BundesratStenographisches Protokoll801. Sitzung / Seite 106

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15.23.18 14. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Erbringung von Dienstleistungen (Dienst­leistungsgesetz – DLG) und ein Bundesgesetz über das internetgestützte Behör­denkooperationssystem IMI (IMI-Gesetz) erlassen, das Preisauszeichnungsge­setz, das Konsumentenschutzgesetz, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensge­setz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991 und das Verwaltungsvollstreckungs­gesetz 1991 geändert und einige Bundesgesetze aufgehoben werden (317 d.B. und 523 d.B. sowie 8582/BR d.B. und 8594/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen nun zum 14. Punkt der Tagesord­nung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Junker. Bitte um den Bericht.

 


15.23.41

Berichterstatterin Anneliese Junker: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister Mitterlehner! Meine Damen und Herren! Der Bericht des Wirtschaftsausschus­ses über den Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2011 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Erbringung von Dienstleistungen und ein Bundesgesetz über das internetgestützte Behördenkooperationssystem IMI erlas­sen, das Preisauszeichnungsgesetz, das Konsumentenschutzgesetz, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991 und das Verwal­tungsvollstreckungsgesetz 1991 geändert und einige Bundesgesetze aufgehoben wer­den, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher zur Antragstellung.

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 03. November 2011 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ertl. – Bitte, Herr Kollege.

 


15.25.00

Bundesrat Johann Ertl (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Zur Dienstleistungsrichtlinie: Die einen sagen, diese Dienstleis­tungsrichtlinie wäre die angestrebte Vollendung des Binnenmarktes. Sie würde den Markt öffnen, damit die Dienstleister in ganz Europa endlich ohne Behinderungen ar­beiten können, unnötige Bürokratie würde abgebaut, Hunderttausende zusätzliche Ar­beitsplätze würden entstehen, geschützte Sektoren wie die Daseinsvorsorge blieben verschont, auch die Rechte der ArbeitnehmerInnen würden nicht betroffen sein, Öster­reich würde zu den Hauptnutznießern zählen.

Andere wiederum sagen, diese Dienstleistungsrichtlinie wäre bisher der radikalste, um­fassendste Angriff auf die Sozialsysteme der EU-Staaten. Die Dienstleistungsrichtlinie würde nicht den Binnenmarkt vollenden, sondern den Demokratieabbau vorantreiben. Die Dienstleistungsrichtlinie wird für massivstes Lohn- und Sozialdumping verantwort­lich gemacht. Es gebe kaum mehr Konsumentenschutz, und auch die Umgehung des Umweltschutzes würde diese Dienstleistungsrichtlinie nach sich ziehen. Sie würde zu enormen Rechtsunsicherheiten führen.

Unterschiedlicher können die Meinungen und die Standpunkte über ein und dieselbe Sache wohl kaum sein, was die Emotionen auch hochgehen lässt. (Zwischenruf bei der ÖVP.  Ruf bei der SPÖ: Man merkt’s!) Die Dienstleistungsrichtlinie gilt für die Erbrin­gung eines breiten Spektrums von Dienstleistungen von Privatpersonen und Unterneh­men mit nur wenigen Ausnahmen. Diese Bereiche für die Dienstleistungsrichtlinie sind


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