Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Erbringung von Dienstleistungen (Dienstleistungsgesetz – DLG) und ein Bundesgesetz über das internetgestützte Behördenkooperationssystem IMI (IMI-Gesetz) erlassen, das Preisauszeichnungsgesetz, das Konsumentenschutzgesetz, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991 und das Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991 geändert und einige Bundesgesetze aufgehoben werden (317 d.B. und 523 d.B. sowie 8582/BR d.B. und 8594/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen nun zum 14. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Junker. Bitte um den Bericht.
Berichterstatterin Anneliese Junker: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister Mitterlehner! Meine Damen und Herren! Der Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Erbringung von Dienstleistungen und ein Bundesgesetz über das internetgestützte Behördenkooperationssystem IMI erlassen, das Preisauszeichnungsgesetz, das Konsumentenschutzgesetz, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991 und das Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991 geändert und einige Bundesgesetze aufgehoben werden, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher zur Antragstellung.
Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 03. November 2011 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich danke für die Berichterstattung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ertl. – Bitte, Herr Kollege.
15.25
Bundesrat Johann Ertl (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Zur Dienstleistungsrichtlinie: Die einen sagen, diese Dienstleistungsrichtlinie wäre die angestrebte Vollendung des Binnenmarktes. Sie würde den Markt öffnen, damit die Dienstleister in ganz Europa endlich ohne Behinderungen arbeiten können, unnötige Bürokratie würde abgebaut, Hunderttausende zusätzliche Arbeitsplätze würden entstehen, geschützte Sektoren wie die Daseinsvorsorge blieben verschont, auch die Rechte der ArbeitnehmerInnen würden nicht betroffen sein, Österreich würde zu den Hauptnutznießern zählen.
Andere wiederum sagen, diese Dienstleistungsrichtlinie wäre bisher der radikalste, umfassendste Angriff auf die Sozialsysteme der EU-Staaten. Die Dienstleistungsrichtlinie würde nicht den Binnenmarkt vollenden, sondern den Demokratieabbau vorantreiben. Die Dienstleistungsrichtlinie wird für massivstes Lohn- und Sozialdumping verantwortlich gemacht. Es gebe kaum mehr Konsumentenschutz, und auch die Umgehung des Umweltschutzes würde diese Dienstleistungsrichtlinie nach sich ziehen. Sie würde zu enormen Rechtsunsicherheiten führen.
Unterschiedlicher können die Meinungen und die Standpunkte über ein und dieselbe Sache wohl kaum sein, was die Emotionen auch hochgehen lässt. (Zwischenruf bei der ÖVP. – Ruf bei der SPÖ: Man merkt’s!) Die Dienstleistungsrichtlinie gilt für die Erbringung eines breiten Spektrums von Dienstleistungen von Privatpersonen und Unternehmen mit nur wenigen Ausnahmen. Diese Bereiche für die Dienstleistungsrichtlinie sind
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