BundesratStenographisches Protokoll801. Sitzung / Seite 72

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Potentielle Wertpapiervermittler haben eine Befähigungsprüfung abzulegen und müs­sen danach alle drei Jahre ab Beginn der Gewerbeberechtigung eine Weiterbildung in einem Umfang von mindestens 40 Stunden mit Zertifizierung durch eine unabhängige Ausbildungsinstitution oder andere zertifizierte Stelle nachweisen.

Gerade in einer Branche, in der man immer auf dem Laufenden sein muss, ist eine op­timale Weiterbildung eine sinnvolle und notwendige Regelung. Das höhere Bildungsni­veau soll die Beratungsqualität steigern und einen Anreiz für die Hauptberuflichkeit schaffen. Bereits als Finanzdienstleistungsassistenten tätige Vermittler haben in einer Übergangszeit die Befähigungsprüfung abzulegen und der Behörde den Prüfungsnach­weis vorzulegen, wobei der Befähigungsnachweis noch zu diskutieren ist.

Durch die strengeren Kriterien hat der Konsument bessere Chancen. Er hat zum Bei­spiel mehr Transparenz bei Abschluss des Wertpapiergeschäftes, mehr Sicherheit auch durch die Solidarhaftung der Wertpapierfirmen und Wertpapierunternehmungen und der Konsument darf aufgrund der Ausbildungsbestimmungen für den Wertpapiervermittler auf wirklich fachgerechte Beratung vertrauen.

Mit der Änderung des Wertpapieraufsichtsgesetzes und der Gewerbeordnung ist, glau­be ich, ein im Sinne des Schutzes der kleinen Anlegerinnen und Anleger und im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten ein erster wichtiger Schritt in die richtige Rich­tung gesetzt worden, wobei weitere Schritte folgen sollten.

Meine Partei wird daher dieser Gesetzesnovelle auf jeden Fall zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

13.12


Vizepräsident Reinhard Todt: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Steinkogler. – Bitte.

 


13.12.12

Bundesrat Josef Steinkogler (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Es wurde schon viel gesagt. Pro­fessionalisierung und Qualitätssicherung bei der Anlageberatung sind die wichtigsten vorliegenden Änderungen der Reform des Wertpapieraufsichtsgesetzes und der Ge­werbeordnung, denn durch diese Reformierung der Anlageberatungsberufe wird der bisherige Finanzdienstleistungsassistent durch den Beruf des Wertpapiervermittlers er­setzt. Durch diese Novelle wird erstmals ein reglementiertes Gewerbe für Wertpapier­vermittler geschaffen. Berater müssen künftig eine fachliche Schulung von mindestens 40 Stunden vorweisen. Dieses Wissen muss alle drei Jahre in einem Lehrgang aktuali­siert werden.

Grundsätzlich ist diese Novelle wichtig und richtig. Die großen Bösewichte, wie es heu­te schon gesagt wurde, waren aber in der Vergangenheit bei Gott nicht die Finanz­dienstleistungsassistenten. Nein, sie haben nur jene Produkte verkauft, die von den Fi­nanzgurus und den Finanzjongleuren, wie AMIS oder MEL, um nur einige zu nennen, geschaffen und angepriesen wurden. Nicht die Finanzdienstleistungsassistenten waren die Erfinder. Die Erfinder sind in einer anderen Etage zu suchen.

Wenn wie vor einigen Tagen von einer Großbank publik wird, dass sie über 5 Milliar­den CDS, also sogenannte Giftpapiere, außerbilanziell angehäuft hatte und durch ent­sprechende Verlustabschreibungen auch die Aktienbesitzer zum Handkuss kamen, wird deutlich, dass die Verursacher nicht die sogenannten kleinen Finanzdienstleis­tungsassistenten oder in Zukunft die Wertpapiervermittler waren und sind, sondern die­se in den höchsten Etagen zu suchen sind. Sie sind für den gigantischen Vertrauens­verlust gegenüber unserem Finanzsystem hauptverantwortlich.

 


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