Vordergrund haben, dann haben wir, glaube ich, in diesem Bereich einen guten und wichtigen Beitrag geleistet.
Ich finde es auch wichtig und richtig, dass unsere Richter, Richterinnen, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in der Privatwirtschaft entsprechende Erfahrungen sammeln können, und zwar besonders in der Finanzwirtschaft, in Bereichen wie Steuerfahndung, Nationalbank, FMA und so weiter, wo sie für ihre Tätigkeit, nämlich für Antikorruptionsbekämpfung, für Wirtschaftskriminalfälle Erfahrung sammeln können und schließlich gut gerüstet und vorbereitet sind.
Dass diese Möglichkeit besteht, ist wichtig. Das wollen wir im Übrigen natürlich ausbauen, wir wollen den öffentlichen Dienst fit machen. Was die nächsten 20, 30 Jahre angeht, wollen wir diese Wechsel schneller ermöglichen, wir wollen durchsetzen, dass man intern wechseln kann, dass es einem angerechnet wird, wenn man aus der Privatwirtschaft in den öffentlichen Dienst wechselt oder umgekehrt. Wir wollen, dass man nicht so festgefahren und festgemauert ein Berufsleben lang immer an der gleichen Stelle sein muss, sondern viele, viele Möglichkeiten hat, dazu Erfahrungen zu sammeln.
Selbstverständlich freue ich mich sehr über die Neuerungen die Frauenförderung betreffend, und zwar nicht nur über die 50 Prozent. Wir haben einige wenige Bereiche, wo es, wenn Bewerbungen da sind, schon notwendig ist, dass wir die 45 Prozent überschreiten, aber in vielen Bereichen ist noch etliches zu tun, etwa die Einkommensberichte zu adaptieren und bei Stelleninseraten das Mindestgehalt anzugeben. Auch der öffentliche Dienst, obwohl es bekannt ist, will das in Zukunft tun, und es gibt noch einige Bereiche mehr, die Männer und Frauen im öffentlichen Dienst betreffen.
Ich freue mich auch, dass es gelungen ist, Alters- und Größenbeschränkungen für die Bewerbung im Polizeidienst hintanzustellen und zu verhindern, dass jemand, der vielleicht einen Zentimeter zu klein ist, sich nicht bewerben kann, obwohl er das möchte. Franz-Joseph Huainigg hat das im Nationalrat sehr eindrucksvoll beschrieben. Seine „große Tochter“, nämlich seine Assistentin, möchte sehr gerne Polizistin werden, und kann das jetzt. Sie wird sich sicherlich bewerben.
Ich glaube, dass die Lösung für den Bachelor, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, keine „Schmalspurlösung“ geworden ist, sondern eine eigene akademische Gehaltseinstufung, die eigentlich noch anregen soll, eine Masterausbildung zu machen. Wenn wir das sozusagen gleichgesetzt hätten, wäre der Anreiz sehr gering, und wir wollen unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen doch motivieren, möglichst Weiterbildungsmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen, damit sie sich im öffentlichen Dienst weiterentwickeln und eben Karriere machen können.
Besonders erfreulich: keine Gratis-Praktika im öffentlichen Dienst mehr. Das heißt, die etwas über 300 jungen Menschen, die bisher unentgeltlich im öffentlichen Dienst ein Praktikum gemacht haben, werden in Zukunft alle dafür bezahlt werden. Ich hoffe, dass sich das auch in der Privatwirtschaft durchsetzt – wo das eigentlich verboten ist.
Praktikant/Praktikantin ist man nur, wenn man jemandem sozusagen über die Schulter schaut, kommt und geht, wann man möchte. Sobald geregelte Arbeitszeiten ins Spiel kommen, ist das schon ein Arbeitsverhältnis, ein Dienstverhältnis, wo bezahlt werden müsste. Trotzdem kommt es noch immer vor, dass junge Leute in der Privatwirtschaft bis zu einem Jahr gratis tätig sind und nichts bezahlt bekommen. (Zwischenruf des Bundesrates Strohmayer-Dangl.) – Das ist richtig, was ich sage, Herr Kollege!
Ich habe hier berichtet, wie ein Praktikum in der Privatwirtschaft auf gesetzlicher Grundlage zu definieren ist. Wenn es ein dienstähnliches Verhältnis ist, müsste man eigentlich schon bezahlen, doch wird leider nicht überall in der Privatwirtschaft dafür gezahlt. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)
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