von Arbeitsplätzen, Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, Verhandlungen über einen modernen EU-Haushalt und Stärkung der Rolle der EU auf dem internationalen Parkett.
Ich möchte hier nur einige Punkte herausgreifen und Anmerkungen dazu machen.
Österreich machte beim Europäischen Rat im Februar seine Position zur Nuklearenergie deutlich. Schon damals machte Österreich dem Rat klar, dass für uns gerade auf diesem Sektor Sicherheit Vorrang hat und es keine finanzielle Unterstützung aus Gemeinschaftsmitteln für die Kernenergie geben soll.
Mittlerweile hat in verschiedenen Staaten ein Umdenken stattgefunden, ausgelöst auch durch Vorkommnisse, die wir lieber nicht gesehen hätten und nicht haben wollten. Aufgrund dessen geht uns in dieser Beziehung das Umdenken zu langsam. Wir würden uns wünschen, dass es da raschere Fortschritte, ein rascheres Umdenken gäbe.
Die Einführung der Europäischen Bürgerinitiative als Neuerung des Vertrags von Lissabon bringt Möglichkeiten der Teilhabe der BürgerInnen, Möglichkeiten, sie hinsichtlich relevanter Themen zu sensibilisieren und diese Themen auf europäischer Ebene einzubringen, wie dies zum Beispiel bei der europäischen Finanztransaktionssteuer von SPÖ und SPD angedacht war. Niemand hatte vor zwei Jahren gedacht, dass die Finanztransaktionssteuer ein europäisches Thema sein könnte. Zwischenzeitlich ist es ein weltweites Thema geworden und beschäftigt nunmehr auch den G-20-Gipfel.
Im Gegensatz zur Finanztransaktionssteuer bewegt sich bei Maßnahmen hinsichtlich der Vielfalt der Beschäftigungsstruktur in Führungsetagen in der Europäischen Union nicht sehr viel bis gar nichts. Es drängt sich dabei das Bild auf, dass sich die EU-Kommission im Grünbuch „Europäischer Corporate Governance-Rahmen“ nur widerwillig damit auseinandersetzen will. Für tatsächlich und tagtäglich gelebte Unternehmenspraxis ist das jedoch entscheidend. Freiwillige Verhaltensregeln haben lediglich dazu beigetragen, die internationale Finanz- und Wirtschaftskrise noch weiter anzuheizen. Freiwillig geht hier gar nichts.
Unternehmen könnten zum Beispiel öffentlich darlegen, welche konkreten Maßnahmen gesetzt werden, um mehr Vielfalt in den Führungsgremien zu erreichen. Zudem bedarf es Kontrollmechanismen, durch die eine Überprüfung der tatsächlichen Aktivitäten möglich ist.
Ein erheblicher Missstand aus österreichischer Sicht – und da komme ich zum Bereich Frauenpolitik – ist vor allem der Umstand, dass in den Vorständen, Aufsichtsräten und Geschäftsführungen der Top-200-Unternehmen der Frauenanteil laut einer Untersuchung 2011 um beinahe 1 Prozentpunkt gegenüber 2010 gesunken ist, nämlich von 5,3 auf 4,4 Prozent. Besonders problematisch stellt sich hier die Lage bei börsennotierten Unternehmungen dar. Untersuchungen von Mitte 2011 zeigen, dass nur zwei weibliche Vorstände in börsennotierten Gesellschaften vertreten sind. Dies entspricht einer Frauenquote von 0,9 Prozent.
Österreich hat zwar im Zusammenhang mit Maßnahmen zu mehr Einkommenstransparenz – meine Vorrednerin Kollegin Blatnik hat bereits darauf hingewiesen – heuer einiges vorgelegt, aber Vielfalt herrscht derzeit lediglich in jenen Ländern, in denen eine Frauenquote bereits gesetzlich verankert ist. Dies ist zum Beispiel in Norwegen, Spanien, Frankreich und den Niederlanden der Fall. Daher wäre es nur gerecht und müsste gefordert werden, in der EU eine einheitliche Regelung dazu herbeizuführen. (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesrätin Kerschbaum.)
Die weiteren Aufgaben und Treffen des Europäischen Rates hatten unter anderem und vor allem die Stabilisierung der Mitgliedstaaten und des Euro zum Inhalt, vom Europäischen Stabilitätsmechanismus über Europa 2020, Koordinierung der Wirtschaftspolitik
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