sichtlich auch Vertreter/innen des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für Inneres und des Bundesministeriums für Justiz angehören.
Die mit der Verhandlung dieses Abkommens verbundenen Kosten finden ihre Bedeckung in den Budgetansätzen der jeweils entsendenden Ressorts. Die zusätzlichen Einnahmen aus der grenzüberschreitenden Verfolgung von Verkehrsdelikten werden nach heutigem Gesichtspunkt die finanziellen Erfordernisse für die Umsetzung des Abkommens erheblich übersteigen und wäre der tatsächliche Verwaltungsaufwand im Zuge der Umsetzung - so wie im Regierungsprogramm für
Das geplante Abkommen wird gesetzesändernd bzw. gesetzesergänzend sein und daher der Genehmigung des Nationalrates gemäß Art 50 B-VG bedürfen.
Der Nationalrat und der Bundesrat werden gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG von der Aufnahme der Verhandlungen unverzüglich unterrichtet werden.
Im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler, der Bundesministerin für Inneres, der Bundesministerin für Justiz und der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, stelle ich den
A n t r a g ,
die Bundesregierung wolle dem Herrn Bundespräsidenten vorschlagen, Gesandte Mag. Elisabeth Ellison-Kramer und im Falle ihrer Verhinderung Legationsrat Mag. Georg Zehetner zur Leitung der Verhandlungen über ein Abkommen über die grenzüberschreitende Verfolgung von verkehrssicherheitsbezogenen Verkehrsdelikten zu bevollmächtigen.
Wien, am 15. November 2011
SPINDELEGGER m.p.“
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Beschlüsse des Nationalrates, die gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegen:
Beschluss des Nationalrates vom 7. Dezember 2011 betreffend ein Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI-Beitragsgesetz 2011) (1502 und 1562/NR der Beilagen),
Beschluss des Nationalrates vom 7. Dezember 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz 2013 geändert wird (1603/NR der Beilagen).
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Vizepräsident Reinhard Todt: Es ist der Antrag 188/A-BR/2011 der Bundesräte Georg Keuschnigg, Mag. Gerald Klug, Monika Mühlwerth, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates eingelangt, der dem Geschäftsordnungsausschuss zur Vorberatung zugewiesen wurde und bereits einen Tagesordnungspunkt der heutigen Sitzung bildet.
Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates beziehungsweise jener Bericht sowie jener Antrag 188/A-BR/2011 der Bundesräte Georg Keuschnigg, Mag. Gerald Klug, Monika Mühlwerth, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates, die beziehungsweise der jeweils Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind beziehungsweise ist. Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.
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