sem Tagesordnungspunkt auch im Bundesrat die Nulllohnrunde für den Bundesrat. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es liegt auf der Hand, dass wir mit einer Nulllohnrunde keinen sehr maßgeblichen Einsparungseffekt für den öffentlichen Haushalt erzielen. Aber es ist klar, dass wir damit einen politischen, symbolischen Ansatz mittragen, der sinngemäß lautet: Wenn wir vor dem Hintergrund der Entwicklung des öffentlichen Haushaltes versuchen, nicht nur unsere Finanzen, sondern auch unsere Währung einigermaßen stabil zu halten und in Zukunft von der Bevölkerung erhoffen, dass sie Sparmaßnahmen mitträgt, dann setzen wir mit dieser heutigen Nulllohnrunde im Bundesrat auch ein Zeichen – wenn auch nur ein symbolischer Akt, aber ein Zeichen –, dass wir auch bei uns selbst einen Beitrag dazu leisten wollen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist unter dem Strich de facto seit Mitte 2009 nichts anderes als eine Kürzung der Politikerbezüge in ganz bestimmten schwierigen Zeiten, die es uns im Moment nicht sehr einfach machen. Wir haben in der Gestaltung und in der Politikausübung auch schon angenehmere und ruhigere Zeiten gehabt, nicht nur bei uns im Bundesrat, sondern auch in den Landtagen und im Nationalrat.
Klar ist aus meiner Sicht, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir gerade vor diesem Hintergrund der aktuellen Debatte zum Bundesrat im Gesamten einen kleinen Beitrag leisten und sagen: Jawohl, wir erkennen auch den Ernst der Situation. Jawohl, wir wollen auch einen Beitrag leisten. Klar ist aber auch – und insofern, Kollege Pirolt, hat es dieser Aufforderung nicht bedurft; ich hätte das bei dieser Gelegenheit gerne gemacht –, dass ich gerne zwei Gedanken zu dieser generellen Debatte des Bundesrates kurz aus meiner Sicht einbringen möchte.
Sicherlich könnte man ganz einfach sagen, das meiste sparen wir ein, indem wir den Bundesrat zur Gänze abschaffen. Das ist ein sehr einfacher Zugang zur Gesamtthematik. Klar ist aber aus meiner Sicht auch, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass der Kern der Frage darin besteht: In welcher Form möchten die Länder an der Bundesgesetzgebung teilhaben? Das gilt es grundsätzlich zu klären. Und dass die Interessen sehr divergierend sind, ist nachvollziehbar. Ich sage das durchaus auch in Anwesenheit des Staatssekretärs. Aus der Sicht des Bundes hat es einen gewissen Charme, wenn es ein bisschen einfacher und ruhiger wird im Rahmen der Bundesgesetzgebung. Das ist durchaus etwas Menschliches und kann man, glaube ich, auch ansprechen. Aus der Sicht der Länder stellt sich natürlich die Frage: In welcher Form bestimmt man mit im Wege der Bundesgesetzgebung?
Dass es da gewisse divergierende Interessen gibt, das ist auch nachvollziehbar. Ich halte es nur meines Erachtens für einen an sich vernünftigen Zugang, wenn sich die maßgeblichen Kräfte diesen grundsätzlichen Fragen stellen und sich Zeit nehmen, sich damit auch auseinanderzusetzen. Einer unserer Kollegen hat gesagt: Na ja, eigentlich sollten auch die Landeshauptleute wissen, in welcher Form sie sich aktiv im Zuge der Bundesgesetzgebung für ihr Bundesland einbringen wollen. Ich glaube, dass das eine Kernfrage ist, die gemeinsam zu lösen ist.
Wenn Kollege Pirolt heute angesprochen hat, dass man im Moment ein bisschen medial getrieben wird in der Berichterstattung, dann attestiere ich dieser Tendenz grundsätzlich einmal Zustimmung. Aber ich sage auch ganz deutlich: In der Quantität liegt nicht immer die Qualität. Wenngleich ich in diesem Zusammenhang zu unseren eigenen Überlegungen aufgrund unserer praktischen Erfahrungen durchaus gerne auf die mitteleuropäische Kulturtechnik des Lesens verweisen möchte und daher unsere einschlägigen Lektüren empfehle. (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.)
Weil Sie, Frau Kollegin, Salzburg angesprochen haben, sage ich das jetzt so ein bisschen, nicht außer Protokoll, aber in meinem Körper schlagen zwei Herzen, nämlich auf der einen Seite mein erster Beruf des gelernten Drehers und auf der zweiten Seite der Jurist. Da muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen, Frau Kollegin Mühlwerth, wenn ich das
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