Werden im Falle von ausländischen Beziehern der Mindestsicherung deren Vermögenswerte im Ausland hinterfragt, und in welcher Weise werden diese Angaben überprüft?
Vizepräsident Reinhard Todt: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Das wird natürlich hinterfragt, denn es ist ja schon bei der Zuerkennung der Mindestsicherung ein Kriterium, ob jemand die Mindestsicherung bekommen darf, also ob jemand ein Aufenthaltsverfestigter ist oder nicht. – Das ist einmal Punkt eins.
Punkt zwei: Man bemüht sich sehr wohl, wenn irgendwie ansatzweise Verdachtsmomente vorhanden sind, dass es da eventuell Grundbesitz geben könnte, das einerseits über unsere Vertretungsbehörden zu hinterfragen, andererseits teilweise auch über Kooperationen mit diversen Nachbarbehörden.
Auch ich bemühe mich, habe aber diesbezüglich einen kleinen Rückschlag erlitten durch die diversen Neuwahlen, weil kaum, dass ich mit dem slowenischen Kollegen schon ein bisschen weiter war, dass wir ein Verwaltungsübereinkommen zusammenbringen, kam der Auflösungsbeschluss der Regierung. Jetzt müssen wir eben schauen, bis die neue Regierung kommt, bis wir da wieder weitermachen können.
Wir haben so etwas Ähnliches auch mit Ungarn versucht. Auch da sind wir wegen der Neuwahlen gescheitert, aber mit dem jetzigen Sozialminister versuchen wir das aufzuarbeiten, denn da gibt es jetzt ganz gute Kontakte und eine sehr vernünftige Gesprächsbasis.
Wir werden das natürlich auch mit Tschechien versuchen, obwohl es in Wahrheit, so glaube ich, fast keinen tschechischen Staatsbürger, der bei uns BMS erhält, gibt – ich kenne da keinen Fall. Vielleicht gibt es irgendjemanden, der im Waldviertel ansässig und immer noch tschechischer Staatsbürger ist.
Aber klar ist, die inländischen Bezirksvertretungsbehörden oder Sozialhilfebehörden bemühen sich sehr wohl, wenn irgendwie etwas nicht ganz koscher ausschaut, wenn ich das jetzt so salopp formulieren darf, zumindest über unsere Botschaften doch Erhebungen anzustellen.
Vizepräsident Reinhard Todt: Die Fragestunde ist beendet. – Danke, Herr Bundesminister.
Vizepräsident Reinhard Todt: Hinsichtlich der eingelangten, vervielfältigten und verteilten Anfragebeantwortungen 2634/AB bis 2639/AB beziehungsweise
jener Verhandlungsgegenstände, die gemäß Artikel 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegen, und
des Schreibens des Bundeskanzlers gemäß Artikel 23c Abs. 5 B-VG betreffend die Wiederbenennung von Frau Dr. Maria Berger als Richterin des Gerichtshofes beziehungsweise
jenes Schreibens der Bundesministerin für Finanzen gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG betreffend Aufnahme von Verhandlungen mit der Mongolei zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung eines am 3. 7. 2003 unterzeichneten Abkommens auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und Vermögen samt Protokoll, BGBl. III Nr. 92/2004, sowie
jenes Schreibens des Generalsekretärs für auswärtige Angelegenheiten gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG betreffend die Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen
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