BundesratStenographisches Protokoll801. Sitzung / Seite 89

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Ich bin auch sehr froh darüber, dass es jetzt ein Europäisches BürgerInnenbegehren geben wird, würde aber doch bitten, dass man bei der direkten Demokratie schon deut­lich unterscheidet zwischen Begehren, Befragen und Entscheiden. Das Problem, das wir haben – nicht nur in Europa, sondern auch in Österreich –, ist, dass BürgerInnen zwar begehren können und manchmal auch befragt werden, aber nur ganz, ganz sel­ten Entscheidungen treffen dürfen, und dass diese Entscheidungen dann auch nicht immer unbedingt verbindlich sind. In kleinen Bereichen, auf Gemeindeebene, gibt es das immer öfters, aber im Großen gibt es das nicht.

Ich würde mir wünschen, dass unser Ziel ist – auch das Ziel, das künftig als österrei­chische Position vertreten wird –, dass man wirklich die direkte Demokratie und den Volksentscheid stärkt. Und da liegt auch bei der Europäischen BürgerInnenbeteiligung doch noch ein weiter Weg vor uns.

Ich merke das bei uns: Wir haben jetzt wieder ein Volksbegehren laufen, das Bildungs-Volksbegehren, und wenn man mit den Leuten redet, dann kommt immer öfter zurück: Es hilft ja eh nichts, denn die tun dann ohnedies, was sie wollen. Und wenn man sich anschaut, wie viele Volksbegehren in Österreich abgehandelt wurden, wenn sie über­haupt abgehandelt wurden – nämlich dass sie irgendwann einmal in irgendeinem Aus­schuss verkommen und dann vielleicht zwei Jahre später vergessen sind –, dann kann man das auch nachvollziehen.

Daher, glaube ich, ist es ganz, ganz wichtig, dass man den Menschen, die sich noch für Politik interessieren und die sich einbringen wollen, vermittelt: Ihr könnt euch auch einbringen!, und nicht nur: Wir hören euch zwar zu, aber wir tun dann, was wir wollen!

Insofern bitte ich, diese Position erstens einmal auf europäischer Ebene zu vertreten, und ich möchte auch darauf hinweisen, dass wir in der Nationalratssitzung am 19. Ok­tober einen Entschließungsantrag betreffend direkte Demokratie eingebracht haben, weil es eben auch in Österreich so ist, dass, wenn jetzt das Bildungsvolksbegehren von drei Millionen Menschen unterschrieben würde, dies immer noch nicht heißt, dass das auch passieren muss.

Deshalb wäre es uns ein ganz wichtiges Anliegen, dass, wenn Volksbegehren ein be­stimmtes Ausmaß an Unterstützung erhalten, dann auch verpflichtend eine Volksab­stimmung darüber erfolgen muss. Es muss natürlich – dies dazu in Richtung FPÖ – auch noch auf der richtigen Ebene erfolgen. Wir können über europäische Angelegen­heiten, wo ihr oft gerne hättet, dass wir darüber abstimmen können, nicht national ab­stimmen. Aber im Prinzip sollte es darum gehen: Wenn es ein Volksbegehren gibt, wenn viele Menschen sagen: Wir wollen etwas!, dann sollte man auch die Menschen darüber abstimmen lassen. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie bei Bundesräten von FPÖ und SPÖ.)

14.21


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gelangt nun Frau Bundesministerin Heinisch-Hosek. – Bitte.

 


14.21.40

Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Danke für das Lob über die Klarheit des Berichtes. Wir sind nur die falsche Adresse, was den Zeitpunkt des Auf-die-Tagesordnung-Setzens anlangt. Das gebe ich jetzt zurück an euch. Aber okay, das muss man das nächste Mal ein bisschen anders timen. Wir sind bereit, wir sind da.

Ich wollte ganz kurz zwei sehr allgemeine Anmerkungen zur Gleichstellungspolitik ma­chen, weil das ja mein Thema ist. Zum einen glaube ich, dass es ganz wichtig ist, dass wir den Rückenwind aus der Europäischen Union so stark spüren, dass sich hier etwas


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