BundesratStenographisches Protokoll801. Sitzung / Seite 116

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

setzen die Länder das im eigenen Gesetzesbereich um, was wir eben abgedeckt hät­ten von Bundesseite. Was heißt das aber? Dass rechtlich möglicherweise bestimmte Unsauberkeiten damit verbunden sind – rechtlich, nicht inhaltlich –, nämlich insofern, als wir eben die einzelnen Körperschaften da nicht mit einbeziehen. Die Frage ist näm­lich: Sind die Gemeinden da jetzt berührt oder nicht berührt? Das könnte noch eine rechtliche Bewertungsfrage ergeben.

Daher: Rechtlich schöner wäre die Vorgangsweise gewesen, wie sie von uns vorge­schlagen worden ist und wie sie auch die Rechtsexperten formuliert hätten. Das ist jetzt die Variante B. Aber wer nicht bereit ist, der Variante A zuzustimmen, der darf die Variante B nicht beklagen. Da macht er sich eigentlich selber den Vorwurf, denn hätte er mitgestimmt und hätte er die einzelnen inhaltlichen Punkte ausverhandelt, wäre das Ganze kein Problem gewesen und wäre das auch nicht politisch so problematisch ge­wesen, wie es momentan ist.

Daher ist jetzt das, was wir tun, die einzige mögliche Vorgangsweise, die übrig geblie­ben ist. Sie ist verantwortungsorientiert, sie ist wirtschaftlich orientiert nach Kosten-Nut­zen-Abwägungen. Wir haben das der EU gegenüber dargestellt. Die EU hat uns mitge­teilt, das Verfahren ist eingeleitet, sie warten auf unsere Umsetzung. Drei Bundeslän­der haben das schon getan. Ich glaube, in den nächsten Monaten werden es die ande­ren tun. Daher hoffe ich, dass wir mit dieser raschen Umsetzung vielleicht sogar so über die Runden kommen, dass keine Strafzahlungen fällig werden. Eine Garantie bei all den Unwägbarkeiten, wie es sie in den Landtagen gibt, kann man natürlich nicht ge­ben. Aber dann würde ich wirklich bitten, dass man die Verantwortung dafür nicht im­mer nur der Bundesregierung und den beiden Regierungsparteien gibt, sondern sie vielleicht auch im eigenen Bereich sucht. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Bun­desräten der SPÖ.)

16.07


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Die Debatte ist ge­schlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Ich stelle die Stimmenmehrheit fest. Der Antrag ist somit angenom­men.

16.08.1915. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2011 betreffend Vereinbarung ge­mäß Artikel 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsan­gebots (1406 d.B. und 1414 d.B. sowie 8595/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen nun zum 15. Punkt der Tagesord­nung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Diesner-Wais. Ich bitte um die Berichterstattung.

 


16.08.38

Berichterstatterin Martina Diesner-Wais: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Meine Damen und Herren im Bundesrat! Ich bringe den Bericht des Aus­schusses für Familie und Jugend über den Beschluss des Nationalrats vom 19. Okto­ber 2011 betreffend Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über den Ausbau des insti­tutionellen Kinderbetreuungsangebots.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher sogleich zur Antrag­stellung:

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite