Abgeordneten Schreuder: Er ist jetzt draußen, da er die Praxis des Hauses, nämlich nachdem man Fragen gestellt hat, sich auch die Zeit zu nehmen, die Antwort anzuhören, am ersten Tag wahrscheinlich nicht so gut kennt. Im Übrigen wollte ich ihm natürlich auch alles Gute wünschen. Ein bisschen bedauere ich es als ehemalige Frauenministerin, dass der Anteil der Frauen bei den Grünen natürlich mit dem Wechsel gesunken ist. (Heiterkeit und Beifall bei Bundesräten von SPÖ und ÖVP.)
Ich verhehle aber nicht, dass es da ja auch seitens der Grünen eine große Vorbildwirkung gibt. Aber ich möchte doch mein Bedauern zum Ausdruck bringen. Frau Kollegin, ich würde Sie bitten, ihm zwei Dinge auszurichten: Das eine Problem, das er angesprochen hat, das Cold Calling, also unerwünschte Werbeanrufe, das ist ein Problem, das haben wir im letzten Bundesrat gelöst. Wir haben ein Verbot von verdeckten Rufnummern erlassen. Wir haben das auch mit harten Sanktionen versehen und die Strafausmaße erhöht. Das ist ein Problem, das es gegeben hat, das aber der Vergangenheit angehört. Für die Zukunft wurde im letzten Bundesrat dafür eine Novelle beschlossen, wofür ich mich bedanke.
Das Zweite, das er in die Diskussion eingebracht hat, ist die Frage dieser Warteschleifen, die tatsächlich eine Belästigung für viele Kundinnen und Kunden darstellen. Auf Initiative des BMVIT wurde bei der RTR ein Expertenteam eingerichtet. Mit dem Sozial- und Konsumentenschutzministerium, mit der Wirtschaftskammer, der Arbeiterkammer wird gerade an dieser Problemlösung gearbeitet. Ein Umlegen des deutschen Modells ist aufgrund der Nichtvergleichbarkeit gar nicht möglich. Aber wie gesagt, da gibt es eine sehr engagierte Expertenrunde, die da an einer Problemlösung auch ganz konkret arbeitet.
Der dritte Punkt, vielleicht noch ganz kurz: Es gibt kein Vertragsverletzungsverfahren in der Frage der Umsetzung dieser Richtlinie, sondern es hat ein Mahnschreiben gegeben, das haben 20 andere Mitgliedstaaten auch erhalten.
Ich stehe auch dazu und bin der Auffassung, dass es nicht um die Geschwindigkeit, sondern um die Qualität eines Gesetzes geht. Wenn wir noch Zeit gebraucht haben, um vor allem im Bereich der Konsumentenschutzregelungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher Verbesserungen zu erreichen, dann nehme ich ein Mahnschreiben der Kommission gerne zur Kenntnis, wenn am Ende des Tages – und das wird mit der Beschlussfassung heute hier der Fall sein – etwas Gutes am Tisch liegt, wo wir viele Fallen, die es leider gibt, was Handyrechnungen betrifft, entschärft haben. Auch das wird der Vergangenheit angehören, wenn wir diese Verbesserungen vornehmen.
Was die Diskussion um internationales Daten-Roaming und dessen Gebühren betrifft, ist zu sagen: Die Drittstaatenregelung ist sozusagen außerhalb des EU-Regelungsregimes, weil es natürlich zu einer schweren Wettbewerbsverzerrung führen würde, würden wir in Österreich dazu verpflichten, mit ausländischen Drittstaaten Kostenregelungen oder -dämpfungen vorzunehmen. Das bedeutet, dass viele Handybetreiber als Kundendienstleistung versuchen, mit Drittstaaten Urlaubspakete abzuschließen. Es gibt viele österreichische Mobilfunkbetreiber, die zum Beispiel mit der Türkei bilaterale Abkommen abschließen, was Gebühren betrifft und ihren Kundinnen und Kunden dann entsprechende Pakete anbieten. Aber eine einseitige Regelung ginge zu Lasten der österreichischen Betreiber und wäre daher auch wettbewerbsfeindlich.
Innerhalb der EU hat die Kommission erst jetzt wieder vorgeschlagen, noch stärkere Maßnahmen zu treffen, nicht nur, was Preisregelungen, sondern auch Aspekte darüber hinaus betrifft. Wir werden Mitte Dezember beim nächsten Telekommunikationsrat unter der polnischen Präsidentschaft dieses Thema noch einmal auf der Tagesordnung haben. Da geht es auch noch um Verbesserungen bei den Roaming-Gebühren innerhalb der Europäischen Union.
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