BundesratStenographisches Protokoll801. Sitzung / Seite 141

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ihr noch keine Vorfahren gehabt!) – Doch, das sind unsere Vorfahren. (Bundesrat Mag. Klug: Bitte?!) – Ja selbstverständlich. Da sollte man sich vielleicht in Geschichte ein wenig schlaumachen, Kollege Klug. Du machst heute einmal mehr deinem Namen wirklich keine Ehre! (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Mag. Klug: 1848!)

Das, wofür unsere Vorfahren 1848 gekämpft haben, werden wir Freiheitliche heute nicht aufgeben! (Bundesrat Kraml: Wofür hat der Metternich gekämpft?) Und daher werden wir diesem Gesetz auch nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

17.41


Vizepräsident Reinhard Todt: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Strohmayer-Dangl. – Bitte.

 


17.41.20

Bundesrat Kurt Strohmayer-Dangl (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Prä­sident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Aus­drücke wie „Terrorcamps“ und „Hassprediger“ beherrschen immer öfter und intensiv die weltweiten Medien. Die Bedrohungslage durch den internationalen Terrorismus ist un­verändert. Immer öfter werden aber europäische Staaten als Ziele terroristischer An­schläge genannt.

Die erwähnten Ausdrücke, wie „Hassprediger“ und „Terrorcamps“, in Verbindung mit dem Internet spielen dabei eine immer größer werdende Rolle. Es muss daher eine vordringliche Aufgabe der österreichischen Gesetzgebung sein, diese bedrohlichen Entwicklungen bereits in der Entstehung zu verbieten und zu verhindern und mit stren­geren Strafen versehen zu können. Mit der uns heute vorliegenden Beschlussfassung des Terrorismuspräventionsgesetzes machen wir dies auch.

Das Gesetz sieht mit den Verbesserungen im Strafrecht vor, Vorbereitungshandlungen und Organisationshandlungen sowie die Ausbildung zu terroristischen Zwecken unter Strafe zu stellen und zu verhindern. Dabei sollen nicht nur aktive Handlungen, sondern auch das Verschaffen von Informationen für terroristische Zwecke erfasst werden. Da­runter fallen zum Beispiel die Teilnahme an einem terroristischen Trainingslager sowie das Herunterladen von bestimmten Informationen aus dem Internet zum Zweck der Be­gehung einer terroristischen Straftat.

Weiters werden Maßnahmen erfasst, um die Radikalisierung durch Aufforderung oder Gutheißung der Begehung von terroristischen Straftaten effektiv bekämpfen zu können.

Ein wichtiger Punkt ist auch, dass Straftaten unter Strafe gestellt werden, die im Aus­land begangen worden sind, und dass sie von der inländischen Gerichtsbarkeit geahn­det werden können.

Besonders wichtig ist auch, dass Organisationen beziehungsweise Organisationshand­lungen, durch die Terrorismusfinanzierung betrieben wird, strafrechtlich verfolgt werden können. Hier macht sich nicht nur der Anführer strafbar, sondern auch die Mitglieder, die an einer solch terroristischen Vereinigung, die auf Terrorismusfinanzierung ausge­legt ist, beteiligt sind.

Gleichzeitig wird mit diesem Gesetz das Ziel verfolgt, einer Radikalisierung durch Auf­ruf zu Gewalt und Hass entgegenzuwirken und dabei auch einen wirksamen Schutz für bestimmte Gruppen oder Mitglieder dieser Gruppen vor rassistischer Verhetzung zu bieten.

Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass diese Bestimmungen im Kampf gegen den Ter­rorismus und zum Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger notwendig sind. Die Ent­wicklungen der letzten Monate und Jahre rechtfertigen diese Maßnahmen absolut. Es geht um ein klares Signal, dass bei der Vorbereitung und bei der Anstiftung zum Terror


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