esse der Verkehrssicherheit werden auf nationaler, bi- und multinationaler als auch auf europäischer Ebene alle notwendigen Schritte gesetzt, um sowohl in- als auch ausländische Verkehrssünder gleichermaßen strafen zu können". Zuvor hatte bereits der Nationalrat in seiner XXIII. Gesetzgebungsperiode eine Entschließung (E 50-NR/XXIII.GP) angenommen, in der die Bundesregierung aufgefordert worden war, einen Bericht über die Erfahrungen der österreichischen Behörden auf dem Gebiet der Halter- und Lenkerauskunft im Zusammenhang mit der grenzüberschreitende Verfolgung von Verkehrsdelikten vorzulegen. In Entsprechung dieser Entschließung legte am 5. August 2010 die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie einen mit dem Bundeskanzler sowie der Bundesministerin für Inneres abgestimmten Bericht vor, in dem klar zum Ausdruck gebracht wurde, dass es Probleme bei der Durchführung von Strafverfahren bei der grenzüberschreitenden Verfolgung von Verkehrsdelikten gibt, die sich aus fehlenden rechtlichen Grundlagen und unzureichender grenzüberschreitender Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Behörden ergeben.
Zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Verfolgung von Verkehrsdelikten wurden bereits im Jahr 2008 im Rahmen des Forum Salzburg mögliche Maßnahmen diskutiert. Das Forum Salzburg ist eine Zusammenarbeit zwischen den Innenministern von Bulgarien, Kroatien (als Beobachter), Österreich, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn im Sicherheitsbereich, einschließlich der Verkehrssicherheit.
Im Rahmen der Europäischen Union ist am 6. November 2011 die Richtlinie 2011/82/EU des EP und des Rates vom 25. Oktober 2011 zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte (CBE-Richtlinie) in Kraft getreten (ABI. L 288/1 vom 5.11.2011). Mit dieser Richtlinie, die von den Mitgliedstaaten spätestens bis zum 7. November 2013 umzusetzen ist, wird es möglich sein, EU-weit in einem automatisierten Abruf die Daten ausländischer Fahrzeughalter zur Verfolgung von Verkehrsdelikten zu ermitteln und diese Halter mittels eines Informationsschreibens zur Bekanntgabe des Lenkers aufzufordern und somit einen Teil jener Probleme, die im oa. Bericht an den Nationalrat dargestellt wurden, zumindest innerhalb der EU zu lösen.
Beim Ministertreffen des Forum Salzburg am 28. - 29. Juni 2011 in Kitzbühel schlug der Innenminister Ungarns die Aufnahme von Verhandlungen zu einem multilateralen Abkommen über die Erleichterung der grenzüberschreitenden Verfolgung von Verkehrsdelikten vor. Auf der Grundlage eines ungarischen Entwurfs fanden zwei Expertentreffen statt, in denen die möglichen Inhalte eines derartigen Abkommens besprochen wurden. Diese Inhalte könnten umfassen: den verpflichtenden Einsatz des in der CBE-Richtlinie definierten Informationsbriefs; den automatisierten Austausch von Daten des Fahrzeuglenkers; die Zusammenarbeit zwischen den Behörden zur Ermittlung des Lenkers, wenn eine automatisierte Ermittlung der Daten nicht möglich war sowie die Zustellung von Verfahrensdokumenten und die elektronische Übermittlung von Vollstreckungsersuchen in Ergänzung des EU Rechtshilfeübereinkommens in Strafsachen (BGBI. 111 Nr. 65/2005) und des Rahmenbeschlusses des Rates 2005/214/JI.
Das geplante Abkommen stellt eine weiterführende Ergänzung der CBE-Richtlinie dar und soll eine Verbesserung der Möglichkeiten zur grenzüberschreitenden Verfolgung von Verkehrsdelikten bringen. Dies wird mittelfristig auch zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit in den beteiligten Staaten führen.
Die Verhandlung eines derartigen Abkommens steht im vollen Einklang mit den Verpflichtungen Österreichs im Rahmen der EU, da es sich um eine rechtlich zulässige Ergänzung bestehender EU-Rechtsinstrumente handelt.
Der österreichischen Verhandlungsdelegation werden neben Angehörigen meines Ressorts und des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie voraus-
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