BundesratStenographisches Protokoll801. Sitzung / Seite 90

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tut. Was meine ich damit? – Ich meine damit, dass wir es geschafft haben, dass wir uns für staatsnahe Unternehmen jetzt selber verpflichtend einen Quotenstufenplan auf­erlegen. Das wäre, glaube ich, so schnell nicht gegangen, wenn nicht Viviane Reding als zuständige EU-Kommissarin hier sehr gepusht hätte. Und natürlich ist und bleibt es mein Ziel, die gleichen Regelungen auch für die Privatwirtschaft zu schaffen, weil in den 200 Topunternehmen, wo in Vorstandsetage und Aufsichtsrat nicht einmal zehn Prozent Frauen, in den Vorständen nicht einmal fünf Prozent Frauen vorhanden sind, auch noch Änderungen nötig wären.

Ja, ich bin auch für Freiwilligkeit, nur: Freiwilligkeit soll sich nicht zu lange ziehen, so­dass wir nicht noch, ich weiß nicht, wie viele Jahre warten müssen, bis sich hier etwas verändert. Das heißt, mein nächstes Vorhaben ist selbstverständlich, im Corporate-Governance-Kodex für die ATX-Unternehmen ebenfalls einen Quotenstufenplan, natür­lich im ersten Schritt in Form einer Selbstverpflichtung, festzulegen.

Das heißt, dieser Rückenwind ist gut und wichtig. Den spüren wir, glaube ich, auch durch die Vorgabe und das Ziel, dass wir jedem dritten Kind unter drei Jahren einen Kinderbetreuungsplatz anbieten sollten. Ja, es ist wieder gelungen, für drei Jahre Geld vom Bund zur Verfügung zu stellen, dass wir mehr Kinderbetreuungsplätze schaffen. Es waren nämlich 24 500 Plätze in diesen drei Jahren, wo die Finanzierung stattge­funden hat, und 9 000 Arbeitsplätze. Das ist wirklich ein hervorragendes Ergebnis und durchaus herzeigbar, und wir rechnen mit 5 000 Plätzen pro Jahr. Wir haben dann noch immer nicht 33 Prozent, aber vielleicht – wer weiß? – geht es nicht nur schneller, sondern vielleicht sagen wir, das ist uns so wichtig und es ist so elementar, nämlich die elementare Bildung hier voranzutreiben – denn jede dieser Einrichtungen ist natürlich eine Bildungseinrichtung und keine Aufbewahrungsstätte; ich glaube, darüber sind wir uns einig –, dass wir hier auch schneller vorankommen können.

Es gibt aber auch Bereiche, wo wir innerhalb der Europäischen Union sagen können, das haben wir schon, und ihr könnt uns das – wenn wir ein Best-Practice-Beispiel haben – auch nachmachen. Das war unlängst, als ich vor zwei Wochen in Krakau war, der Fall, als wir zwei Schwerpunkte besprochen haben. Es waren die Familienminis­ter/-ministerinnen und die Gleichstellungsminister/-ministerinnen eingeladen, um über den Vorschlag über eine europäische Mutterschutzrichtlinie zu debattieren, ob man die Zeit des Mutterschutzes nicht ausweitet. Die ist momentan 14 Wochen – als Vorschlag von der Europäischen Union – und soll auf 16 Wochen ausgeweitet werden. Es gibt so­gar Vorschläge für 20 Wochen. Das würden wir aufseiten Österreichs für zu lang hal­ten. Wir haben mit unserer 16-Wochen-Regelung – acht Wochen vor, acht Wochen nach der Geburt eines Kindes –, glaube ich, das richtige Mittelmaß getroffen. Alles da­rüber hinaus, jede Woche, kostet zig Millionen Euro, aber nicht nur das: Es würde auch bedeuten, dass sozusagen Frauen, wenn sie das wollen, nicht zu lange aus dem Ar­beitsprozess gehalten werden oder direkt in die Karenz gleiten können, um dann selbst zu bestimmen, wie lange sie diese Zeit in Anspruch nehmen wollen. Und wir wollen ja auch Väter in Karenz, das ist ganz klar.

Das heißt, darüber wurde diskutiert, und da gab es natürlich sehr unterschiedliche Standpunkte, weil die Politiken in den einzelnen Ländern auch sehr unterschiedlich sind. Manche haben über den Mutterschutz hinaus gar nichts, da gibt es keine Absicherung oder Karenz. Die hätten natürlich gern die 20 Wochen gehabt, damit sie überhaupt etwas haben. Und andere sagen, uns sind schon 14 Wochen zu viel, wie in Frankreich zum Beispiel. Da ist es noch viel kürzer, weil danach die Absicherung gut ist.

Ich will damit nur sagen, dass es da sehr unterschiedliche Standpunkte gibt. Und sich hier anzunähern, ist natürlich Sinn und Zweck dieser Treffen. Es ist ein guter Austausch erfolgt.

 


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