mit der Republik Österreich nicht zu spaßen ist und dass wir gegen alle Versuche, Terrorismus mit all seinen Facetten in unser Land zu bringen, mit aller Schärfe vorgehen.
Dass bei der Verschärfung von strafrechtlichen Bestimmungen immer wieder die Diskussion aufflammt – sie ist auch jetzt aufgeflammt –, dass damit auch Grundrechte eingeschränkt werden, liegt in der Natur der Sache. In diesem Fall wurde aber, glaube ich, wirklich versucht, die Bedenken auszuräumen und diesen Rechnung zu tragen. (Bundesrätin Mühlwerth: Das kann man nicht so billigend in Kauf nehmen!) – Kollegin Mühlwerth, einen Anschlag auf die Meinungsfreiheit damit zu rechtfertigen ist meiner Meinung nach übertrieben. Und der Herr Präsident des Verfassungsgerichtshofes wird sich auch keine Sorgen machen müssen, dass die mühsam erstrittenen Grundsätze wirklich so eingeschränkt werden. (Bundesrätin Mühlwerth: Stück um Stück!)
Ein kleiner Teil – Herr Ertl ist leider Gottes nicht hier – dieses Gesetzes macht mich als Exekutivbeamter total stolz: Es freut mich besonders, dass mit diesem Gesetz der Sicherheit unserer Beamtinnen und Beamten bei der Polizei und bei der Justizwache Rechnung getragen wird. Wird ein Exekutivbeamter oder eine Exekutivbeamtin im Dienst verletzt und ist beim Täter der Verdacht einer ansteckenden Krankheit gegeben, ist eine Blutabnahme verpflichtend vorgesehen. Ich glaube, das ist ein Meilenstein, der dem Schutz unserer Beamtinnen und Beamten dient, die ja für unsere Sicherheit ihren Dienst verrichten und teilweise auch ihre Gesundheit auf das Spiel setzen.
Im Sinne einer effizienten gesetzlichen Regelung zur Verhinderung von Terrorismus und Hasspredigern, auch bereits bei Vorbereitungshandlungen, geben wir diesem Terrorismuspräventionsgesetz gerne unsere Zustimmung, weil es notwendig ist. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
17.45
Vizepräsident Reinhard Todt: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dönmez. – Bitte.
17.45
Bundesrat Efgani Dönmez, PMM (Grüne, Oberösterreich): Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Auch wir werden diesem Gesetz nicht zustimmen, wenn auch aus anderen oder teilweise anderen Argumentationslinien, als sie die FPÖ angeführt hat.
Das ist zweifelsohne ein Gesetz, das mehr Überwachung bringt. Und wenn man die Betriebsamkeit der Überwachungspolitiker beobachtet, dann ist das ja schon fast beängstigend. Einmal wird bei irgendwelchen konkreten Überwachungsmaßnahmen verschärft und dann wieder beim Strafgesetzbuch. Im Frühling war es die Vorratsdatenspeicherung, jetzt ist es das Terrorismuspräventionsgesetz und vermutlich im Dezember als Weihnachtsgeschenk das Sicherheitspolizeigesetz. Ich sage es Ihnen, es gibt da keine Grenze und es gibt kein Einhalten.
Ich frage mich: Warum? Ist es die gestiegene Terrorgefahr? Man soll das sicher zweifelsohne nicht bagatellisieren. Gott sei Dank ist Österreich ja nicht ein äußerst gefährdetes Land und wir bewegen uns diesbezüglich auf einem sehr niedrigen Gefahrenpotenzialniveau.
Es gibt aber einen anderen Grund. Man muss nur beobachten, wann die Idee der Verschärfung des Terrorismuspräventionsgesetzes wieder aufs Tapet gebracht worden ist. Das war unmittelbar, nachdem eine neue Innenministerin angelobt worden ist. Da stellt man sich schon die Frage, ob die Politik, ob die Regierung der Bevölkerung offensichtlich in bewegten Zeiten der Wirtschaftskrise nicht mehr Sicherheit geben kann. Da zieht man dann die Karte der Terrorismusgefahr und täuscht sicherheitspolitischen Aktionismus vor.
Was ist aber die konkrete Gefahr in diesem Gesetz? Was macht sozusagen die Verschärfung hier im Strafgesetzbuch überhaupt aus? – Es sind meines Erachtens zwei
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