BundesratStenographisches Protokoll803. Sitzung / Seite 68

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Wir haben ein Indexsystem mit einem Warenkorb. Jetzt kann man wiederum diskutie­ren, ob der Warenkorb noch zeitgemäß ist oder ob er reformiert gehört. (Bundesrat Mayer: Vielleicht brauchen wir einen Seniorenwarenkorb!) Über das alles kann man diskutieren, aber gehen wir doch nicht weg von diesem einheitlichen Warenkorb, mit dem wir, glaube ich, ganz gut gefahren sind. Das war Punkt eins.

Ich komme zu Punkt zwei. Ich bitte bei aller Nonchalance eines zur Kenntnis zu neh­men: Ein positiver I-Pensionsbescheid kommt aufgrund von drei ärztlichen Gutachten von drei verschiedenen Institutionen zustande, und behaupten Sie bitte nicht, das ist locker unterschrieben! Man muss endlich einmal zur Kenntnis nehmen, dass ein I-Pen­sionsbescheid seit vielen Jahren ein von drei unterschiedlichen Gutachtern erstelltes Gutachten als Hintergrund haben muss, und unterstellen wir den Gutachtern nicht automatisch, sie machen einfach irgendetwas! Begeben wir uns nicht in diese Fahr­lässigkeit! Begeben wir uns dort nicht hinein! (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

Dass es in einer Population Menschen gibt, die drei Monate später, drei Jahre später als Marathonläufer wieder aufblühen, das haben Sie in jeder Population, seien wir doch nicht so naiv. Ich ärgere mich grün und blau, wenn ich in einer berühmten Fernsehsen­dung sehe:

Ich bin 51, Jurist, in Invaliditätspension, suche flotte Witwe für Freizeitbeschäftigung! – Da ärgere ich mich auch grün und blau. (Heiterkeit. – Bundesrat Ertl: Ein lebenswertes Ziel!) Das ist ja nicht mein Thema, das ist ja überhaupt nicht mein Problem. Aber klar ist: Seit ich Minister bin kann ich locker behaupten, dass hinter jedem Invaliditätspen­sionsantrag drei differenzierte Gutachten stehen, die kann ich nachweisen, die gibt es. Seither hoffe ich auch, dass wir dann nicht wieder Folgendes haben: Marathonläufe­rin – Frühpensionistin. Das haben wir schon gehabt, und dann hat sie sich groß feiern lassen, weil sie den New Yorker Marathon gelaufen ist.

Bei 8 Millionen Menschen ist das so. Lügen wir uns doch nicht selbst an! Ein gewisses Promillerl oder Prozenterl von Menschen, die schauen, wie kann ich links, rechts oder in der Mitte durch, hat man immer irgendwo.

Ich möchte zum Schluss kommen, zum AMS-Migrationshintergrund. Es geht nicht um Diskriminierung  (Bundesrat Dönmez: Das will ich nicht unterstellen!) – Das haben Sie auch nicht unterstellt. Das weiß ich. Was wir heute machen, ist in Wirklichkeit, dass wir eine Datenabfrageermächtigung beschließen, damit zwei Datensysteme miteinan­der reden können, denn in einem Datensystem haben wir die Daten, die wir im ande­ren nicht haben. Und damit der Hauptverband mit dem AMS oder das AMS mit dem Hauptverband über die Datenbanken reden darf, brauche ich diese Ermächtigung. Es ist kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand, außer Sie behaupten, dass, wenn zwei Da­tenbanken da einmal im Monat miteinander reden, das ein Verwaltungsaufwand ist. Es mag ja einer sein, aber Fakt ist, es reden nur zwei Datenbanken.

Worum es geht, wurde ja schon gesagt. Es geht um zielgerichtete Rekurse, es geht um punktuell genauere Kurse und Schulungsangebote, weil wir schlichtweg eine einzige Devise haben: Wir wollen besser werden, um den Menschen, die dieses Besserwerden brauchen, es besser zur Verfügung stellen zu können. Das ist der einzige Leitgedanke, der hier dahinter steckt. Das Ziel ist eine noch bessere Integration, sind noch exaktere Angebote, um den Menschen mit Migrationshintergrund differenzierter helfen zu kön­nen. Sie wissen das am besten: Jemand mit Migrationshintergrund Sachsen-Anhalt braucht einen anderen Schulungskurs als jemand mit Migrationshintergrund von ir­gendwo anders. Das wissen Sie, glaube ich, am besten, dass das unterschiedliche Kur­se sein müssen, und hier wollen wir differenzierter vorgehen. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.29

 


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