über die grenzüberschreitende Verfolgung von verkehrssicherheitsbezogenen Verkehrsdelikten
verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.
Die schriftlichen Mitteilungen haben folgenden Wortlaut:
Liste der Anfragebeantwortungen (siehe S. 15)
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Schreiben des Bundeskanzlers betreffend Wiederbenennung
gemäß Art. 23c Abs. 5
B-VG:
„BUNDESKANZLERAMT ÖSTERREICH
WERNER FAYMANN
BUNDESKANZLER
Frau Präsidentin des Bundesrates
Mag. Susanne NEUWIRTH
Parlament
1017 Wien Wien am 7. Dezember 2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Gemäß Art. 23c Abs. 5 B-VG darf ich mitteilen, dass der Ministerrat im Rahmen seiner 123. Sitzung am 6.12. 2011 entsprechend der gemäß Art. 23c Abs. 2 B-VG mit dem Nationalrat zuvor durchgeführten Konsultationen beschlossen hat, die Herstellung des Einvernehmens mit dem Hauptausschuss des Nationalrates vorausgesetzt, das bisherige österreichische Mitglied des Gerichtshofes, Frau Dr. Maria BERGER, als Kandidatin für die am 7. Oktober 2012 beginnende sechsjährige Funktionsperiode als Richterin des Gerichtshofes wieder zu benennen.
Mit freundlichen Grüßen“
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Schreiben der Bundesministerin für Finanzen und des Generalsekretärs für auswärtige Angelegenheiten gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG:
„DR. MARIA FEKTER BUNDESMINISTERIUM
FINANZMINISTERIN FÜR FINANZEN
Frau Präsidentin
des Bundesrates
Parlament Wien, am 9. ‚Dezember 2011
1017 Wien GZ: BMF-010221/1359-IV/4/2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG beehre ich mich Sie davon zu informieren, dass gemäß dem Ministerratsbeschluss der 122. Sitzung des Ministerrates am 29. November 2011 Verhandlungen mit der Mongolei zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 3. Juli 2003 unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Mongolei auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll, BGBl. III Nr. 92/2004, aufgenommen wurden.
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