BundesratStenographisches Protokoll803. Sitzung / Seite 60

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Die aktuellen Lehrlingsstatistiken für den November zeigen, dass sich der demographi­sche Wandel bereits bemerkbar macht: Die Zahl der Jugendlichen, die in der Lehraus­bildung stehen, ist leicht rückläufig, und die Zahl der Lehrlinge sank, verglichen mit der Statistik für den November des Vorjahres, um 1,3 Prozent auf 128 419 Lehrlinge. Ins­besondere der Blick auf die Zahl der Lehrlinge im ersten Lehrjahr zeigt uns, dass wir bereits auf einen Fachkräfteengpass zusteuern, und daher ist es mehr denn je die Auf­gabe der Politik, noch bessere Rahmenbedingungen auf dem Arbeitsmarkt zu schaf­fen. Wir müssen uns dafür einsetzen, dass alle Jugendlichen in Österreich eine Ausbil­dung und damit echte Chancen auf dem Arbeitsmarkt bekommen.

Es ist ebenfalls wichtig, dass Jugendliche eine qualitativ hochwertige Ausbildung be­kommen und lernen, sich in den Arbeitsprozess einzugliedern. Da nicht alle Jugendli­chen in den heimischen Betrieben als Lehrlinge unterkommen, bieten die überbetriebli­chen Lehrwerkstätten unserer Jugend Ausbildungschancen an. Sie sind aber kein Auf­fanglager für Jugendliche, die nicht lesen und schreiben können.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die integrative Berufsausbildung. Mit dem heute hier vorliegenden Gesetz ermöglichen wir die Reduzierung der täglichen Ausbildungszeit und stellen damit sicher, dass Jugendliche mit Behinderung genügend Zeit und Raum bekommen, um ihre Ausbildung fertig zu machen.

Die Möglichkeit der „Lehre mit Matura“ wird von unseren Jugendlichen sehr, sehr gerne angenommen. So haben bereits 7 800 Jugendliche – das sind zirka 6,2 Prozent – von diesem Angebot Gebrauch gemacht. Dies ist gegenüber dem Vorjahreswert eine Stei­gerung von mehr als 23,6 Prozent. Herr Minister, eine wunderbare Einführung, damit auch der Lehrberuf wieder einen höheren Stellenwert bekommt!

Wir dürfen die Augen aber auch davor nicht verschließen, dass die aktuellen Lehrlings­zahlen leicht rückläufig sind und wir daher mittelfristig viele Stellen mit Fachkräften nicht mehr werden besetzen können. Das gefährdet schließlich unser Wirtschafts­wachstum, denn eine ausreichende Zahl an hoch qualifizierten Fachkräften ist ein wichtiger Standortfaktor für unsere Wirtschaft.

Jugendliche ohne Berufsausbildung bekommen konjunkturelle Einbrüche besonders früh, aber auch besonders hart zu spüren. Daher muss es uns gelingen, auf den demo­graphischen Wandel zu reagieren, die duale Ausbildung zu sichern und die Potentiale unserer jungen Menschen bestmöglich zu nutzen.

Mit dem vorliegenden Entwurf des Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungs­gesetzes werden zu einem Teil Forderungen der land- und forstwirtschaftlichen Lehr­lingsstellen umgesetzt. Insbesondere betrifft dies die Bestimmungen über die Anrech­nung bei der Teilnahme an internationalen Ausbildungsprogrammen und die Anpassung der integrativen Berufsausbildung sowie die Modernisierung der Bezeichnung der Lehr­berufe der ländlichen Hauswirtschaft.

Im Rahmen der Angleichung des land- und forstwirtschaftlichen Berufausbildungsrech­tes an das gewerbliche Berufsausbildungsrecht sollte die höchst unterschiedliche Zahl der Auszubildenden nicht unberücksichtigt bleiben. So gibt es zirka 300 Lehrlinge im land- und forstwirtschaftlichen Bereich. Nach einer mindestens dreijährigen Verwen­dung als Facharbeiter und einem Vorbereitungslehrgang sowie mit der Vollendung des 21. Lebensjahres dürfen diese Facharbeiter dann zur Meisterprüfung zugelassen wer­den. Im gewerblichen Bereich darf das bereits mit 19 Jahren erfolgen, und es wäre zu überlegen, ob nicht auch im Bereich der Land- und Forstwirtschaft die Ablegung der Meisterprüfung mit 19 Jahren möglich sein sollte. Es wäre auch eine Gleichstellung zwischen gewerblichen und land- und forstwirtschaftlichen Fachkräften.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wurde mit diesem Gesetz ein wichtiges Angebot geschaffen. Viele der im Regierungsprogramm festgeschriebenen Maßnahmen


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