BundesratStenographisches Protokoll803. Sitzung / Seite 51

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Ministerien befindet, in den Sozialpartnergremien befindet, im Städte- und Gemeinde­bund befindet, in den Bundesländern befindet, damit wir diesen Sachverstand der Re­publik Österreich und der Bundesländer zu bündeln in der Lage sind. Und das ist schon, glaube ich, eine gute Art und Weise, mit diesem neuen Recht, das wir hier als Bundes­rat haben, auch umzugehen.

Frau Kollegin Kerschbaum von der grünen Fraktion, diese Geschäftsordnung regelt na­türlich auch sehr genau die Rechte der einzelnen Mitglieder des Bundesrates – und diese haben ganz wesentliche Rechte! –, und sie regelt auch die Rechte und welche Einflussmöglichkeit zum Beispiel ganz konkret die Bundesräte und teilweise eine Mehr­heit von Bundesräten – das ist ja sehr sauber ausdifferenziert – mehrerer Bundeslän­der, konkret geht es immer um drei Bundesländer, je nach Materie haben.

Sie können als einzelne Bundesrätin jede Materie auf die Tagesordnung eines Bundes­ratsausschusses bringen, und wenn diese Materie von Wichtigkeit ist, wird sie das ge­samte Sortiment unserer politischen Möglichkeiten erfahren. Also es ist ja nicht so, dass die Minderheitenrechte nicht vorhanden wären! Es sind bis zum einzelnen Bun­desrat die Rechte sehr wohl vorhanden, bis hin zur Einbringung der Klagsmöglichkeit durch den einzelnen Bundesrat. Also Sie können die Maschine sozusagen per Knopf­druck auch als Ein-Mann-Fraktion, in dem Fall als Eine-Frau-Fraktion anlassen. Ich glau­be, da ist die Kritik einfach nicht wirklich berechtigt.

Die Geschäftsordnung ist sehr detailliert, sie ist sehr ausgewogen. Sie regelt die Ver­netzung mit den Bundesländern, was bei uns in der Länderkammer immer von großer Bedeutung ist, sehr genau. Es ist eine professionelle Geschäftsordnung, die wir uns heu­te geben, und die Zustimmung unserer Fraktion ist damit gesichert. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

11.17


Vizepräsident Reinhard Todt: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mag. Klug. Ich erteile ihm dieses.

 


11.17.30

Bundesrat Mag. Gerald Klug (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen, werte Kollegen! Während in diesen Tagen im Bereich der medialen Be­richterstattung zum Thema Bundesrat mehr oder weniger Gutes geschrieben wird, wird den wirklich aufmerksamen Leserinnen und Lesern des Geschäftsordnungsantrages und den wirklich aufmerksamen Bundesrätinnen und Bundesräten natürlich nicht ent­gangen sein, dass wir heute die Aufwertung des Bundesrates durch die Europäische Union ins Finale führen. Das ist der Kern des jetzt zu beschließenden Geschäftsord­nungsantrages – nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn die Europäische Union die Einladung an die Mitgliedstaaten ausspricht: Für den Fall, dass ihr ein Zweikammersystem habt, wollen wir, dass sich die zweite Kammer in die Normsetzungsprozesse der Europäischen Uni­on aktiv einbringt, dann nehmen wir heute – zumindest wir von den Regierungsparteien und, wie ich sehr angenehm berührt zur Kenntnis nehme, auch eine der Oppositions­parteien – diese Einladung sehr gerne an.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist der Kern der heutigen Novelle zur Geschäfts­ordnung, und, liebe Kolleginnen und Kollegen, es handelt sich dabei um Mehrheits­rechte. (Bundesrätin Kerschbaum: Ja!) Es handelt sich nicht um Minderheitenrechte.

Diese Mehrheitsrechte nehmen wir in der Form wahr, dass wir auf der einen Seite sagen: Vertrauensvoll legen wir einen gewissen Radius der Mitbestimmung in die Hand unserer Vertrauensleute im EU-Ausschuss des Bundesrates, und auf der anderen Sei­te ergibt sich zwingend schon aus unserer Verfassung, dass wir ganz bestimmte Dinge


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