BundesratStenographisches Protokoll801. Sitzung / Seite 80

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klarer Herkunft. Das heißt, es ist einer jener Orte, von denen viele Dinge herkommen, die bei uns als Schmuggel und illegale Raubkopien die Zollverwaltung betreffen. Daher ist ein Abkommen zur verbesserten Zollzusammenarbeit ganz wichtig im Kampf gegen internationalen Schmuggel, quasi zur Ermöglichung einer besseren Zusammenarbeit der österreichischen und der europäischen Zollbehörden.

Zollermittlungen haben immer zwei Seiten: wenn die Waren das eine Land verlassen und wenn die Waren in das andere Land – in diesem Fall Österreich – eingeführt wer­den. Daher ist eine Zusammenarbeit, eine Stärkung der armenischen Zollbehörden, sodass sie Schmuggelware, illegale Ware, verbotene Substanzen und Produkte, Medi­kamentkopien und all diese Sachen schon beim Export erkennen, sehr wichtig. Wenn sie schon einen Teil beim Export, bei der Ausreise aus Armenien, und wir einen Teil bei der Einreise abfangen, dann haben wir in Summe mehr Schmuggelware abgefan­gen und Wichtiges für den Wirtschaftsstandort Österreich getan.

Sehr oft hat man damit auch für die Gesundheit der Österreicherinnen und Österrei­cher etwas getan, weil der Schmuggel mit illegalen Waren nicht nur Raubkopien be­trifft, wodurch Wirtschaftsunternehmen betroffen sind, sondern sehr oft auch illegale Substanzen, die die Leute einnehmen und dadurch einen gesundheitlichen Schaden erleiden. Daher ist es ganz besonders wichtig, mit den Ländern, in denen es in diesem Bereich noch viel Durchlässigkeit gibt, Zollabkommen zu schließen und in der Aus- und Weiterbildung der Zollbehörden sehr stark zu kooperieren, weil Österreich ein großes Know-how hat und weil das letztlich dazu führt, dass der internationale Warenverkehr von dem, was wir nicht wollen, bereinigt wird, nämlich von Schmuggel, illegalen Sub­stanzen und Waren.

In diesem Sinne freut es mich, dass der Hohe Bundesrat – wie ich den Reden der Mehrzahl der Rednerinnen und Redner entnehmen konnte – heute diese Vorlagen po­sitiv abstimmen wird. Sie dienen letztlich dem Wirtschaftsstandort Österreich und der wirtschaftlichen Weiterentwicklung unseres Exportlandes. (Beifall bei der SPÖ, bei Bundesräten der ÖVP sowie des Bundesrates Zangerl.)

13.42


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt ge­trennt.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2011 betreffend das Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Republik Südafrika und das Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 4. März 1996 un­terzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.

Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsberei­ches der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Arti­kel 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Natio­nalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu er­heben, ist somit angenommen.

 


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