BundesratStenographisches Protokoll803. Sitzung / Seite 102

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medialer Nutzungen eingeht. Ich muss heute mit einem Fernsehgerät nicht fernsehen, in der heutigen elektronischen Welt kann ich ganz andere Dinge damit machen: Ich kann mir darüber mein Bankkonto anschauen (Zwischenruf des Bundesrates Mag. Him­mer) und so weiter und so fort. Das heißt, ich habe ganz andere Möglichkeiten, die In­formationstechnik in einem Haushalt verändert sich. Aber wir haben jetzt diese.

2008 haben wir umgestellt, und natürlich kann man jetzt sagen – und der Verwaltungs­gerichtshof hat das zu Recht erkannt –, dass damals einige und nicht einmal wenige für den Besitz eines Gerätes gezahlt haben, obwohl nicht alles – nicht alles; es ging ja nicht darum, dass das nur ein schwarzes Kasterl ist – empfangen werden konnte. Also eine gewisse Unschärfe war da, aber von dem sind wir heute meilenweit entfernt.

Es gab sogar eine geförderte Aktion – und jetzt werden die Zahlen noch ein bisschen härter –: Es gab die geförderte Aktion bezüglich der DVB-T-Boxen, die man mit einem Gutschein verbilligt bekommen hat. Sie erinnern sich, das ist noch gar nicht so lange her: In den Jahren 2008/2009 gab es diese Gutscheine.

Das heißt, wir haben jetzt nicht nur zirka 2,5 Millionen Geräte, die Stand der Technik sind, sondern wir haben in jenen Haushalten, die einem gewissen sozialen Druck aus­gesetzt waren, auch noch diese Boxen. Und damit komme ich in der Gesamtsumme jetzt schon auf eine ganz andere Zahl, und jetzt ist es nicht mehr so, dass diese Um­stellung, die in den letzten Jahren schon passiert ist, die Österreicher und Österreiche­rinnen heute vor eine unfassbare finanzielle Gewaltanstrengung stellt, weil sie bereits pas­siert ist.

Aber ja, Sie haben recht, wir verändern etwas, wir verhindern damit nämlich einen un­glaublichen Aufwand. Soll die GIS oder andere Behörden jetzt jedes Haus anschauen oder in jeden Haushalt kommen und schauen, welche technische Ausstattung Ihr Fern­sehgerät hat? Und genau das wird mit diesem Gesetz ... (Zwischenruf der Bundesrätin Michalke.) – Welche technische Ausstattung! Ist in diesem Gerät ein DVB-T-Tuner integriert oder nicht? Das muss man erst einmal in einem Gerät anschauen! Und jetzt gilt: Wenn dieses Gebiet erreicht wird, und zwar terrestrisch, über DVB-T, ist die Ge­bühr zu zahlen, und das ist eine Vereinfachung.

Aber das – das muss man jetzt auch dazusagen – sichert auch die finanzielle Ausstat­tung eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks, und uns ist dieser öffentlich-rechtliche Rund­funk – ich glaube, das sollte man eigentlich für alle Parteien sagen können – ein sehr wichtiges Gut.

Der ORF hat denselben Produktions-Output – das sollte man sich einmal vergegen­wärtigen! – wie die ARD. Die ARD ist ein Riesenunternehmen und die ARD hat eine un­glaubliche Menge an Gebührenzahlern (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth), weil Deutschland so viel größer ist und so viel mehr Gebührenzahler hat, und Österreich produziert im gleichen Ausmaß! Wenn Sie die Zahlen betreffend den Produktions-Out­put zwischen ORF und ARD vergleichen, dann kommen Sie auf denselben Wert, und das ist eine Leistung, für die man, wie ich sagen muss, dem ORF auch dankbar sein muss.

Und dazu kommt Folgendes – weil Sie vorhin Gebührenerhöhungen angesprochen und in Ihrer Rede ein Beispiel aus dem Sport erwähnt haben –: Das war in dem Fall fast kontraproduktiv, weil gerade die Preise für alle Sportlizenzen in den letzten Jahren ex­plodiert sind. Und wenn das Publikum vom ORF einerseits auch Unterhaltung fordert, weil auch das gehört zum öffentlich-rechtlichen Auftrag – das ist ja nicht nur ein sozial­pädagogisches Medium, sondern auch Unterhaltung, und es ist auch ein Bürgerrecht, Unterhaltung zu haben –, dann muss man sich andererseits auch mit diesen explodie­renden Preisen auseinandersetzen. Und da wir einen dualen Markt haben, werden die


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