BundesratStenographisches Protokoll801. Sitzung / Seite 143

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wesentliche Paragraphen: Der erste Paragraph heißt „Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat“. Aber er stellt nicht die Anleitung unter Strafe, sondern er stellt auch unter Strafe, wenn man sich im Internet Informationen beschafft, um terroristische Straftaten zu begehen. Das heißt, jemand surft eine Internetseite an, wo solche Infor­mationen zur Verfügung stehen. Warum diese Seite angesurft wird und warum man zu diesen Informationen gelangen möchte, das wissen wir nicht. Das kann einerseits Neu­gierde sein, das kann Informationsbeschaffung sein, das kann Recherche sein oder Personen arbeiten an einer wissenschaftlichen Arbeit und schauen deswegen auf die­se Seiten, oder es kann wirklich deswegen sein, dass Menschen hier eine terroristi­sche Straftat begehen möchten.

Da beginnt das eigentliche Problem. Die innere Motivationslage ist für uns nicht er­kenntlich und ersichtlich. Und wenn wir diesen Strafparagraphen schaffen, heißt das in weiterer Folge, es wird ermittelt werden müssen, und genau das ist das Ziel.

Es geht ja nicht prinzipiell darum, dass man verhindert, dass jemand solche Internet­seiten anschaut. Man möchte überwachen können, warum sich die Person solche In­ternetseiten anschaut. Der Kollateralschaden wird sein, dass es Menschen gibt, die aus völlig harmlosen Motiven solche Seiten ansurfen und dann eben ins Überwa­chungsvisier der Sicherheitsbehörden geraten.

Der zweite Paragraph, der geändert wird, ist die „Aufforderung zu terroristischen Straf­taten und Gutheißung terroristischer Straftaten“. Da geht es nur mehr um mehr Ermitt­lungsmöglichkeiten und um mehr Überwachung.

Was macht man? – Man schafft einen Paragraphen, der das Gutheißen unter Strafe stellt. Das könnte man sich sparen, denn schon jetzt steht das Gutheißen von strafba­ren Handlungen in einer ähnlichen Form, nicht eins zu eins, unter Strafe.

Aber das genügt nicht. Man erklärt das Gutheißen einer terroristischen Straftat noch zur terroristischen Straftat, und damit ist man schon wieder ein Stückchen weiter. Wenn man es zu einer terroristischen Straftat erklärt hat, wenn sich ein paar Personen verabreden, terroristische Straftaten gutzuheißen oder terroristische Verbindungen an­zunehmen, dann, wenn man sozusagen an diesem Punkt angelangt ist, ist man eigent­lich schon wieder bei einem großen Punkt, den wir schon in der Vergangenheit inten-
siv diskutiert haben, nämlich dem großen Lauschangriff. Das heißt, es geht schlicht darum, dass man möglichst schnell zu möglichst scharfen Ermittlungsmaßnahmen kommt. Und das ist meines Erachtens der einzige Grund.

Im Justizministerium leugnet man das, aber im Innenministerium hat man da weniger Schamgefühl. Als die FPÖ, Ihre KollegInnen im Nationalrat, mit der Innenministerin Mikl-Leitner das Thema angesprochen haben, hat sie das auch ganz klar zugegeben und das auch so bestätigt. Sie hat nämlich gesagt: Ja, es geht uns um mehr Ermitt­lungsmöglichkeiten. Das ist aber nicht die primäre Aufgabe des Strafrechts, denn das Strafrecht dient nicht dazu, potenziell gefährliches Verhalten unter Strafe zu stellen, sondern es dient dazu, konkrete Straftaten zu ahnden.

Es geht noch weiter. Es ist beim Sicherheitspolizeigesetz nichts anderes. Das ist zwar noch in der Begutachtungsphase, aber angeblich ist das Paket fertig geschnürt mit je­der Menge Missbrauchsmöglichkeiten. Es ist auch schwer nachvollziehbar – da bin ich vollkommen bei dir, liebe Kollegin –, warum auch die SPÖ bei diesem Spiel mitmacht. Aber sei es, wie es sei.

Eines noch kurz zum § 283, den auch du angesprochen hast. Es geht beim § 283 ein­fach nicht um die Beschneidung von irgendwelchen Meinungsfreiheiten. Es geht auch nicht um irgendwelche polemischen, satirischen Übertreibungen beim Kritisieren von Gruppen. Und zum Beispiel der Herr Sarrazin und Co, die brauchen sich auch nicht zu fürchten, wenn sie in Österreich nach wie vor ihre Auftritte haben und ihren Senf über


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