension gehen zu müssen – eine Dienstunfähigkeit muss natürlich bis zu einem gewissen Maß vorliegen –, ohne, wie das bis jetzt der Fall war, große Gehaltseinbußen hinnehmen zu müssen. Das heißt, das Einkommen bleibt in etwa gleich. Man kann natürlich keine Außendienstzulage beziehen, wenn man im Innendienst ist, das ist klar, aber so weit abfallen wie bisher wird das Einkommen nicht, wenn man bleibt. Wir wollen, dass unsere Bediensteten länger im Arbeitsprozess bleiben, und zwar zu Bedingungen, die ein weitestgehend sorgenfreies Leben ermöglichen und nicht dazu führen, dass man sich vielleicht die Miete nicht mehr leisten kann.
Das heißt, wir haben viele Bereiche miteinbezogen, wodurch, wie ich glaube, die jetzt aufgezeigten Vorwürfe zum Teil ein bisschen entkräftet werden können.
Ich glaube, Verwaltungsreform muss es überall geben – in den Ländern, wo es geht, im Bund, wo es geht, aber miteinander. Das ist das Wichtigste. Gegeneinander haben wir noch nie etwas geschafft. Es wird jetzt zum Beispiel, wie erwähnt, die Verwaltungsgerichtsbarkeit vereinfacht werden – auch das ist mit den Ländern verhandelt worden; aber nicht nur das, sondern auch einige Bereiche mehr!
Selbstverständlich, Herr Kollege Mayer – er ist jetzt leider nicht anwesend –, würde auch ich mir wünschen: Männer in die Schulen, Männer in die Pflege. Selbstverständlich hätte ich das gerne, aber weshalb Männer nicht so gerne in sozialorientierten Berufen tätig sind, hat – ich will dieses Thema nicht immer an der Höhe der Gehälter aufhängen –, glaube ich, auch gesellschaftspolitische Motive. Es liegt nicht wirklich im Mainstream der Männer, zu sagen: Ich habe auch etwas davon, wenn ich Kinder unterrichte – ich spreche jetzt nicht nur von Freizeit, das meine ich nicht –, ich habe in Bezug auf das Sozialprestige etwas davon, wenn ich in der Pflege tätig bin, denn dort arbeite ich mit Menschen, mit kleinen und mit älteren Menschen. (Präsidentin Mag. Neuwirth gibt das Glockenzeichen.)
Ich komme zum Schluss. – Ich bitte Sie, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen: Lesen Sie den Bericht wohlwollend, beteiligen Sie sich im Laufe des nächsten Jahres mit uns allen gemeinsam an der Debatte darüber, wie wir Perspektiven des öffentlichen Dienstes für das 21. Jahrhundert weiterentwickeln können,
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