BundesratStenographisches Protokoll803. Sitzung / Seite 42

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verbleibenden Bevölkerung ein höheres Armutsgefährdungsrisiko, weil sich die Rela­tion verschiebt. Aber es gibt viele Gründe.

Dreiviertel der Wiener BMS-Bezieher sind nur Aufstocker, Menschen, die 30, 50, 100 € zusätzlich bekommen, weil zum Beispiel die Kommunikation zwischen AMS-Ge­schäftsstellen und der MA 40 super funktioniert und die Leute gut beraten werden. Da heißt es dann: Hören Sie zu, Sie hätten noch 40 € Aufstockungsleistung, holen Sie sich’s! Und so weiter.

Zwei Drittel zum Beispiel der niederösterreichischen BMS-Bezieher sind Voll-BMS-Be­zieher, und nur ein Drittel sind Aufstocker. Das heißt, das Zahlenspiel ist ein ganz an­deres, aus welchen Gründen auch immer. Es gibt, wie gesagt, viele Hintergründe, die den Zahlen zugrunde liegen.

Was ich auch noch sagen möchte: 50 000 der Wiener Klienten – das sind 60 Prozent der Gesamtzahl – sind Kinder und Jugendliche, die in diesem Gesamtkonstrukt erfasst sind. Das läuft alles unter dem Titel Mindestsicherung. 27 000 davon sind Arbeitsun­fähige, die noch nicht in I-Pension sind, oder Personen knapp vor dem Pensionsalter.

Was ich damit sagen will, ist: Wir werden diese Zahlen gemeinsam ganz nüchtern auf­arbeiten, und dann wird man sehen, dass alle eine relativ ähnliche Trefferquote haben. Nur unterschiedliche Zusatzleistungen haben zu diesen Relationsverschiebungen ge­führt. Wenn man von den 82 000 Wiener BMS-Beziehern die Mietbeihilfe-Bezieher ab­zieht, sind es nur mehr 73 000, und zu diesen 73 000 zählen 50 000 Kinder und Ju­gendliche. Das sagt schon alles. Das kommt deshalb zustande, weil jetzt einfach mehr Kinder gemeldet worden sind, aber, und entschuldigen Sie diesen Ausdruck, wegen 200 € kommt man. Das war ein politischer, bewusster Akt, der in Wahrheit ein guter Akt war. Warum? – Weil diese 200 € sofort in den Konsum gehen, zur Verbesserung der Lebenssituation der Betroffenen sofort ausgegeben werden.

 


Vizepräsident Reinhard Todt: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Lin­dinger.

 


Bundesrat Ewald Lindinger (SPÖ, Oberösterreich): Herr Bundesminister! Wie viele bisher arbeitsmarktfernen Personen konnten durch die arbeitsmarktpolitischen Begleit­maßnahmen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung wieder in den Arbeitsmarkt ein­gegliedert werden?

 


Vizepräsident Reinhard Todt: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Grundsätzlich ist zu sagen: Arbeitsaufnahmen von BMS-Beziehern seit September 2010 haben wir insgesamt 15 900 zu verzeichnen, sowie 32 320 Schulungsaufnahmen.

Dazu vielleicht auch ein kleines Zahlenspiel, damit Sie sehen, wie sich das auswirkt: Von den 15 900 sind 4 800 Vollunterstützte und 11 000 Teilunterstützte, also diese so­genannten Aufstocker, die eben nur die Differenz von 40, 50 oder auch 100 € bezie­hen. Bei den Schulungsaufnahmen ist es auch so: 32 000 Schulungsaufnahmen, da­von 5 500 vollunterstützte Personen und rund 26 800 Teilunterstützte. Das zeigt, dass diese Aufstockungszahlungen sehr gut funktionieren, die Menschen sie auch vermehrt in Anspruch nehmen, wodurch das Risiko der Armutsgefährdung ein bisschen mini­miert wird. 50, 60 € im Vergleich zur vollen Summe sind ja nicht die Welt.

 


Vizepräsident Reinhard Todt: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Krusche.

 


Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Herr Bundesminister! Die Bezieher der Mindestsicherung dürfen nicht mehr als 3 764,70 € an Einkommen und Vermögen ha­ben. Für die Zuerkennung sind die einzelnen Ämter der Landesregierung zuständig.

 


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