Die Telekom-Regulierungsbehörde bekommt nun erstmals die Möglichkeit, die Betreiber zu verpflichten, ihren Kunden kostenlos wirksame Kontrollinstrumente zur Verfügung zu stellen. Die Kunden bekommen aber auch die Möglichkeit, kostenlos Datendienste zu sperren, des Weiteren eine bessere Information und mehr Transparenz bei Vertragsabschluss, eine Begrenzung der anfänglichen Mindestlaufzeit von Verträgen durch die Kürzung von Vertragsbindungen, eine kostenlose Papierrechnung auf Wunsch der Kundinnen und Kunden, denn zu bedenken ist, dass 60 Prozent der Menschen über 60 Jahre keinen Internetzugang haben, und eine Einspruchsfrist gegen die Rechnung von 3 Monaten.
Kurz gesagt, die vorliegende, sehr umfangreiche Novelle bringt auf der einen Seite eine Stärkung dieser wichtigen Informations- und Kommunikationstechnologie durch den Wettbewerb und durch Investitionsmöglichkeiten, auf der anderen Seite aber auch bessere und weit über die EU-Richtlinie hinausgehende Konsumentenschutzregelungen.
Ich bedanke mich ganz herzlich bei der Frau
Bundesministerin und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für
diese Novelle. Meine Partei wird dieser Novelle auf jeden Fall zustimmen. (Beifall
bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP sowie des Bundesra-
tes Zangerl.)
10.38
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Keuschnigg. – Bitte, Herr Kollege.
10.38
Bundesrat Georg Keuschnigg (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Schreuder, wir wünschen Ihnen für Ihre Tätigkeit hier im Bundesrat sehr viel Erfolg und Glück. Wir sehen mit Interesse Ihrer Arbeit und Ihren Initiativen entgegen, vor allem auch, wenn Sie die Komplexität unserer Situation hier im Bundesrat sagen wir kennengelernt haben. Sie werden hier viele Möglichkeiten vorfinden, auch manche Grenzen vorfinden, aber wir wünschen viel Erfolg, und wir werden schauen, welche Initiativen Sie hier setzen wollen.
Zur Tagesordnung, zu unserem Gesetz: Wir haben hier ein Gesetz vorliegen, das einen überaus wichtigen Schritt bei der Ausgestaltung und bei der Weiterentwicklung eines immer größer und dominanter werdenden Wirtschaftssektors und sagen wir Basis-Infrastruktursektors darstellt, der sowohl für den Standort, für die Wirtschaftsstandorte, wie auch immer mehr für die Lebensqualität der einzelnen Bürgerinnen und Bürger entscheidend ist. Diesem Sektor wird europaweit höchste Aufmerksamkeit gezollt, weil es bei globaler Betrachtung natürlich wettbewerbsentscheidend ist, dass wir einen schlagkräftigen und schnellen Sektor haben.
Aus diesem Grund ist die Umsetzung des dritten Telekommunikationspaketes, die wir hier in diesem Gesetz in großen Teilen vornehmen, auch so wichtig. Es hat viele Facetten. Es geht einmal um die Ankurbelung der Investitionen an sich, es geht um die Stimulierung der Marktkräfte, es geht um den Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten. Mein Vorredner Kollege Lampel hat das im Detail ausgeführt.
Es geht auch um die Nutzung der bereits getätigten Infrastrukturgrundlagen für die Zukunft. Wir haben das in einem Vorläufer des Telekommunikationsgesetzes geregelt, wo es darum geht, dass Grabungsarbeiten, die bereits durchgeführt wurden, von allen Wettbewerbsteilnehmern genützt werden können. Es geht um die gemeinsame Nutzung bereits getätigter Glasfaser-Breitbandinvestitionen. Sie wissen ja, dass sowohl die Energieversorger, die Bundesbahnen, die ASFINAG, die Telekom selbst als wesentlicher Wettbewerbsteilnehmer, als auch viele Kabelnetzbetreiber bereits in Infra-
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