BundesratStenographisches Protokoll801. Sitzung / Seite 144

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uns gießen. Er braucht keine Angst zu haben, er kann das auch in Zukunft machen. Aber es geht sozusagen darum, dass zum Beispiel Verhetzung – und das wissen wir aus historischen Belegen – einfach dazu führt, dass sehr unangenehme Taten die Kon­sequenz sein können. Ich glaube, das wollen wir alle nicht. Daher wollen wir das auch im Strafgesetzbuch so nicht haben. Da, glaube ich, sind wir uns sicher alle einig.

Einen Unterschied gibt es noch. Der Unterschied ist, dass bisher die diskriminierten Gruppen auf Religion, auf Staat und auf das Volk bezogen waren. Jetzt sind eben an­dere Diskriminierungsgruppen dabei. Jetzt gibt es das Geschlecht, die Behinderung und das Alter. Also mit einem Wort: Jetzt wird auch das unter Strafe gestellt, wenn je­mand zum Beispiel zu Gewalt gegen Blinde auffordert – wenn Sie so wollen – oder der die Pensionisten eingesperrt haben will. Wie auch immer, da gibt es ja die wahnsin­nigsten Vorstellungen. Auch das kann man sozusagen unter Strafe stellen. Das ist ganz vernünftig und entspricht durchaus auch den Antidiskriminierungsgesetzen, die wir sonst noch haben.

Allerdings wurde der Abs. 1 zwischen der Regierungsvorlage und dem, was wir jetzt vor uns liegen haben, schon wieder abgeschwächt. Und warum wurde er abge­schwächt? – Wegen des Gezeters und Gezerres – leider Gottes, da muss ich jetzt wie­der Kritik anbringen – der rechten Partei im Ausschuss des Nationalrates. Das wäre überhaupt nicht notwendig gewesen. In Abs. 1 im Regierungsvorschlag war ursprüng­lich vorgesehen, dass nicht nur das Auffordern zur Gewalt unter Strafe gestellt wird, sondern auch, dass der Aufruf, feindselige Handlungen zu begehen, unter Strafe ge­stellt wird. Das ist jetzt plötzlich weggefallen. Und da frage ich mich schon warum, denn feindselige Handlungen sind nämlich wirtschaftlicher Boykott beziehungsweise gesellschaftlicher Boykott. Also, wenn jemand zum wirtschaftlichen Boykott aufruft, dann ist das jetzt straffrei.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, als abschließendes Beispiel: Wenn jemand aufruft: Kauft nicht bei Christen ein!, dann können sie das heute ohne Strafe tun. Oder wenn jemand sagt: Liebe Kinder, spielt nicht mit den Behinderten!, dann kann er das heute durchaus sagen, ohne dass das unter Strafe gestellt wäre. Das möchte ich nicht, das möchten wir Grüne nicht. In der ursprünglichen Regierungsvorlage war nämlich enthal­ten, dass auch das unter Strafe gestellt worden wäre, wenn es nicht herausgenommen worden wäre. Da gibt es natürlich die Möglichkeit der Verhetzung.

Auch der gesamte Abs. 2 ist da radikal zurückgefahren worden und er ist eigentlich schlechter als das ursprüngliche Gesetz. Es ist unseres Erachtens eine Abschwächung verglichen mit dem, was bisher war, und deswegen werden wir diesem Terrorismus­präventionsgesetz in dieser Form unsere Zustimmung nicht geben. – Danke. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf des Bundesrates Jenewein.)

17.55


Vizepräsident Reinhard Todt: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Kemperle. – Bitte.

 


17.56.00

Bundesrätin Monika Kemperle (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Herr Minister! Ge­schätzte Damen und Herren des Bundesrates! Ich glaube, dass gerade dieses Gesetz wirklich dazu anregt, zu diskutieren. Und ich glaube auch, dass dieses Gesetz nicht so unreflektiert beziehungsweise undiskutiert verabschiedet werden soll. Das zeigt diese Diskussion eindeutig, und es gibt viele Dinge, die nicht gerade positiv angemerkt wer­den können.

Es gibt aber auch positive Dinge in diesem Gesetz, die zu bewerkstelligen und die auch mit zu bedenken sind. Denn vom Grundsatz her gilt es, Terrorismus hintanzuhal­ten, Terrorismus zu verhindern und ihn möglichst früh zu erkennen und einzudämmen.

 


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