BundesratStenographisches Protokoll801. Sitzung / Seite 26

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nere nur an unsere Gesetzesinitiative hier im Bundesrat, womit wir es Gemeinden er­möglichen, noch stärker zusammenzuarbeiten und sich auch im hoheitlichen Bereich zu Gemeindeverbänden zusammenzuschließen. Darüber hinaus können durch diese Initiativen auch Bezirksverwaltungsbehörden sprengelübergreifend kooperieren und gut zusammenarbeiten. Gerade diese bundesländerübergreifende Zusammenarbeit im hoheitlichen Bereich bringt wesentliche Einsparungen.

Wir in der Wirtschaft sehen darüber hinaus noch interessante Möglichkeiten, noch effi­zienter zu arbeiten. Wir sollten immer dafür offen sein, dass manche Leistungen ge­nauso gut und vielleicht noch günstiger von der Privatwirtschaft erbracht werden kön­nen. Es ist mir natürlich bewusst, dass das eine sehr sensible Materie ist und dass eine Umsetzung nur in kleinen Schritten möglich ist. Aber wir sollten nicht verabsäumen – und darum bitte ich –, diese Schritte auch zu setzen.

Ich erinnere aber auch an die jüngste Landeshauptleutekonferenz, in der wiederum ein wichtiger Schritt zur Verwaltungsvereinfachung gesetzt wurde: Künftig sollen neun Lan­desverwaltungsgerichte und zwei Bundesverwaltungsgerichte als Berufungsinstanz in sämtlichen Bereichen der mittelbaren Bundesverwaltung und Landesverwaltung zu­ständig sein. Damit werden rund 120 Behördenzuständigkeiten abgelöst.

Darüber hinaus haben die Bundesländer dem Bund 350 Vorschläge gemacht, wo zwi­schen Bund und Ländern Hürden und Doppelgleisigkeiten in der Verwaltung abgebaut werden können. Es werden auch heiße Themen wie Schulverwaltung und Gesund­heitsreform aktiv angesprochen.

Ich denke, ein wesentlicher Motor für die Verwaltungsvereinfachung war und ist die In­formationstechnologie, konkret die Möglichkeit der elektronischen Verwaltung. In die­sem Bereich liegen wir als Österreicher seit 2006 an der Spitze in Europa: Von der elektronischen Gewerbeanmeldung über die Steuererklärung bis zur öffentlichen Be­schaffung ist alles auf elektronischem Weg möglich.

Wir von der Wirtschaftskammer sind zum Beispiel bei der elektronischen Gewerbean­meldung mit eingebunden. Wir nehmen im Jahr an die 16 000 Gründungsberatungen vor. Davon machen sich 6 000 jedes Jahr selbstständig, und die betreffenden Perso­nen haben dann die Möglichkeit, das Gewerbe direkt anzumelden. Die Daten werden am gleichen Tag an die Bezirksverwaltungsbehörde weitergeleitet, und in der Mehrzahl ist damit die Anmeldung zur Selbstständigkeit abgeschlossen. – Ich denke, einfacher geht es wirklich nicht!

Zum Schluss muss ich noch etwas sagen, was mir besonders wichtig ist: Verwaltung und Bürokratie haben mehrere Gesichter. Alles, was wir an öffentlicher Verwaltung ein­sparen, ist natürlich sinnvoll und begrüßenswert! Aber wir müssen noch viel achtsamer sein, weil der Verwaltungsaufwand, der durch die Gesetze für unsere Unternehmen verursacht wird, sich einfach auf unsere Wettbewerbsfähigkeit auswirkt. Das berühmte Wort „Entbürokratisierung“ heißt für mich, dass ein bestimmter bürokratischer Aufwand nicht mehr anfällt. Das darf aber nicht bedeuten, dass der bürokratische Aufwand aus­gelagert wird und wir in der Wirtschaft das dann zu erledigen haben!

Wir leben in einer Zeit, in der immer neue und weitere Dokumentations- und Verwal­tungsvorschriften erlassen werden, und für jedes Thema – und das ist für uns in der Wirtschaft wirklich furchtbar! – wird ein neuer Beauftragter erfunden. Das belastet gera­de unsere klein- und mittelständischen Unternehmen. Hier erwarte ich mir in Zukunft mehr Verständnis und Zurückhaltung, beziehungsweise bitte ich darum!

Ich möchte mich aber bei dir, Frau Bundesminister, recht herzlich für den positiven Be­richt bedanken und freue mich über zukünftige Initiativen in diese Richtung! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

10.13

 


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