BundesratStenographisches Protokoll803. Sitzung / Seite 87

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Werte KollegInnen, beim nunmehr vorliegenden Gesetz hätte wirklich die Möglichkeit bestanden, dass man all diese wichtigen Punkte – Parteienfinanzierung, Parteispen­den – berücksichtigt und gleich mitbehandelt. Das vermissen wir, und daran halten wir unsere Kritik auch fest. Solange es hier keine wirkliche Transparenz gibt, solange die­se Punkte nicht mitverhandelt sind, stimmen wir dieser Gesetzesvorlage auch nicht zu. (Beifall bei der FPÖ.)

13.39


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­desrat Gruber. – Bitte.

 


13.40.03

Bundesrat Manfred Gruber (SPÖ, Salzburg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher und Zuhörer! Mit dem heute zu beschließenden Bundesverfassungsgesetz wird eine um­fassende Transparenz von Medienkooperationen sowie auch von Werbeaufträgen an Medieninhabern gewährleistet. Mit dieser Normierung des Medientransparenzgesetzes wird eine vierteljährliche Übersicht aller vom Rechnungshof zu prüfenden Institutionen auf einer Homepage des Bundeskanzleramtes sichtbar gemacht.

Meine Damen und Herren! Ich finde es absolut richtig, dass man sich Zeit für ein um­fangreiches Begutachtungsverfahren genommen hat, denn die ursprüngliche Idee, Trans­parenzregeln nur für die Bundesregierung zu machen, hätte wohl zu kurz gegriffen.

Das heißt, Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherungsträger, Unternehmen im öf­fentlichen Bereich, Stiftungen und Fonds sind verpflichtet, bekanntzugeben, wie viel Zeitungen, periodische Druckwerke sowie Radio- und TV-Sender von ihnen erhalten. Ausgenommen sind behördliche Bekanntmachungen, Ausschreibungen und Stellenan­gebote. Aber auch inhaltliche Vorgaben bei Inseraten und Einschaltungen sind zu be­achten. Sie müssen vor allem dem Informationsbedürfnis der Bevölkerung dienen.

Veröffentlicht werden die Daten durch die Regulierungsbehörde KommAustria. Eine Institution, die im Vorjahr verfassungsrechtlich unabhängig gestellt wurde.

Meine Damen und Herren! Dieses Gesetz ist kein zahnloser Papiertiger, Herr Kollege Brückl, sondern es werden bei Verletzungen der Veröffentlichungspflicht, Falschmel­dungen Verwaltungsstrafen bis 20 000 € ausgesprochen, im Wiederholungsfall bis zu 60 000 €.

Positiv ist außerdem festzustellen, dass mit der KommAustria eine Stelle gefunden wurde, um den überbordenden Verwaltungsaufwand in Grenzen zu halten. Ganz im Sinne: Transparenz schaffen, Verwaltung reformieren.

Durch die gleichzeitige Änderung des Mediengesetzes soll Licht ins Dunkel über die Beteiligungsverhältnisse von Zeitungen gebracht werden. Ab 1. Juli 2012 sind dem­nach Treuhandverhältnisse, direkte oder indirekte Beteiligungen von Stiftungen, aber auch der Stifter und der jeweiligen Begünstigten der Stiftung offenzulegen.

Dieses Bundesverfassungsgesetz über die Transparenz bei Medienkooperationen und Werbeaufträgen sowie die Änderungen im Mediengesetz sind ein wichtiger Beitrag für mehr Demokratie und Medienvielfalt, aber auch ein weiterer Beweis, dass es keinen Stillstand gibt. Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, weil wir heute schon so oft das Wort „Schuldenbremse“ gehört haben: Ich bin überzeugt, dass dieses Trans­parenzgesetz auch dazu ein wesentlicher Beitrag ist. Daher werden wir Sozialdemo­kraten den beiden Gesetzen unsere Zustimmung geben. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

13.43


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­desrat Keuschnigg. – Bitte.

 


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