BundesratStenographisches Protokoll801. Sitzung / Seite 33

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Ich möchte noch auf zwei Aspekte eingehen, die mir aus KonsumentInnenschutzgrün­den sehr wichtig sind und die aus unserer Sicht, auch wenn es einige Punkte gibt, die jetzt im Gesetz geregelt sind, was wir auch gut finden, fehlen. Wir alle sind wahrschein­lich selbst schon einmal Opfer von sogenannten Cold Calls geworden, das heißt von unerwünschten Anrufen, wo dann Marketing betrieben wird, obwohl man diesen Anruf gar nicht wollte. Das passiert sehr oft: Ich werde sicher zwei-, dreimal in der Woche an­gerufen. (Zwischenruf bei der ÖVP.) – Also ich weiß nicht: Im Wiener Landtag ist es üblich, bei einer Erstrede nicht zwischenzurufen. Sie dürfen aber gerne. (Bundesrat Perhab: Für die Erlaubnis danke!) – Nein, ich finde, das ist eine Frage des Respekts.

Betreffend Cold Calls sind wir der Meinung, dass da viel schärfere Maßnahmen für Opfer von Cold Calls getroffen werden müssten.

Ein weiteres Dauerärgernis sind die Wartezeiten in Warteschleifen bei kostenpflichti­gen Telefonnummern. Da hat Deutschland gezeigt, wie es geht: Wenn man in der War­teschleife hängt, sollten zusätzliche Mehrwertgebühren nicht anfallen dürfen, sondern erst in dem Augenblick, in dem man verbunden ist. Das fordern wir weiterhin, auch in einem Kommunikationsgesetz, und deswegen können wir leider nicht zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

10.29


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Lampel zu Wort. – Bitte.

 


10.30.48

Bundesrat Michael Lampel (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Ich möchte vorweg kurz zwei Anmerkungen betreffend das anbringen, was mein Vorredner gesagt hat. Erstens: Es liegt an uns, was wir aus dem Bundesrat machen. Und zwei­tens: Wir haben – und ich bin noch nicht lange im Bundesrat, nur knapp über ein Jahr – inzwischen schon zwei Gesetze eingebracht. Also es bewegt sich schon etwas im Bun­desrat, und das liegt auch an den Präsidenten. Und beide Präsidenten, die ich erlebt habe, haben auch marketingmäßig sehr gut für den Bundesrat gearbeitet. Also es
liegt an uns, was wir daraus machen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Bundesra­tes Zangerl.)

Aber nun zum Thema Telekommunikationsgesetz, zu dieser Gesetzesnovelle. Es ist schon sehr interessant, wie manche mit dieser Novelle umgehen. Wir stehen ja für neue Technologien, wir wollen auch diese neuen Technologien. Natürlich bieten uns neue Technologien große Chancen, sie haben aber natürlich auch Risiken. Und diese Risiken müssen wir, vor allem im Bereich des Konsumentenschutzgesetzes, entspre­chend minimieren. Dazu brauchen wir entsprechende Schutzmaßnahmen, wie eben diese Novelle zum Telekommunikationsgesetz.

Geschätzte Damen und Herren, mit der vorliegenden Novelle werden einerseits die Vorgaben der EU aus dem Telekom-Reformpaket umgesetzt, wodurch auch der Wett­bewerb gestärkt wird, und andererseits auch die Investitionen für die Telekombranche durch Risikoverminderung entsprechend verbessert. Was auf der anderen Seite auch umgesetzt wird – und das ist mir besonders wichtig –, ist, dass die Konsumenten­schutzrechte vor allem im Bereich der Mobiltelefonie wesentlich verbessert werden. (Vizepräsident Mag. Himmer übernimmt den Vorsitz.)

Der rasante Aufwärtstrend der Mobiltelefonie hat dazu geführt, dass auch die Zahl der Beschwerdefälle bei der Streitschlichtungsstelle, wie im Streitschlichtungsbericht 2010 nachzulesen ist, massiv zugenommen hat, und zwar vor allem im Bereich der hohen Rechnungen für Datendienste. Dabei zeigen Erfahrungen auch, dass für Nutzer beim


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