dukte übernommen oder angeboten haben, zum Teil auch nicht. Von denen wussten sie im Grunde nicht viel. Warum nicht? – Weil keine Ausbildung oder keine Befähigung für diesen Beruf des Wertpapiervermittlers gefragt war.
Im Zusammenhang, wie man das regeln kann und welche Voraussetzungen solche Personen haben sollten, wurden oft sechs Forderungen kundgetan: das Verbot von pyramidenspielartigen Vertriebssystemen für Finanzinstrumente, die Offenlegungspflicht für Provisionen, eine detaillierte Informationspflicht zu möglichen Verlusten, die Schaffung eines neuen Berufsbildes des freien Anlageberaters auf Honorarbasis statt Provisionen, Ausbildungsstandards für angestellte Finanzberater im Vier-Augen-Prinzip und die Abschaffung des Finanzdienstleistungsassistenten als freies Gewerbe.
Der letzte Punkt wird jetzt umgesetzt, die anderen Punkte fehlen in diesem Gesetz. Das finden wir ausgesprochen bedauerlich, weil nach wie vor große Verwirrung und Unsicherheit in diesen Punkten herrschen. Wir wissen es ja alle. Hier geht es tatsächlich um Menschen, die ein Haus bauen und dafür einen kleinen oder einen größeren Kredit aufnehmen wollen, um Menschen, die etwas mit ihrem Vermögen machen wollen, und die hier unsicheren Geschäftsmodellen – um es einmal vorsichtig auszudrücken – ausgesetzt sind.
Wir bekritteln an diesem Gesetz auch, dass es noch nicht definiert ist, welcher Befähigungsnachweis zukünftig erbracht werden soll. Da wird wohl eine zusätzliche Verordnung notwendig sein. Vielleicht kann uns das der Herr Staatssekretär heute noch erklären, wie das in Zukunft gemacht werden soll. Wir hätten einmal gerne ein Gesetz, das mehr Antworten gibt statt neue Fragen zu stellen und das hier klarere Regelungen und Rechtssicherheit bietet, gerade für die kleinen Menschen, die ihr Vermögen anlegen wollen.
Man sollte aber natürlich auch etwas Positives sagen. Den ausbildungsfreien Wertpapiervermittler gibt es nicht mehr. – Und das finden wir gut so.
Die anderen Punkte hätten wir gerne noch umgesetzt. Es gibt Signale aus dem Nationalrat, dass die Arbeitsgruppe weiter daran arbeiten möchte. Das hoffen wir. Wir hoffen auch, dass wir uns weiter mit diesem Thema beschäftigen können und dass es hier eine noch bessere Regelung geben wird, der auch wir dann zustimmen können. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)
13.08
Vizepräsident Reinhard Todt: Nächster Redner: Herr Bundesrat Lampel. – Bitte.
13.08
Bundesrat Michael Lampel (SPÖ, Burgenland): Sehr geschätzter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Schreuder hat es vorhin richtig gesagt: Alle wollten es und jetzt gibt es auf einmal andere Töne zu hören. Es ist sicherlich ein Schritt, und weitere Schritte müssen folgen.
Mit der vorliegenden Novelle werden die Finanzdienstleistungsassistenten also abgeschafft. Diese oft als „Keiler“ bezeichnete und meist für große Finanzvertriebe tätige Berufsgruppe war im Zuge der Finanzkrise massiv in Kritik geraten. Sie durften theoretisch auch ohne Vorkenntnisse Aktien und andere Anlageprodukte verkaufen.
Mit dieser Gesetzesnovelle wird aus dem bisherigen freien Gewerbe ein reglementiertes Gewerbe der sogenannten Wertpapiervermittler. Aber es ist nicht nur ein neuer Name, unter dem die heutigen Finanzdienstleistungsassistenten zukünftig arbeiten werden. Durch die neuen Ausbildungskriterien, den Fort- und Weiterbildungserfordernissen wird die Qualität und Sicherheit von Wertpapiervermittlern mehr denn je verbessert.
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