BundesratStenographisches Protokoll801. Sitzung / Seite 73

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Also lassen wir deshalb die Kirche im Dorf. Trotzdem wird durch die heutige Be­schlussfassung die Beratungsqualität und die Rechtssicherheit und somit auch der Konsumentenschutz entsprechend gestärkt. (Beifall bei der ÖVP.)

13.14


Vizepräsident Reinhard Todt: Zu Wort gemeldet ist Herr Staatssekretär Mag. Schie­der, den ich herzlich im Bundesrat begrüße. – Bitte.

 


13.14.44

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Mag. Andreas Schieder: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte! Ich darf mich für die herzliche Begrüßung bedanken und meiner Freude Ausdruck verleihen, deinen Vorsitz hier im Bundesrat genießen zu dürfen.

Zum Thema an sich. Wie Herr Bundesrat Schreuder schon richtig angemerkt hat – und auch da freut es mich, einem ehemaligen gemeinsamen Kollegen aus den Zeiten des Wiener Landtags hier wieder auf parlamentarischem Boden wieder zu begegnen –, es ging auf einen Fünf-Parteien-Antrag, also auf einen Entschließungsantrag aller Partei­en, zurück, der festgelegt hat, es solle eine Reform der Anlageberufe geben.

Warum kam es zu diesem Antrag? – Es haben sich natürlich im Zuge der Finanzkrise die Schwächen, auch im Vertriebssystem, besonders eklatant dargestellt und es wurde notwendig, diese Schwächen zu beseitigen, um so in Folge Lehren aus der Krise zu ziehen und ein besseres System aufzustellen.

Die Novelle, die heute hier vorliegt, folgt vier Prinzipien, nämlich einer besseren Bera­tungsqualität, weil das oft der Kritikpunkt war, mehr Konsumentenschutz, weil das der zweite Kritikpunkt war, dass gerade bei dieser Form des Vertriebssystems nicht nur die Beratungsqualität nicht immer den Erfordernissen entsprochen hat, sondern auch der Konsumentenschutz ins Hintertreffen geraten ist, eine bessere Aufsicht und eben mehr direkte Verantwortung der Anbieter.

Wie gesagt, das ist ein Bereich, der einerseits viele Menschen betrifft und wo vieles falsch gelaufen ist. Auch wenn die Produkte an sich das Problem waren, war natürlich auch ein mangelhafter Vertriebsweg ein Problem, wenn er nicht die Beratungsqualität in dem Ausmaß sichergestellt hat, wie es oft war. Sehr oft haben wir auch miterlebt, dass die Kauf- oder die Veranlagungsentscheidung nicht auf einer Beratung oder einer vernünftigen Veranlagungsstrategie gefußt hatte, sondern einfach aufgrund eines Na­heverhältnisses zu dem Verkäufer entstanden ist. Das ist natürlich gerade bei Vermö­gensveranlagung eine sehr schlechte Entscheidungsgrundlage.

Deswegen haben wir die wesentlichen Neuerungen jetzt in der Novelle festgelegt: eine umfassende Aus- und Weiterbildungsverpflichtung für Wertpapiervermittler in der Form des gebundenen Gewerbes, so wie es auch die Vorredner schon angesprochen ha­ben, die Begrenzung der Mehrfachvermittlung, um so klar zu machen, für wen und wie viele gearbeitet wird, die Begrenzung der Tätigkeit auf bestimmte Unternehmen, um auch hier Einhalt zu gebieten und die Führung eines öffentlichen Registers bei der Fi­nanzmarktaufsicht, um auch die Aufsicht und die Transparenz zu verbessern.

Welche Aus- und Weiterbildungserfordernisse in welcher Art und Weise angerechnet werden, ist noch Gegenstand der Gespräche zwischen dem Wirtschaftsministerium ei­nerseits und der Wirtschaftskammer andererseits. Das wird noch am Verordnungsweg im Detail festgelegt, weil das natürlich noch genau geklärt werden muss, welche spezi­fischen Aus- und Weiterbildungen und welche Art der Anerkennung es geben wird. Aber das Grundprinzip, nämlich dass sowohl für die Aufnahme des Gewerbes eine grundsätzliche Ausbildung als auch für den Betrieb des Gewerbes eine laufende Fort-und Weiterbildung notwendig ist, ist hier im Gesetz festgelegt worden.

 


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