BundesratStenographisches Protokoll803. Sitzung / Seite 79

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Diskussionen zu all diesen Bereichen führen darf. Ich möchte mich für die Zusammen­arbeit im letzten Jahr bei Ihnen recht herzlich bedanken. Ich glaube, wir haben im Be­reich der Forschung, der Verkehrs- und Mobilitätspolitik gemeinsam wirklich viel weiter­gebracht, auch über alle Parteigrenzen hinweg. Ich wünsche Ihnen erholsame, friedli­che und schöne Feiertage und alles Gute! (Allgemeiner Beifall.)

13.09


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Herzlichen Dank. Das wünschen wir Ihnen auch!

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

13.09.439. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Dezember 2011 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, das Bundesbezügegesetz und das Bezügegesetz geän­dert werden (1604 d.B. sowie 8612/BR d.B. und 8634/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen nunmehr zum 9. Punkt der Tages­ordnung.

Ich darf zur Debatte über diesen Tagesordnungspunkt Herrn Staatssekretär Dr. Oster­mayer bei uns begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Wenger. Bitte um den Bericht.

 


13.10.21

Berichterstatter Franz Wenger: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Dezember 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, das Bundesbezügegesetz und das Bezügegesetz geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Dezember 2011 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Herr Fraktionsobmann Mag. Klug. – Bitte.

 


13.11.31

Bundesrat Mag. Gerald Klug (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir beschließen mit die-


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