BundesratStenographisches Protokoll803. Sitzung / Seite 47

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sichtlich auch Vertreter/innen des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für In­neres und des Bundesministeriums für Justiz angehören.

Die mit der Verhandlung dieses Abkommens verbundenen Kosten finden ihre Bede­ckung in den Budgetansätzen der jeweils entsendenden Ressorts. Die zusätzlichen Einnahmen aus der grenzüberschreitenden Verfolgung von Verkehrsdelikten werden nach heutigem Gesichtspunkt die finanziellen Erfordernisse für die Umsetzung des Ab­kommens erheblich übersteigen und wäre der tatsächliche Verwaltungsaufwand im Zu­ge der Umsetzung - so wie im Regierungsprogramm für

Das geplante Abkommen wird gesetzesändernd bzw. gesetzesergänzend sein und da­her der Genehmigung des Nationalrates gemäß Art 50 B-VG bedürfen.

Der Nationalrat und der Bundesrat werden gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG von der Aufnah­me der Verhandlungen unverzüglich unterrichtet werden.

Im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler, der Bundesministerin für Inneres, der Bun­desministerin für Justiz und der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Techno­logie, stelle ich den

A n t r a g ,

die Bundesregierung wolle dem Herrn Bundespräsidenten vorschlagen, Gesandte Mag. Elisabeth Ellison-Kramer und im Falle ihrer Verhinderung Legationsrat Mag. Georg Zehetner zur Leitung der Verhandlungen über ein Abkommen über die grenzüber­schreitende Verfolgung von verkehrssicherheitsbezogenen Verkehrsdelikten zu bevoll­mächtigen.

Wien, am 15. November 2011

SPINDELEGGER m.p.“

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Beschlüsse des Nationalrates, die gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungs­recht des Bundesrates unterliegen:

Beschluss des Nationalrates vom 7. Dezember 2011 betreffend ein Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI-Beitragsgesetz 2011) (1502 und 1562/NR der Beilagen),

Beschluss des Nationalrates vom 7. Dezember 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz 2013 geändert wird (1603/NR der Beilagen).

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Vizepräsident Reinhard Todt: Es ist der Antrag 188/A-BR/2011 der Bundesräte Georg Keuschnigg, Mag. Gerald Klug, Monika Mühlwerth, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates eingelangt, der dem Ge­schäftsordnungsausschuss zur Vorberatung zugewiesen wurde und bereits einen Ta­gesordnungspunkt der heutigen Sitzung bildet.

Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüs­se des Nationalrates beziehungsweise jener Bericht sowie jener Antrag 188/A-BR/2011 der Bundesräte Georg Keuschnigg, Mag. Gerald Klug, Monika Mühlwerth, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates, die bezie­hungsweise der jeweils Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind beziehungsweise ist. Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Aus­schussberichte erstattet.

 


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