wesentliche Paragraphen: Der erste Paragraph heißt „Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat“. Aber er stellt nicht die Anleitung unter Strafe, sondern er stellt auch unter Strafe, wenn man sich im Internet Informationen beschafft, um terroristische Straftaten zu begehen. Das heißt, jemand surft eine Internetseite an, wo solche Informationen zur Verfügung stehen. Warum diese Seite angesurft wird und warum man zu diesen Informationen gelangen möchte, das wissen wir nicht. Das kann einerseits Neugierde sein, das kann Informationsbeschaffung sein, das kann Recherche sein oder Personen arbeiten an einer wissenschaftlichen Arbeit und schauen deswegen auf diese Seiten, oder es kann wirklich deswegen sein, dass Menschen hier eine terroristische Straftat begehen möchten.
Da beginnt das eigentliche Problem. Die innere Motivationslage ist für uns nicht erkenntlich und ersichtlich. Und wenn wir diesen Strafparagraphen schaffen, heißt das in weiterer Folge, es wird ermittelt werden müssen, und genau das ist das Ziel.
Es geht ja nicht prinzipiell darum, dass man verhindert, dass jemand solche Internetseiten anschaut. Man möchte überwachen können, warum sich die Person solche Internetseiten anschaut. Der Kollateralschaden wird sein, dass es Menschen gibt, die aus völlig harmlosen Motiven solche Seiten ansurfen und dann eben ins Überwachungsvisier der Sicherheitsbehörden geraten.
Der zweite Paragraph, der geändert wird, ist die „Aufforderung zu terroristischen Straftaten und Gutheißung terroristischer Straftaten“. Da geht es nur mehr um mehr Ermittlungsmöglichkeiten und um mehr Überwachung.
Was macht man? – Man schafft einen Paragraphen, der das Gutheißen unter Strafe stellt. Das könnte man sich sparen, denn schon jetzt steht das Gutheißen von strafbaren Handlungen in einer ähnlichen Form, nicht eins zu eins, unter Strafe.
Aber das genügt nicht. Man erklärt das
Gutheißen einer terroristischen Straftat noch zur terroristischen
Straftat, und damit ist man schon wieder ein Stückchen weiter. Wenn man es
zu einer terroristischen Straftat erklärt hat, wenn sich ein paar Personen
verabreden, terroristische Straftaten gutzuheißen oder terroristische
Verbindungen anzunehmen, dann, wenn man sozusagen an diesem Punkt
angelangt ist, ist man eigentlich schon wieder bei einem großen
Punkt, den wir schon in der Vergangenheit inten-
siv diskutiert haben, nämlich dem großen Lauschangriff. Das
heißt, es geht schlicht darum, dass man möglichst schnell zu
möglichst scharfen Ermittlungsmaßnahmen kommt. Und das ist meines
Erachtens der einzige Grund.
Im Justizministerium leugnet man das, aber im Innenministerium hat man da weniger Schamgefühl. Als die FPÖ, Ihre KollegInnen im Nationalrat, mit der Innenministerin Mikl-Leitner das Thema angesprochen haben, hat sie das auch ganz klar zugegeben und das auch so bestätigt. Sie hat nämlich gesagt: Ja, es geht uns um mehr Ermittlungsmöglichkeiten. Das ist aber nicht die primäre Aufgabe des Strafrechts, denn das Strafrecht dient nicht dazu, potenziell gefährliches Verhalten unter Strafe zu stellen, sondern es dient dazu, konkrete Straftaten zu ahnden.
Es geht noch weiter. Es ist beim Sicherheitspolizeigesetz nichts anderes. Das ist zwar noch in der Begutachtungsphase, aber angeblich ist das Paket fertig geschnürt mit jeder Menge Missbrauchsmöglichkeiten. Es ist auch schwer nachvollziehbar – da bin ich vollkommen bei dir, liebe Kollegin –, warum auch die SPÖ bei diesem Spiel mitmacht. Aber sei es, wie es sei.
Eines noch kurz zum § 283, den auch du angesprochen hast. Es geht beim § 283 einfach nicht um die Beschneidung von irgendwelchen Meinungsfreiheiten. Es geht auch nicht um irgendwelche polemischen, satirischen Übertreibungen beim Kritisieren von Gruppen. Und zum Beispiel der Herr Sarrazin und Co, die brauchen sich auch nicht zu fürchten, wenn sie in Österreich nach wie vor ihre Auftritte haben und ihren Senf über
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