BundesratStenographisches Protokoll801. Sitzung / Seite 34

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Abschluss von Handyverträgen zwei wesentliche Merkmale im Vordergrund stehen: erstens ein topmodernes, multifunktionales Handy und zweitens ein günstiger Preis.

Leider wird den Entgeltbestimmungen, der Vertragsdauer und den Allgemeinen Ge­schäftsbedingungen nicht das Augenmerk geschenkt, das notwendig wäre, um unlieb­same Überraschungen, vor allem bei der Nutzung von mobilen Datendiensten, zu ver­meiden – wobei natürlich sicherlich auch die Werbung der Anbieter mit zahlreichen Zu­ckerln für derartige mobile Geräte noch zusätzlich verwirrend sein kann. Als für die Nutzer erschwerend kommen natürlich noch umfangreiche, juristisch detailreiche Ver­träge dazu sowie die technische Komplexität der Geräte und Dienste.

Ich möchte dazu ein Beispiel, einen Auszug aus dem Internetforum für überhöhte Han­dyrechnungen, bringen. Da steht Folgendes:

„Da die Bedienung des Handys für mich als fast 65-Jährigen in der Handhabung sehr kompliziert war, habe ich versucht, mich erst einmal mit dem Handy vertraut zu ma­chen. Ich habe einen Herzinfarkt hinter mir und benötige das Handy nur, um Kontakt mit meiner Ehefrau aufzunehmen oder um Hilfe herbeizurufen, falls ich bei meinen täg­lichen Spaziergängen nochmals Probleme mit meinem Herzen bekommen sollte. Für das (...) aufwendige Handy entschied ich mich wegen der eingebauten 5-Megapixel-Kamera, weil ich während meinen Spaziergängen leidenschaftlich gerne auch fotogra­fiere.

Nach einer Woche merkte ich, dass mir der Zugang zum Handy gesperrt war. Ich nahm (...) Kontakt mit“ dem Mobilbetreiber „auf. Dabei wurde mir mitgeteilt, dass mein Handyzugang gesperrt worden sei, weil ich bereits schon einen Datentransfer von“ mehr als 8 000 € „hätte. (...) Diesen Datentransfer kann ich mir als Laie und Handyneu­ling nicht erklären. Es kann nur so sein, dass ich in meiner Unwissenheit irgend einen Button angeklickt habe, der diesen Datentransfer verursacht haben könnte. Auf jeden Fall ist es so, dass ich mir keinen wirtschaftlichen Vorteil verschafft habe. Die Daten wurden von mir in keinster Weise genutzt. Ich ging vielmehr davon aus, dass man In­ternet oder GPRS per Handy nur nutzen könnte, wenn man hierzu vorher eine Zu­gangsberechtigung bekommen hätte. (...) Dem war aber, wie ich hinterher erst erfahren musste, leider nicht so. Wie schnell ist man somit in eine ,Kostenfalle‘ geraten, die Not und Unglück über eine Familie bringen kann.“

Eine zweite Aussage, die im Internet unter „help.orf.at“ zu lesen ist:

„Bei einem 12-Gigabyte-Datentarif für 11,90 Euro pro Monat würden weitere 12 GB rund 3.072 Euro kosten, rechnete RTR-Geschäftsführer“ – also der Geschäftsführer der Telekom-Regulierungsbehörde – „Georg Serentschy bei der Präsentation des Streit­schlichtungsberichtes 2010 vor. Dieses Datenvolumen könne man mit Multimedia-An­wendungen schon innerhalb von vier Stunden verbrauchen.“

Daher ist es so, dass immer mehr Konsumentinnen und Konsumenten in eine Kosten­falle, vor allem bei Verwendung von Smartphones und Nutzung von mobilen Daten­diensten wie zum Beispiel Download von Anwendungen, permanente Mailabfrage und vieles mehr, tappen.

Dies bestätigt auch die Entwicklung der im Jahr 2011 eingebrachten Beschwerdefälle bei der Telekom-Regulierungsbehörde: Von den im ersten Halbjahr 2011 insgesamt eingebrachten 2 556 Beschwerden betreffen bereits 46 Prozent den Bereich Daten­dienst. Da bis jetzt die Mobilfunkanbieter beim mobilen Internet unzureichende Schutz­mechanismen gegen hohe Rechnungen haben, bringt diese Novelle nun den Handy­nutzern einen wesentlich verbesserten Schutz. Daher bin ich besonders stolz, dass die Frau Bundesministerin durch diese Novelle mehr Sicherheit und Transparenz für den Kunden ermöglicht.

 


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