Ministerien befindet, in den Sozialpartnergremien befindet, im Städte- und Gemeindebund befindet, in den Bundesländern befindet, damit wir diesen Sachverstand der Republik Österreich und der Bundesländer zu bündeln in der Lage sind. Und das ist schon, glaube ich, eine gute Art und Weise, mit diesem neuen Recht, das wir hier als Bundesrat haben, auch umzugehen.
Frau Kollegin Kerschbaum von der grünen Fraktion, diese Geschäftsordnung regelt natürlich auch sehr genau die Rechte der einzelnen Mitglieder des Bundesrates – und diese haben ganz wesentliche Rechte! –, und sie regelt auch die Rechte und welche Einflussmöglichkeit zum Beispiel ganz konkret die Bundesräte und teilweise eine Mehrheit von Bundesräten – das ist ja sehr sauber ausdifferenziert – mehrerer Bundesländer, konkret geht es immer um drei Bundesländer, je nach Materie haben.
Sie können als einzelne Bundesrätin jede Materie auf die Tagesordnung eines Bundesratsausschusses bringen, und wenn diese Materie von Wichtigkeit ist, wird sie das gesamte Sortiment unserer politischen Möglichkeiten erfahren. Also es ist ja nicht so, dass die Minderheitenrechte nicht vorhanden wären! Es sind bis zum einzelnen Bundesrat die Rechte sehr wohl vorhanden, bis hin zur Einbringung der Klagsmöglichkeit durch den einzelnen Bundesrat. Also Sie können die Maschine sozusagen per Knopfdruck auch als Ein-Mann-Fraktion, in dem Fall als Eine-Frau-Fraktion anlassen. Ich glaube, da ist die Kritik einfach nicht wirklich berechtigt.
Die Geschäftsordnung ist sehr detailliert, sie ist sehr ausgewogen. Sie regelt die Vernetzung mit den Bundesländern, was bei uns in der Länderkammer immer von großer Bedeutung ist, sehr genau. Es ist eine professionelle Geschäftsordnung, die wir uns heute geben, und die Zustimmung unserer Fraktion ist damit gesichert. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
11.17
Vizepräsident Reinhard Todt: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mag. Klug. Ich erteile ihm dieses.
11.17
Bundesrat Mag. Gerald Klug (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen, werte Kollegen! Während in diesen Tagen im Bereich der medialen Berichterstattung zum Thema Bundesrat mehr oder weniger Gutes geschrieben wird, wird den wirklich aufmerksamen Leserinnen und Lesern des Geschäftsordnungsantrages und den wirklich aufmerksamen Bundesrätinnen und Bundesräten natürlich nicht entgangen sein, dass wir heute die Aufwertung des Bundesrates durch die Europäische Union ins Finale führen. Das ist der Kern des jetzt zu beschließenden Geschäftsordnungsantrages – nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn die Europäische Union die Einladung an die Mitgliedstaaten ausspricht: Für den Fall, dass ihr ein Zweikammersystem habt, wollen wir, dass sich die zweite Kammer in die Normsetzungsprozesse der Europäischen Union aktiv einbringt, dann nehmen wir heute – zumindest wir von den Regierungsparteien und, wie ich sehr angenehm berührt zur Kenntnis nehme, auch eine der Oppositionsparteien – diese Einladung sehr gerne an.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist der Kern der heutigen Novelle zur Geschäftsordnung, und, liebe Kolleginnen und Kollegen, es handelt sich dabei um Mehrheitsrechte. (Bundesrätin Kerschbaum: Ja!) Es handelt sich nicht um Minderheitenrechte.
Diese Mehrheitsrechte nehmen wir in der Form wahr, dass wir auf der einen Seite sagen: Vertrauensvoll legen wir einen gewissen Radius der Mitbestimmung in die Hand unserer Vertrauensleute im EU-Ausschuss des Bundesrates, und auf der anderen Seite ergibt sich zwingend schon aus unserer Verfassung, dass wir ganz bestimmte Dinge
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite