BundesratStenographisches Protokoll801. Sitzung / Seite 115

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und im Bereich sonstiger Verpflichtungen oder Gefahren andere Richtlinien haben: die Entsenderichtlinie und vieles mehr, auch eine entsprechende gesetzliche Handhabe.

Daher: Vom Inhaltlichen her gibt es eigentlich nichts, wogegen man sein könnte.

Jetzt kommt die politische Seite, und da muss ich sagen, die finde ich insgesamt ein bisschen peinlich. Warum?

Wir haben im Jahr 2006 die Präsidentschaft geführt und im Rahmen dieser Präsident­schaft die Dienstleistungsrichtlinie genau gegen diese Vorbehalte, wie es sie früher ge­geben hat, Befürchtungen bezüglich Herkunftsland und Ähnliches, durchgesetzt, weil wir geglaubt haben, es ist eine Chance. Mittlerweile hat sich das auch als eine solche herausgestellt – und dann ist ausgerechnet das Vorsitzland Österreich unter den weni­gen dabei, die jetzt noch säumig sind.

Jetzt kommen wir zum Grund der Säumigkeit. Es geht nämlich nicht darum, dass heute die Grünen nicht zustimmen. Im Bundesrat würde ich sogar dringend empfehlen, dass die Grünen nicht zustimmen und auch alle anderen, die nicht der Regierung angehö­ren, nicht zustimmen. Warum? – Es wäre ausgesprochen peinlich, wenn wir genau für die Nichtregelung in der Verfassung auf einmal eine Verfassungsmehrheit hätten. Das wäre ja widersinnig! (Heiterkeit bei der ÖVP.)

Die Vorgangsweise ist ja deswegen so gewählt worden, weil wir die Kompetenzde­ckungsklausel nicht bekommen haben. Das heißt nichts anderes, als dass in der Ver­fassung nicht genau geklärt ist, wie wir auf der landesgesetzlichen Ebene, wo ja ei­gentlich die Kompetenz der Länder gegeben ist, diese Umsetzung machen und die ein­heitlichen Ansprechpartner realisieren können. Dafür brauche ich eine Deckung, und wenn ich die Verfassung damit ändere, brauche ich eine verfassungsmäßige Mehrheit. Um nichts anderes geht es, und das ist der Hintergrund.

Die Grünen argumentieren jetzt, sie stimmen deshalb nicht zu, weil einer Vereinba­rung, die von den Klubobleuten unterschrieben worden ist, in Bezug auf die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen nicht entsprochen worden ist. Da kann man darüber diskutieren, da mag möglicherweise der eine oder andere Ansatzpunkt richtig sein. Das ist eine andere Geschichte. Aber richtig bei der Geschichte ist, dass die Grünen das so handhaben, wie sie es brauchen, nämlich: Wo es ihnen taktisch vernünftig, opportun erscheint, stimmen sie zu, wie etwa beim Ökostromgesetz. Das finde ich ja toll, dass zugestimmt worden ist, aber Sie können doch nicht Ihre Verantwortung nach taktischen Gesichtspunkten ausrichten! Das ist, glaube ich, nicht das, was sich der Bürger eigent­lich erwartet. Sie tun es aber. (Beifall bei der ÖVP.) Einmal stimmen Sie mit, und ein­mal stimmen Sie nicht mit und argumentieren mit der Nichteinhaltung der Vereinbarung zu den Untersuchungsausschüssen. Das ist nicht eine ganz klare und stimmige Hal­tung.

Jetzt komme ich zur Frage des Inhalts. All das, was da angesprochen worden ist, weil Sie sich inhaltliche Verbesserungen gewünscht hätten, Herr Dönmez, das sind wirklich, würde ich sagen, Kleinigkeiten. Die Frage zum Beispiel, ob im Beirat eine Umweltorga­nisation drinnen sitzt oder nicht, ist, glaube ich, nicht entscheidend, weil man die auf Beratungsseite durchaus noch einbeziehen könnte. Aber das ist doch nicht Match-ent­scheidend! Wir wären auch gerne dazu bereit gewesen, darum geht es auch gar nicht. Das Gleiche gilt für die Genehmigungsfiktion und Ähnliches, das ist alles schon aufge­klärt worden.

Daher: Es wäre aus meiner Sicht inhaltlich kein Problem für Sie gewesen, da mitzu­stimmen.

Ein Verfahren gegen uns ist ja schon eingeleitet worden. Wir haben jetzt in der Umset­zung den Weg B gewählt. Es ist die Verfahrensvariante mit den Ländern. Im Endeffekt


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