BundesratStenographisches Protokoll803. Sitzung / Seite 50

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ropäischen Union ist. Wir haben in den letzten Jahren die Lissabon-Begleitnovelle, die ich für unsere Fraktion verhandeln durfte, in unsere österreichische Bundesverfassung eingearbeitet. Wir haben bei einer der letzten Sitzungen hier im Plenum das EU-Infor­mationsgesetz gemacht, und jetzt setzen wir sozusagen den Schlusspunkt und arbei­ten das in unsere Geschäftsordnung ein.

Wir – wir hier im Bundesrat, aber auch im Nationalrat – haben, und das muss man bei dieser Beschlussfassung, bei dieser Diskussion erwähnen, mit diesem Vertrag von Lis­sabon einen großen Block neuer Aufgaben und neuer Verantwortung übernommen. Wir haben damit die Möglichkeit, jedes EU-Recht, jeden Gesetzgebungsakt aus der Euro­päischen Union auf die Subsidiarität, sprich, darauf zu überprüfen, ob wir als unterge­ordnete Ebene das gleich gut oder besser regeln können, oder ob es eine europäische Regelung braucht.

Wir haben damit das Instrument in der Hand, überschießende Regelungsbegehren der Europäischen Union abzuwehren. Und das ist ein ganz entscheidendes Recht, das wir haben! Erstmals in der Geschichte der Europäischen Union haben wir als nationale Kammern die Möglichkeiten, uns in diesen Gesetzgebungsakt auf europäischer Ebene einzubringen, und wir machen das mit großer Verve und mit großer Nachhaltigkeit.

Wir sind in vielen Fällen dafür, dass wir Dinge selbst regeln. In diesen Tagen geistert durch die Zeitungen, dass die Europäische Union das Haarefärben verbieten möchte. Wir sehen nicht ein, warum man solche Banalitäten, welche Substanzen man da ver­wenden darf, wie und wo das geregelt wird, auf europäischer Ebene regeln sollte.

Aber wir hatten gestern im Europaausschuss des Bundesrates wieder einmal die Dis­kussion über die Finanztransaktionssteuer, die nicht nur von Österreich unterstützt wird, sondern die ein ganz wesentliches Ziel von Österreich ist, und dieses Thema stand bei unserer Fragestunde mit dem Sozialminister ja wiederum auf der Tagesordnung. Da sind wir sehr wohl dafür, dass das auf europäischer Ebene geregelt wird, weil es ein­fach Sinn macht und für uns alle eine Notwendigkeit ist. Also Ja zu Regelungen auf Ebene der Europäischen Union, wo das nützlich ist und Sinn macht, und Nein, wo wir das selbst machen können.

Wir haben im Bundesrat bereits drei Subsidiaritätsrügen, also sogenannte begründete Stellungnahmen, beschlossen, und man sieht daran, dass wir in dieser Arbeit sehr gut vorankommen.

Die Geschäftsordnung regelt diese Abläufe, sie regelt die Einrichtung des Europaaus­schusses und die Arbeitsweise darin. Wir, glaube ich, können heute sagen, dass sich da schon eine sehr gute Routine eingespielt hat, dass wir diese Aufgaben sehr gut be­wältigen können.

Diese Geschäftsordnung regelt den Informationsfluss aller Dokumente, aller Informatio­nen und, was noch wichtiger ist, sie regelt auch unsere Rechte gegenüber der Bundes­regierung in der Bewertung der einzelnen Dokumente und Unterlagen, denn – das möch­te ich auch für die Zuseher zu Hause an den Fernsehschirmen wiederholen – es geht da um eine Flut von in etwa 20 000 Dokumenten im Jahr, wovon ungefähr 5 000 Stück einen Subsidiaritätsgehalt haben, also zu überprüfen sind, ob das für Österreich von Relevanz ist und ob wir eine andere Meinung haben als die vorgeschlagene Regelung. Und da ist es von größter Bedeutung, dass wir heraussieben, welche Dokumente für uns zu bearbeiten sind, und dann die Bewertung dessen, welche Auswirkungen das auf Österreich hat, wie man das zu sehen hat.

In dieser Routine der Europaarbeit hat sich herausgebildet, dass wir sozusagen durch eine Hearing-artige Arbeit im Bundesrat bei den einzelnen Dokumenten Instrumente gefunden haben, damit wir den Sachverstand der Republik Österreich, der sich in den


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