BundesratStenographisches Protokoll802. Sitzung / Seite 57

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Ich denke auch, dass gerade die Gemeinden sehr bemüht sind, Energiemaßnahmen zu setzen, wenn wir, sage ich immer wieder, einen Anreiz dafür bekommen. Das gab es bei uns auch, dass vor vier Jahren das Land gesagt hat: Wenn die Gemeinden ihre Gemeindegebäude sanieren, werden sie dafür zu 20 Prozent bezuschusst. Es hat eine Welle von Sanierungsmaßnahmen an Gemeindegebäuden, Schulen und so weiter ge­geben, auch das ist wieder positiv.

Ich darf sagen, Herr Minister, auch das Ökostromgesetz hat schon einiges ausgelöst. Nur ein kleines Beispiel aus meiner Gemeinde: eine Photovoltaikanlage aufs Dach des Schulhauses, 155 000 € an Kosten, in elf Jahren amortisiert, und wir sparen wieder sehr viel CO2 ein. Das Beste daran ist, dass die Schüler jeden Tag, wenn sie ins Schulhaus gehen, das an einer großen Tafel ablesen: Wir haben heute oder gestern so und so viel CO2 eingespart.

Die Auswirkungen all dieser Maßnahmen sind in Österreich also positiv, aber wir sind damit nicht am Ende angelangt. Wir müssen weiterarbeiten, und wir werden diesem Gesetz daher zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

12.20


Vizepräsident Reinhard Todt: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Zangerl. Ich erteile es ihm. (Zwischenruf bei der ÖVP.)

 


12.20.41

Bundesrat Stefan Zangerl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Hohes Haus! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Emissionshandel soll ab dem Jahr 2013 auf neue Beine gestellt werden. Die Än­derung bringt mit sich, dass ab übernächstem Jahr die Verschmutzungsrechte nicht mehr zum Großteil gratis sein werden, sondern in Versteigerungen erworben werden müssen. Die Erlöse fließen dann offensichtlich dem Bund zu. Ich halte jedoch eine Zweckbindung dieser Erlöse für Klimaschutzmaßnahmen in Österreich für unabdingbar und bedauere, dass dies nicht im Gesetz vorgesehen ist.

Zu hinterfragen sind auch die künftigen Ausnahmen. Bei energieintensiven Branchen, bei denen – wie der Kollege schon gesagt hat – bei großen finanziellen Belastungen eine Abwanderung aus dem EU-Raum droht, sind sogar weiterhin 100 Prozent Gratis­zertifikate möglich. Ebenfalls Freimengen gibt es bei energieeffizienten Anlagen. Strom­erzeuger sind hingegen verpflichtet, 100 Prozent ihrer Zertifikate zu ersteigern.

Verbunden mit diesem Emissionshandel muss aber das Klimaschutzgesetz schluss­endlich doch gesehen werden. Es soll verbindliche Bund- wie auch Ländervereinba­rungen für mehr Energieeffizienz, zur stärkeren Nutzung erneuerbarer Energieträger sowie für den Klimaschutz, für die Raumplanung, für das Mobilitätsmanagement und für die Abfallvermeidung bringen. Eingerichtet wird dazu ein Nationales Klimaschutz­komitee mit Ministerien, Ländern und Sozialpartnern samt einem Expertenbeirat, das zur Erarbeitung von Strategien herangezogen werden soll.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Dieses Gesetz kommt mir trotzdem ein biss­chen leer vor. So heißt es im Gesetz, dass bei Nichterreichen der Klimaziele „auf Basis einer Evaluierung der gesetzten Maßnahmen umgehend weitere Verhandlungen über die Stärkung bestehender oder Einführung zusätzlicher Maßnahmen zu führen“ seien.

Sie sagen, es ist beschlossen, dann gratuliere ich Ihnen. Gut! Schauen wir einmal! Es wird aber nicht konkretisiert, wie diese Maßnahmen nun tatsächlich ausschauen – und das wäre interessant, Herr Minister. Positiv ist die Einführung von Höchstmengen von Treibhausgasemissionen, und zwar in Sektoren. Welche Sanktionen es bei der Über­schreitung gibt, muss erst festgelegt werden. Fakt ist, dass die Länder bis Ende 2012 nicht belangt werden können.

 


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