Aufgrund der jüngsten internationalen Entwicklungen im Bereich der steuerlichen Transparenz und Amtshilfebereitschaft hat sich eine Revision des Abkommens zur Anpassung an den neuen OECD-Standard hinsichtlich des steuerlichen Informationsaustauschs von Bankauskünften als erforderlich herausgestellt.
Mit freundlichen Grüßen“
*****
„Der Generalsekretär
für auswärtige Angelegenheiten
Dr. Johannes Kyrle
Frau Präsidentin des Bundesrates
Mag.a Susanne Neuwirth
Parlament, Karl Renner Ring 1-3 2. Dezember 2011
1017 Wien GZ: BMeiA-AT.8.33.02/0009-I.2a/2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Im Auftrag von Bundesminister Dr. Michael Spindelegger unterrichte ich Sie gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG, dass aufgrund des Vorschlages der Bundesregierung vom 22. November 2011 (Pkt. 17 des Beschl.Prot. Nr. 121) der Herr Bundespräsident am 24. November 2011 die Vollmacht zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen über die grenzüberschreitende Verfolgung von verkehrssicherheitsbezogenen Verkehrsdelikten erteilt hat. Die Aufnahme dieser Verhandlungen wird ehestmöglich erfolgen.
Zur näheren Information lege ich eine Kopie des Vortrages an den Ministerrat bei.
Mit meinen besten Grüßen
Beilage“
„Bundesministerium für europäische
und internationale Angelegenheiten
BMeiA-AT.4.15.02/0011-IV.1/2011
Abkommen über die Erleichterung der
grenzüberschreitenden Verfolgung von
verkehrssicherheitsbezogenen Verkehrsdelikten;
Verhandlungen
V o r t r a g
an den
M i n i s t e r r a t
In den letzten Jahren ist es zu einem Anstieg der von Lenkern mit ausländischer KfzZulassung begangenen Verkehrsdelikte gekommen. Die grenzüberschreitende Verfolgung dieser Delikte hat sich in der Vergangenheit auf Grund fehlender rechtlicher Grundlagen und unzureichender grenzüberschreitender Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Behörden als schwierig erwiesen.
Dazu legt das Regierungsprogramm für die XXIV. Gesetzgebungsperiode im Kapitel Inneres, Justiz, Landesverteidigung unter Punkt D.5. Verkehrssicherheit fest: "Im Inter-
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