BundesratStenographisches Protokoll803. Sitzung / Seite 84

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in Kärnten diejenigen sind, die österreichweit das geringste Einkommen haben. Ich ha­be trotzdem noch keinen getroffen, der sich deshalb weigern würde, Landtagsabgeord­neter zu werden, sondern der Andrang ist dort nach wie vor gleich groß geblieben.

Aber, wie gesagt: Kärnten hat in dieser Zeit ein Zeichen gesetzt. Was ich allerdings vermisst habe: Vor einem Monat hat der Landeshauptmann von Kärnten in einer Pres­sekonferenz all das den Medien mitgeteilt. Es wurde keine Zeile darüber berichtet. Wenn jedoch die Steiermark um ein paar Abgeordnete weniger beschließt, dann ist das in ganz Österreich in den Medien zu lesen, aber in Kärnten darf so etwas Positives in den Medien einfach nicht vorkommen.

Kärnten geht nun einen Schritt weiter. Es gibt ja nur 36 Abgeordnete und außer dem Landeshauptmann noch weitere sechs Regierungsmitglieder, die von der Nulllohnrun­de betroffen sind. Kärnten möchte einen Schritt weiter gehen. Kärnten möchte die ge­hobene Beamtenschaft, die es in Kärnten auf Landes- und Gemeindeebene gibt, eben­falls solidarisch, sagen wir einmal, zur Kasse bitten. Wenn Abgeordnete ab 4 000 € auf eine Lohnerhöhung verzichten, dann ist es doch auch zumutbar, dass die gehobene Beamtenschaft ab dieser Summe – oder soll sie vielleicht etwas höher sein – ebenfalls ihren Beitrag leistet, haben diese doch einen sicheren Arbeitsplatz.

Das bringt dann allerdings auch finanziell etwas, denn da geht es nicht um 36, sondern da geht es um Hunderte, weil wir insgesamt 4 000 Landesbedienstete haben, neben den vielen Gemeindebediensteten. Das würde auch etwas bringen. Allerdings warne ich davor, dass wir eine starre Grenze mit 3 999 € beziehungsweise 4 000 € einführen, denn es sollte nicht sein, dass, wenn einer 3 999 € verdient, dieser dann bei einer
3-prozentigen Lohnerhöhung denjenigen um 120 € überholt, der 4 000 € hat und keine Erhöhung bekommt. Das sollte nicht sein. Das heißt, das muss dann in der Verordnung so festgelegt werden, dass es von 3 500 aufwärts eingeschliffen wird, damit derjenige mit 3 999 dann nicht über 4 000 hinauskommt. (Zwischenruf des Bundesrates Kainz.)

Es würde den anderen Bundesländern auch guttun, wenn sie sich in dieser Richtung Gedanken machen. Niederösterreich ist auf einem guten Weg, Herr Kollege Kainz, hat ähnliche Überlegungen. Die Steiermark, glaube ich, schüttet da ein bisschen das Kind mit dem Bade aus, indem sie auch die Bürgermeister der kleinen Gemeinden in die Nulllohnrunde hineinzwingt. Ich glaube, das ist nicht der richtige Weg. (Präsidentin Mag. Neuwirth übernimmt wieder den Vorsitz.)

Auch Vorarlberg geht einen ganz eigenartigen Weg. Die möchten, dass alle Bürger­meister von der Nulllohnrunde ausgenommen sind, auch diejenigen, die vielleicht schon einige Tausender mehr verdienen. Ich meine jetzt damit das Land Vorarlberg und nicht die freiheitliche Fraktion, die in dieser Sache nicht dabei ist.

Ich glaube abschließend sagen zu können, in einer schwierigen Finanzsituation, in der sich Österreich befindet, müssen alle, die sich in der oberen Einkommensskala befin­den, ihren Beitrag leisten. Deshalb unterstützt die freiheitliche Fraktion diese Maßnah­me und wird dem Bezügegesetz auch ihre Zustimmung erteilen. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Bundesräten von SPÖ und ÖVP.)

13.33


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Der gegenständliche Beschluss bedarf nach Artikel 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsge­setz der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der


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