BundesratStenographisches Protokoll803. Sitzung / Seite 43

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Werden im Falle von ausländischen Beziehern der Mindestsicherung deren Vermö­genswerte im Ausland hinterfragt, und in welcher Weise werden diese Angaben über­prüft?

 


Vizepräsident Reinhard Todt: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Das wird natürlich hinterfragt, denn es ist ja schon bei der Zuerkennung der Mindest­sicherung ein Kriterium, ob jemand die Mindestsicherung bekommen darf, also ob je­mand ein Aufenthaltsverfestigter ist oder nicht. – Das ist einmal Punkt eins.

Punkt zwei: Man bemüht sich sehr wohl, wenn irgendwie ansatzweise Verdachtsmo­mente vorhanden sind, dass es da eventuell Grundbesitz geben könnte, das einerseits über unsere Vertretungsbehörden zu hinterfragen, andererseits teilweise auch über Kooperationen mit diversen Nachbarbehörden.

Auch ich bemühe mich, habe aber diesbezüglich einen kleinen Rückschlag erlitten durch die diversen Neuwahlen, weil kaum, dass ich mit dem slowenischen Kollegen schon ein bisschen weiter war, dass wir ein Verwaltungsübereinkommen zusammen­bringen, kam der Auflösungsbeschluss der Regierung. Jetzt müssen wir eben schauen, bis die neue Regierung kommt, bis wir da wieder weitermachen können.

Wir haben so etwas Ähnliches auch mit Ungarn versucht. Auch da sind wir wegen der Neuwahlen gescheitert, aber mit dem jetzigen Sozialminister versuchen wir das aufzu­arbeiten, denn da gibt es jetzt ganz gute Kontakte und eine sehr vernünftige Gesprächs­basis.

Wir werden das natürlich auch mit Tschechien versuchen, obwohl es in Wahrheit, so glaube ich, fast keinen tschechischen Staatsbürger, der bei uns BMS erhält, gibt – ich kenne da keinen Fall. Vielleicht gibt es irgendjemanden, der im Waldviertel ansässig und immer noch tschechischer Staatsbürger ist.

Aber klar ist, die inländischen Bezirksvertretungsbehörden oder Sozialhilfebehörden be­mühen sich sehr wohl, wenn irgendwie etwas nicht ganz koscher ausschaut, wenn ich das jetzt so salopp formulieren darf, zumindest über unsere Botschaften doch Erhe­bungen anzustellen.

 


Vizepräsident Reinhard Todt: Die Fragestunde ist beendet. – Danke, Herr Bundes­minister.

11.01.51Einlauf und Zuweisungen

 


Vizepräsident Reinhard Todt: Hinsichtlich der eingelangten, vervielfältigten und ver­teilten Anfragebeantwortungen 2634/AB bis 2639/AB beziehungsweise

jener Verhandlungsgegenstände, die gemäß Artikel 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwir­kungsrecht des Bundesrates unterliegen, und

des Schreibens des Bundeskanzlers gemäß Artikel 23c Abs. 5 B-VG betreffend die Wiederbenennung von Frau Dr. Maria Berger als Richterin des Gerichtshofes bezie­hungsweise

jenes Schreibens der Bundesministerin für Finanzen gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG be­treffend Aufnahme von Verhandlungen mit der Mongolei zum Abschluss eines Proto­kolls zur Abänderung eines am 3. 7. 2003 unterzeichneten Abkommens auf dem Ge­biete der Steuern vom Einkommen und Vermögen samt Protokoll, BGBl. III Nr. 92/2004, sowie

jenes Schreibens des Generalsekretärs für auswärtige Angelegenheiten gemäß Arti­kel 50 Abs. 5 B-VG betreffend die Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen


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