Erlauben Sie nur eine kleine Anmerkung. Ich spreche jetzt gerade hier zu Frauenpolitik. Mein Kollege Dönmez hat vorhin bei der Bundeshymne zur Frauenpolitik gesprochen. Liebe Kolleginnen – ich rede jetzt nur von Kolleginnen –, vielleicht schafft ihr es auch einmal, dass Frauenpolitik in euren Fraktionen auch Männersache ist. Das wäre ein großer Fortschritt in diesem Hause. (Beifall bei den Grünen.)
Es reden immer nur Frauen zur Frauenpolitik. Ich verstehe das nicht.
Ein weiterer positiver Aspekt, den ich auch hervorheben möchte, ist, dass das Höchstalter von 40 Jahren bei der Ausbildung von Richtern und Richterinnen abgeschafft wurde – das finden wir super. Keine unbezahlten Praktika mehr im Bundesdienst – das finden wir ausgezeichnet. Die „Generation Praktikum“ ist wirklich eine Krankheit dieser Zeit, wenn ich das einmal so laut sagen darf. Nach dem Studium ist es mittlerweile völlig normal, bis 30 kein Geld zu verdienen, weil man Praktika macht. Es gibt sogar schon Bereiche, da zahlt man dafür, wo arbeiten zu dürfen. Das ist natürlich eine Entwicklung, die kann man nicht gutheißen, da kann der Bundesgesetzgeber natürlich mit gutem Beispiel vorangehen. Das tut er in diesem Fall, und deswegen stimmen wir inbrünstig zu.
Kleine Kritikpunkte darf ich vielleicht noch anbringen. Was wir nicht ganz verstehen, ist, dass der Bachelor in einer anderen Gehaltstabelle eingestuft wird als andere AkademikerInnen. Das hat so ein bisschen, wie es jemand in einem E-Mail an uns Grüne einmal formuliert hat, den Ruch von: Das sind ja nur so Schmalspur-Akademiker. – Damit haben wir noch ein Problem.
Beim Papa-Monat wünschen wir uns natürlich immer noch, dass der volle Einkommensersatz erfolgt. Da bleiben wir dran. Sie, glaube ich, auch? (Bundesministerin Heinisch-Hosek: Ja!)
Nun zur Whistleblower-Regelung. Da kann ich meinen Vorredner nicht ganz verstehen. Natürlich, es ist immer schwierig. Ich verstehe schon, was Sie mit „vernadern“ meinen. Aber ich würde im umgekehrten Schluss noch weiter gehen. Auch in der Privatwirtschaft gibt es massive Gesetzesübertretungen, auch in der Privatwirtschaft können Korruptionsfälle gegenüber Behörden aufgedeckt werden, das kann auch durch einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin einer Privatfirma passieren. Deswegen sind wir sogar der Meinung, dass man den Schutz von Whistleblowern ausweiten müsste.
Wir wünschen uns noch etwas – auch Sie haben das schon gesagt –, nämlich die Whistleblower-Software, damit anonym mit Behörden gesprochen werden kann. In Deutschland ist das übrigens schon der Fall, da kann man sich ein Beispiel nehmen.
Natürlich muss man aufpassen, dass wir nicht in so eine Vernaderer-Gesellschaft kommen, aber das wird ja überprüft. Deswegen haben wir Gerichte und Staatsanwälte, die überprüfen. Ein Whistleblowing selbst bedeutet noch keine Anklage, sondern erst die Überprüfung dessen. Das muss man immer dazusagen. (Vizepräsident Mag. Himmer übernimmt den Vorsitz.)
Aber wir finden es gut, dass diese Whistleblower-Regelung jetzt da ist. Wir stimmen zu. (Beifall bei den Grünen sowie des Bundesrates Gruber.)
16.31
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Frau Bundesministerin, bevor ich Ihnen das Wort erteile, möchte ich Ihnen zu Ihrem morgigen Geburtstag herzlich gratulieren! (Allgemeiner Beifall. – Bundesrat Gruber: Wir nehmen an: Volljährig?! – Bundesministerin Heinisch-Hosek: Volljährig-rund morgen!)
Nun gelangt Frau Bundesministerin Heinisch-Hosek zu Wort. – Bitte.
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