16.32
Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! So wie vorher die Aussage „morituri te salutant“ nicht zur Dienstrechts-Novelle gehört hat – mich hat fast der Schlag getroffen, ich habe mir gedacht: Was hat das jetzt mit der Dienstrechts-Novelle zu tun? (Heiterkeit) –, hat auch mein erster Satz nichts mit der Dienstrechts-Novelle zu tun.
Ich möchte nur dem Herrn Kollegen Schreuder etwas sagen: Zum Frauenbericht haben mehr Männer als Frauen in der Sozialdemokratischen Fraktion geredet. Da waren Sie noch nicht da. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Schreuder. – Bundesrätin Blatnik: Danke!) Das wollte ich jetzt noch sagen.
Aber jetzt beginne ich auch aus meiner Sicht noch einmal zu replizieren, was wir mit dieser Dienstrechts-Novelle eigentlich geschafft haben. Sie ist keine kleine, sondern eine große Dienstrechts-Novelle geworden. Es ist ein Gehaltsabschluss gelungen, der in schwierigen Zeiten wie diesen vertretbar ist, der es den kleinen Einkommen im öffentlichen Dienst ermöglicht, über der Inflationsrate ihre Gehaltserhöhung zu erhalten. Für die großen beziehungsweise die höheren Einkommen ist damit tatsächlich ein Reallohnverlust verbunden, weil die Erhöhung unter der Inflationsrate ausfällt.
Das heißt, alles in allem: im Durchschnitt 2,95 Prozent im nächsten Jahr; nur 2,5 Prozent, wenn ich die 35-jährige Dienstjubiläumszuwendung mit einem Volumen von etwa 30 Millionen € abzähle, die ab dem nächsten Jahr und dann dauerhaft, als eine Reform mit Dauer, wegfallen wird, und durch den Auszahlungsbeginn 1. Februar werden auch noch einmal an die 30 beziehungsweise, um genau zu sein, 28 Millionen € eingespart.
Das heißt, es sind etwa die 2,5 Prozent, die ich angeboten hatte. Dieses Mal sind dem Ergebnis schwierige Verhandlungen vorausgegangen, keine Frage, aber ich glaube, dass wir alles in allem mit dem Ergebnis zufrieden sein können. Warum können wir mit dem Ergebnis zufrieden sein? Es ist das öffentliche Sicherheitsgefüge, es ist das Gesundheitswesen, es ist das Bildungswesen, es ist die Verwaltung, die von unseren Bediensteten in diesem Staat, in diesem Land, in jeder Gemeinde, in jedem Landtag, in den Landesregierungen, in der Landesverwaltung getragen wird.
Ich glaube, wenn andere ihre Gehaltserhöhungen in der Höhe der Inflation oder darüber ausmachen konnten, ist es auch gerechtfertigt und wichtig, dass wir diesen Abschluss gemeinsam erreicht haben. Ich möchte in diesem Zusammenhang nicht anstehen, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes, insbesondere auch dem Personal hier im Parlament, für ihre Arbeit sehr herzlich Danke zu sagen. (Allgemeiner Beifall.)
Zur Novelle selber möchte ich, weil vieles schon zusammengefasst wurde, noch einige wenige Worte sagen. Um vielleicht Bedenken die Whistleblower-Regelung betreffend zerstreuen zu können, möchte ich das hier auch noch einmal aufs Tapet bringen: In den Erläuterungen ist sehr klar definiert, wann einerseits jemand in gutem Glauben jemandem etwas anonymisiert erzählt und eben eine Meldung macht, wo ein begründeter Verdacht besteht, und wo andererseits „Vernadern“ beginnt, sowie wer in den Schutz kommt und wer nicht.
Im Übrigen bin ich sehr froh, dass Frau Bundesministerin Karl ähnliche Regelungen für die Privatwirtschaft andenkt, nämlich, wenn ein begründeter Verdacht da ist, die Möglichkeit, über das Internet mit der Behörde beziehungsweise mit der Justiz anonymisiert in Kontakt zu treten. Das heißt, es ist wichtig, dass das, was wir als öffentlicher Dienst sehr gerne vormachen, dann auch für die Privatwirtschaft folgt, dass es nachgemacht wird.
Wenn wir es schaffen, eine Whistleblowing-Regelung für alle mit dem besonderen Schutz, der nötig ist, einzuführen, und dabei immer auch den Datenschutz für alle im
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite