Damit ist das Gesetz ein kleiner, aber ein sehr wichtiger Beitrag für eine umfassende Reform der Finanzmärkte, in der wir uns befinden, wo wir schon einiges erledigt haben, wo Sie heute mit Ihrer Beschlussfassung wiederum einen weiteren Schritt für eine Reform der Finanzmärkte und der Regulierung derselben leisten, wo wir auch wissen, dass im globalen und im europäischen und auch im österreichischen Maßstab sicherlich noch weitere Schritte zu einer sinnvollen Regulierung der Finanzmärkte folgen müssen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
13.18
Vizepräsident Reinhard Todt: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 und die Gewerbeordnung 1994 geändert werden.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.
Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzprokuraturgesetz geändert wird.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2011 betreffend Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Republik Südafrika und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 4. März 1996 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (1395 d.B. und 1453 d.B. sowie 8586/BR d.B.)
9. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2011 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Tadschikistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (1411 d.B. und 1454 d.B. sowie 8587/BR d.B.)
10. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2011 betreffend Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Armenien über Zusammenarbeit und gegenseitige Amtshilfe in Zollsachen (1382 d.B. und 1455 d.B. sowie 8588/BR d.B.)
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