BundesratStenographisches Protokoll801. Sitzung / Seite 41

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Zum Thema Frequenzversteigerungen, also zu den Fragen, wie das Auktionsdesign oder das Versteigerungsdesign ausschaut bzw. ob das mit Auflagen verbunden wird oder nicht, ist zu sagen: Da ist es ganz wesentlich, dass die Republik erstens Interesse daran hat, ohne genau zu wissen, wie viele Millionen Euro diese Versteigerung bringen wird, auf der einen Seite einen hohen Ertrag aus diesen Versteigerungen zu lukrieren, auf der anderen Seite aber auch einen hohen volkswirtschaftlichen Nutzen zu haben.

Natürlich geht es uns beim Breitbandausbau darum, dass wir nicht wollen, dass es ei­ne digitale Zwei-Klassen-Gesellschaft zwischen Alt und Jung, Arm und Reich oder Stadt und Land gibt, sondern wir wollen diese digitale Kluft, die wir heute noch haben, schließen. Aber das bedeutet auch: Je mehr Auflagen wir in die Versteigerung einbrin­gen, umso geringer wird der mögliche monetäre Ertrag.

Sie haben es erwähnt – der erste Teil stimmt –: 250 Millionen € werden an das Budget überwiesen; leider nicht mit einem Mascherl. Ich hätte es nämlich für sinnvoll gehalten, dieses Geld für den Breitbandausbau zu verwenden. Und wenn es darüber hinaus Ein­nahmen aus diesem Bereich geben wird, so habe ich immer klar gesagt, diese müssen zur Schließung der digitalen Kluft verwendet werden – nicht nur zwischen Stadt und Land, sondern auch, was die soziale Kluft betrifft, was Anwendungen, was den Um­gang, den Zugang zu modernen Kommunikationstechnologien betrifft, weil das natür­lich immer entscheidender wird, weil das damit zu tun hat, welche Chancen man hat, an einer Wissensgesellschaft teilzunehmen.

Aber was Stadt und Land, die Frage der gleichen Chancen des Zugangs auch im länd­lichen Raum angeht, so wird es einen intensiven Ausbau und auch Unterstützung sei­tens des BMVIT geben. Ich sehe das, wie gesagt, als eine der ganz wesentlichen Auf­gaben. Ich würde Sie alle darum ersuchen, mich dabei zu unterstützen. Und wenn wir sagen, wir wollen den ländlichen Raum an moderne Kommunikationstechnologien an­schließen, dann hat das auch etwas mit Landwirtschaftsförderung zu tun. Dann kann Landwirtschaftsförderung nicht nur Agrarförderung sein, sondern dann muss man auch andere Aspekte mit einbeziehen, so auch das Ziel, den ländlichen Raum bestmöglich an diese neuen Kommunikationstechnologien anzuschließen.

Daher sozusagen auch mein Appell an den Kollegen Landwirtschaftsminister, diesen Ausbau des Breitbandes und diese Schließung der digitalen Kluft zwischen Stadt und Land mit zu unterstützen.

Ich glaube, so weit bin ich auf die Diskussionspunkte eingegangen, und ich möchte vielleicht abschließend – vieles wurde ja gesagt und zusammengefasst – festhalten: Es handelt sich nicht nur um die Umsetzung einer EU-Telekommunikationsrichtlinie, bei der es vor allem um wettbewerbsrechtliche Fragen gegangen ist, mit der wir wirklich den Wettbewerb stärken und Maßnahmen setzen, um Investitionsrisken zu minimieren, mit der wir auch vorhersehbarere und planbarere Regulierungen vornehmen werden und neuen Marktteilnehmern Chancen geben, damit diese dann den Wettbewerb auch unterstützen. Vielmehr ist es mir auch darum gegangen, gleichzeitig den Verbrauche­rInnenschutz zu stärken.

Und das geht weit über diese EU-Richtlinie hinaus. Das ist keine Vorgabe der EU. Das ist sozusagen eine Entscheidung, die das Hohe Haus getroffen hat, nämlich zu sagen: Wir wollen eine Stärkung der Verbraucherinnen- und Verbraucherrechte.

Sie haben es gesagt: Es geht vor allem um die Kostenfalle – das betrifft auch Kinder –, und um diese Risken so weit wie möglich hintanzuhalten, wird das Gesetz eine Mög­lichkeit bieten, eine freiwillige, individuelle Kostengrenze festzulegen, bei deren Über­schreitung man verständigt wird. Das halte ich für richtig, denn was für den einen eine hohe Telefonrechnung ist, ist es für den anderen nicht. Jeder setzt seine individuelle Höhe der Telefonrechnung fest und hat dann die Möglichkeit, kostenlos, wenn diese


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