BundesratStenographisches Protokoll801. Sitzung / Seite 107

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Handel und Vertrieb einschließlich Groß- und Einzelhandel mit Gütern und Dienstleis­tungen.

Die meisten Dienstleistungen betreffen freie Berufe wie Rechts- und Steuerberater, Ar­chitekten, Ingenieure, Wirtschaftsprüfer und Vermessungsingenieure, Bau- und Hand­werksdienstleistungen, unternehmensbezogene Dienstleistungen – zum Beispiel Un­terhaltung von Büroräumen –, Unternehmensberatung, Veranstaltungsorganisation, Einziehung von Forderungen, Werbung und Personalbeschaffung, Tourismusdienste – zum Beispiel Reisebüros –, Dienstleistungen im Freizeitbereich, Sportzentren und Frei­zeitparks, Geräteinstallation und Wartung, Informationsdienstleistung – zum Beispiel Internetportale, Nachrichtenagenturen, Computerprogrammierung –, Beherbergungs- und Gastronomiedienstleistungen, Hotels, Restaurants und Catering-Dienstleister, Ver­mietung und Leasing einschließlich der Autovermietung, Dienstleistungen im Immobi­lienwesen, Unterstützungsdienste im Haushalt – zum Beispiel Reinigungskräfte, Gärtner und private Kinderbetreuung.

Von dieser Dienstleistungsrichtlinie sind aber ausschließlich ausgenommen: Finanz­dienstleistungen, elektronische Kommunikationsdienste hinsichtlich Materien, die durch andere Gemeinschaftsinstrumente geregelt sind, Verkehrsdienstleistungen, die unter an­derem unter Artikel 5 des EG-Vertrages fallen und Gesundheitsdienstleistungen, die von Angehörigen eines Berufes im Gesundheitswesen gegenüber Patienten erbracht wer­den, um deren Gesundheitszustand zu beurteilen, zu erhalten oder wiederherzustellen, wenn diese Tätigkeiten einem reglementierten Gesundheitsberuf vorbehalten sind.

Weiters sind dies Dienstleistungen von Leiharbeitsagenturen, private Sicherheitsdiens­te, Glücksspielaktivitäten, bestimmte soziale Dienstleistungen, die vom Staat durch die vom Staat beauftragten Dienstleistungsunternehmen oder von anerkannten gemeinnüt­zigen Einrichtungen erbracht werden und Tätigkeiten von durch den Staat bestellten Notaren und Gerichtsvollziehern. Man sieht da eindeutig den Unterschied: Dort, wo kei­ne Konzerne oder der Staat tätig sind, herrscht die freie Marktwirtschaft. (Beifall des Bundesrates Mag. Pisec.)

Dort, wo die Konzerne tätig sind, braucht sich niemand einer Konkurrenz zu stellen. Die Freiheit des Marktes wird eingeschränkt, die Freiheit des Geldes aber nicht. Die gibt es in Europa ja bereits, die Freiheit des Geldes. Das Geld fließt vor allem in Rich­tung Brüssel oder in Richtung Griechenland oder in Richtung Euro-Rettungsschirm. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren, Ziel dieses Dienstleistungsgesetzes ist es, einen echten Binnenmarkt für Dienstleistungen zu schaffen, aber im Vordergrund stehen Verwal­tungsvereinfachungen für ausländische Dienstnehmer. Verwaltungsvereinfachungen für inländische Klein- und Mittelbetriebe, die seit Jahren von uns gefordert werden, sind nicht in Sicht, obwohl sie von der Regierung versprochen wurden.

Aufgrund der Tatsache, dass wir an die Ostländer, an die neuen EU-Mitgliedsländer angrenzen, müssen wir davon ausgehen, dass es, wie bereits angeführt, zu Sozial­dumping und Lohndumping kommen wird. Mittlerweile sind die Grenzen zu diesen EU-Ländern alle geöffnet worden, und wie die Arbeiterkammer bereits dokumentiert und berichtet hat, kommt es zu diesem Lohndumping. Für 2,50 € die Stunde arbeiten mitt­lerweile Beschäftigte aus diesen Ländern in Österreich. (Zwischenrufe der Bundesrätin Junker. Bundesrätin Zwazl: Na, na! Das haben wir im Ausschuss schon !)  Das stimmt! Ich habe extra noch einmal nachgeschaut, Frau Präsidentin. Und sie müssen auch die Wohnung noch selber bezahlen. Das habe ich gestern im Ausschuss gar nicht erwähnt. (Zwischenrufe bei der ÖVP. – Bundesrat Mayer: Aber es geht vielen Menschen so, dass sie ihre Wohnungen selber bezahlen müssen!)

Ja, aber nicht, wenn ich nur 2,50 € in der Stunde verdiene, Kollege Mayer. Die Umset­zung dieses Gesetzes ist katastrophal! Bei der Umsetzung wird es auf neun Landesge-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite