BundesratStenographisches Protokoll803. Sitzung / Seite 128

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

16.24.57

Bundesrat Franz Perhab (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bun­desministerin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Morituri te salutant! (Oh-Rufe bei ÖVP und SPÖ.) Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mir vor­genommen, aufgrund der Debatten in den letzten Tagen meine öffentlichen Anspra­chen in Zukunft mit diesem lateinischen Sprichwort – „Die Todgeweihten grüßen dich!“ – zu beginnen (Heiterkeit des Bundesrates Mag. Klug), denn ich denke, wir sollten da­rauf aufmerksam machen, dass sich Julius Cäsar getäuscht hat. „Ave, Caesar, morituri te salutant!“

Das heißt, die Todgeweihten leben bekanntlich länger, als es vermutet wird. Daher glaube ich, wir, als Bundesräte, sollten in unseren Ansprachen darauf hinweisen, dass wir noch lange nicht (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth) abgeschafft sind und wir werden uns dagegen natürlich entsprechend wehren. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Kollegin Grimling hat diese Gesetzes­materie taxativ aufgezählt. Ich kann daher aufgrund der doch großen Tagesordnung nur zwei Anmerkungen aus unserer Sicht und aus meiner persönlichen Sicht aus an­bringen. Die Whistleblowing-Regelung ist natürlich eine im Grenzbereich. Wenn man sich das in der Praxis vorstellt, könnte man zu diesen Dingen auf gut Wienerisch auch „Vernaderer“ und so weiter sagen. Ich bin aber hundertprozentig überzeugt davon, dass man diese Leute schützen muss. Und es gibt ja angeblich schon eine Software, wie das bekanntlich für alles im Leben schon so ist, die es der Behörde ermöglicht, mit diesem, ich möchte sagen, Einflüsterer, Flüsterer zu kommunizieren, ohne dass er in dem Sinn enttarnt, entdeckt oder auch firmenintern aufgedeckt und veröffentlicht wird.

Meine Bedenken beziehen sich auch auf die Privatwirtschaft. Berücksichtigt man die Struktur der österreichischen Wirtschaft mit 70 Prozent Arbeitgeberbetrieben mit ei­nem bis elf Mitarbeitern, so wird dieses Instrument, glaube ich, nicht ganz groß zum Einsatz kommen. Dort ist überall immer ein Chef oder eine Chefin da, der oder die je­derzeit ansprechbar ist, und in vielen Dingen natürlich als Auskunftsperson und auch Vermittler oder Mediator tätig ist.

Ein zweiter Punkt, der mir positiv aufgefallen ist, ist die praktische Ausbildung, die be­triebswirtschaftliche zusätzliche Befähigung eines Richters. Da fällt mir, als ehemali­gem Laienrichter bei Arbeitsgerichten, dazu nur ein, dass ich mir oft bei Urteilen von Richtern gedacht habe, dass die nie in ihrem Leben die Arbeitswelt kennengelernt ha­ben. – So viel zu diesen Dingen. Ich hoffe, dass sich das in Zukunft damit verbessert.

Die Österreichische Volkspartei wird diesem Gesetz natürlich zustimmen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

16.27


Vizepräsident Reinhard Todt: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Schreu­der. – Bitte.

 


16.27.52

Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Herr Präsident! Frau Ministerin! Ja, das ist eine gelungene Novelle. Wir werden dem zustimmen. Mit Inbrunst werden wir die­sem Gesetz zustimmen. Vor allem – und das möchte ich hier betonen – freuen wir uns sehr, weil dieses Gesetz, diese Novelle tatsächlich ein riesengroßer Fortschritt in der Frauenpolitik ist. Das muss hier gesagt werden.

Wir haben jetzt eine 50-Prozent-Quote festgelegt. Die lag bis jetzt bei 45 Prozent. Die­se wurde nicht überall erreicht, daher ist es umso besser, dass man eine 50-Prozent-Quote hineinbringt. Und es gibt Einkommensberichte, ein ganz wichtiges Instrument, was wir sehr gut finden.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite