BundesratStenographisches Protokoll801. Sitzung / Seite 103

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15.13.07

Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Ertl, da sind Ih­nen jetzt, glaube ich, irgendwie ein paar Dinge durcheinandergekommen (Beifall bei der ÖVP – Zwischenruf des Bundesrates Ertl), denn das, was Sie jetzt geschildert ha­ben, hat mit dem Gaswirtschaftsgesetz zunächst einmal nichts zu tun. Es hat auch nichts mit dem Ökostromgesetz zu tun; es hat meiner Meinung nach nicht einmal et­was mit der thermischen Sanierung zu tun, weil diese Information von Ihnen jetzt ganz einfach nicht korrekt war.

Es mag sein, dass es diesen Fall gibt – ich glaube nicht, dass er sich wirklich so abge­spielt hat –, denn es gibt die ganz klare Information, und die haben die meisten – ich würde sagen, fast alle – auch in der Weise aufgenommen, dass es bei der thermischen Sanierung zwei Ansatzpunkte gibt. Der eine ist der Betrieb, der eine Betriebssanierung macht, was die Energie anbelangt, und der zweite Ansatzpunkt ist eben die Effizienz in Gebäuden und in sonstigen Bereichen, die mit der Heizung verbunden sind, und zwar immer mit dem Zweck, dass die entsprechende Verbesserung, nämlich mit einem Energieausweis nachgewiesen, was die Werte anbelangt, nachweisbar ist. – Das ist der erste Punkt.

Der zweite Punkt ist, zunächst kommt der Kostenvoranschlag und dann die Einrei­chung bei den Bausparkassen. Dann kommt in einem weiteren Schritt auch die Kom­munalkredit zur Wirkung und macht die Abwicklung. Aber all das, was Sie gesagt ha­ben, kann einfach meines Erachtens in der Praxis nicht so stattgefunden haben. (Bun­desrat Ertl: Das ist die Praxis, was ich Ihnen gesagt habe!) – Das ist ein recht Unge­schickter, wenn er so vorgeht. Ich hoffe, er hat nicht bei Ihnen die Beratung bekommen (Heiterkeit und Beifall bei ÖVP und SPÖ), denn so bekommt er wirklich weder dort noch da etwas.

Und vor allem: Ich glaube, dass in der Vergangenheit – wir haben jetzt praktisch das dritte Jahr ... (Bundesrätin Mühlwerth: Es wäre nicht das erste Mal, dass man eine fal­sche Auskunft bekommt!) – Es mag möglich sein, dass da und dort auch eine falsche Auskunft vorkommen kann, in dem Bereich glaube ich aber nicht, weil sich das durch­aus etabliert hat. Dass es da Landesförderungen und Bundesförderungen gibt, und dass in dem Zusammenhang wirklich niemand mehr so trivial informiert: Sie haben ei­ne Heizung, und weil Sie eine Heizung haben, bekommen Sie keine Förderung (Bun­desrat Ertl: Genau das habe ich auch gesagt!), das ist jetzt schon allgemeines Wis­sen. – Aber ich möchte mich auch gar nicht mit Ihnen über diese Sache auseinander­setzen.

Sie haben das im Zusammenhang mit dem Ökostromgesetz und als Grund angespro­chen, warum wir es novellieren sollten. – Das haben wir gerade neu beschlossen, und erfreulicherweise haben vier von fünf Parteien zugestimmt – in dem Fall die FPÖ nicht, obwohl der angesprochene Nationalratskollege Norbert Hofer hier auch inhaltlich sehr gut mitgewirkt hat. Das gilt in dem Fall auch für das Gaswirtschaftsgesetz, weil es eine grundvernünftige Vorgangsweise ist, dieses Gesetz zu beschließen.

Es gibt den einen Grund, das ist das Formalerfordernis seitens der EU: Die EU sagt, wir müssen die Energie-Liberalisierungsrichtlinie umsetzen, und wir haben da – Herr Kollege Brunner hat es erwähnt – das ElWOG und bestimmte andere Landesgesetze, aber vor allem auch das Gaswirtschaftsgesetz zu vollziehen. Tun wir das nicht, bekom­men wir eine entsprechende Strafe. – Das ist der Formalaspekt, und wir wollen an sich nicht haben, dass dieser zum Tragen kommt.

Der zweite Punkt geht etwas ins Inhaltliche hinein, nämlich auf der Suche nach den Gründen: Was wird mit dieser Richtlinie bezweckt? – Bezweckt wird mehr Wettbewerb. Einige von Ihnen haben es schon angesprochen: Im Endeffekt habe ich genau die


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