BundesratStenographisches Protokoll801. Sitzung / Seite 139

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17.32.20

Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir werden heute ein soge­nanntes Terrorismuspräventionsgesetz beschließen, allerdings ohne die Stimmen von uns Freiheitlichen. Auch wenn man sagen muss, dass es uns gegenüber dem ersten Vorschlag vor einem Jahr, der es ja ermöglicht hätte, missliebige politische Meinungen, die vor allem der linken politischen Korrektheit widersprechen, zu verfolgen und zu be­strafen, immerhin gelungen ist, dem Gesetz die ärgsten Giftzähne zu ziehen.

Ein gutes Gesetz ist es aber trotzdem nicht, denn: Unserer Meinung nach, und da ste­hen wir nicht allein da, ist es sehr wohl ein Anschlag auf die Meinungsfreiheit. Andreas Unterberger schreibt dazu im „Tagebuch“ auf seiner Internetseite etwas, (Zwischenruf des Bundesrates Füller), das ich Ihnen nicht vorenthalten möchte, obwohl ich mich nicht dazu versteige, es so zu interpretieren oder auch so zu nennen.

Unterberger schreibt unter dem Titel „Das Parlament beschließt das Ende der Mei­nungsfreiheit“, ich zitiere:

„Auch wenn man mit historischen Vergleichen vorsichtig sein sollte:“ – das hat er schon vorher geschrieben, aber er kannte ja den Gesetzestext schon, der ist ja dann auch so beschlossen worden – „Das, was da in Kürze im Wiener Parlament beschlossen wer­den wird, hat teuflisch viele Ähnlichkeiten mit dem Ermächtigungsgesetz des Jah­res 1933, mit dem damals in Deutschland von einem noch demokratisch gewählten Parlament der Weg in die Diktatur und zur zwölfjährigen Einschränkung der zentralsten Grund- und Menschenrechte geöffnet worden ist.“

Und er schreibt weiter: „Die Nazis haben ihr Ermächtigungsgesetz scheinheilig ‚Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich‘ getauft. Die Koalition nennt es ‚Terroris­muspräventionsgesetz‘. Wie harmlos beides klingt! Wer kann schon etwas gegen die Bekämpfung der Not oder gegen die Bekämpfung von Terrorismus haben? In beiden Fällen wurden beziehungsweise werden aber in Wahrheit in katastrophaler Weise die Menschenrechte eingeschränkt. Und nicht die Not des Volkes oder der Terrorismus.“

Wenn man sich die in § 283 Abs. 1 genannten Gruppen anschaut, die da taxativ aufge­zählt werden, dann liest sich das, muss man schon sagen, fast wie ein Auszug aus einem Grünen Parteiprogramm. Es sind immer die Gleichen, die genannt werden. Da stellt sich nun die Frage: Was ist jetzt eigentlich mit den anderen? Darf gegen die ge­hetzt werden? Darf gegen die zur Gewalt aufgerufen werden? Ich hoffe nicht, dass das so gemeint ist, ich glaube es auch nicht.

Aber eigentlich ist das etwas, das selbstverständlich sein sollte. Dafür brauche ich kein eigenes Gesetz. Das sind Dinge, wo ich sage, das hätte mit einem Satz im Gesetz abgehandelt werden können, weil es für uns alle Normalität sein sollte, dass wir gegen keine Gruppe, wie auch immer sie gestrickt ist, zu Gewalt aufrufen oder gegen sie het­zen.

Ich muss also sagen, da frage ich mich schon, wozu dieses Gesetz gut ist. Da ja die­ses Gesetz diese Gruppen speziell nennt sowie sagt, was man alles wo nicht darf, muss ich schon sagen: Dieses Gesetz wirft eine Frage auf. Die SPÖ hat ja eine sehr pointierte Diskussion in Bezug auf die Vermögensteuer geführt. Da muss man sich dann fragen: Steht ihr jetzt schon mit einem Fuß im Kriminal, weil ihr das sehr pointiert gemacht habt, oder nicht? (Bundesrat Mag. Klug: Nein!)

Aber das ist ja immer der Haken eines solchen Gesetzes. Da darf man sich selbst dann auch nicht allzu sicher fühlen. Man weiß ja nie, wann es einen ereilt; selbst dann, wenn man weder hetzen wollte, noch es tatsächlich getan hat (Bundesrat Mag. Klug: Aufklären!), geschweige denn zu Gewalt aufgerufen hätte. Also da muss man schon sagen, das ist eine sehr heikle Geschichte.

 


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