BundesratStenographisches Protokoll803. Sitzung / Seite 127

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Vizepräsident Reinhard Todt: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Grim­ling. – Bitte.

 


16.20.01

Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Zum vorliegenden Bundesgesetz, mit dem unter dem Kurztitel Dienstrechts-Novel­le 2011 eine ganze Reihe von Rechtsvorschriften geändert werden, sind im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens im Nationalrat bereits umfangreiche Stellungnahmen abge­geben worden, die gegenüber der ursprünglichen Regierungsvorlage erhebliche Erwei­terungen zur Folge hatten. Ich möchte mich daher auf das Wesentliche beschränken.

Bereits anlässlich der Erörterung der Studie „Perspektiven des öffentlichen Dienstes“ wurde auf Folgendes hingewiesen: die Komplexität der für den öffentlichen Dienst maßgeblichen Rechtsvorschriften, den laufenden Reformbedarf durch strukturelle Ver­änderungen und Aufgabenstellung, die Anforderungen des Arbeitsmarktes und die Aus­wirkungen des EU-Rechtes. Das vorliegende Regelwerk nimmt eine weitreichende Neu­ordnung verschiedener einschlägiger Rechtsmaterien vor, die sich nach der gegenwär­tigen wirtschaftlichen Situation sowohl aus der Sicht des Dienstgebers, als auch aus den Forderungen der Dienstnehmer als notwendig erweisen. Dass hiebei für beide Sei­ten mit dem erforderlichen Augenmaß vorzugehen ist, erscheint im Interesse der Staats­finanzen selbstverständlich.

Die neuen Bestimmungen vereinfachen die Aufnahmebedingungen in den Bundes­dienst und den Wechsel in die Privatwirtschaft oder zu einer anderen Gebietskör­perschaft. Sie schaffen ferner Rechtssicherheit für Bedienstete bei Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption, Verbesserungen im Disziplinarverfahren und schließlich die dienstrechtliche Anerkennung des akademischen Grades „Bachelor“. Eine weitere Anpassung zwischen Beamten und Vertragsbediensteten – für viele vielleicht eine ganz kleine, für sehr viele Vertragsbedienstete eine sehr große – erfolgt hinsichtlich der Meldepflicht bei Dienstverhinderung.

Es erscheint mir als besonders wichtig, dass der Prozentsatz des Frauenförderungsge­botes im öffentlichen Dienst von 45 auf 50 Prozent angehoben wird. Ein Praktikum im Bundesdienst soll künftig zwingend honoriert werden. Eine Gratistätigkeit als billige Ur­laubsvertretung gehört damit der Vergangenheit an. Als Maßnahme zur Anhebung des Pensionsantrittsalters wird die Möglichkeit geschaffen, bei dauernder Dienstunfähigkeit auf dem innegehabten Arbeitsplatz, zum Beispiel im Exekutivdienst, freiwillig an einem anderen Arbeitsplatz ohne finanzielle Einbußen weiterzuarbeiten.

Die vorliegende Dienstrechts-Novelle wurde auch zum Anlass genommen, durch orga­nisatorische Änderungen in den einzelnen Ressorts bedingte Anpassungen der taxativ aufgelisteten Richtverwendungen vorzunehmen. Und schließlich wurde gleichsam in letzter Minute vor der Verabschiedung im Nationalrat durch einen Abänderungsantrag auch noch das Ergebnis der jüngsten Gehaltsrunde für den öffentlichen Dienst berück­sichtigt: die Anhebung der Gehälter und Entlohnungen für die Vertragsbediensteten um 2,68 Prozent bis 3,36 Prozent, also der Durchschnitt ist bei 2,95 Prozent, und die Neuregelung der Jubiläumszuwendung für Beamte, die bei der Pensionierung weniger als 40 Dienstjahre haben.

Alles in allem handelt es sich daher um eine sinnvolle Neuregelung im Interesse des öffentlichen Dienstes in seiner Gesamtheit. Ich schlage daher vor, der Bundesrat möge der vorliegenden Dienstrechts-Novelle 2011 zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Zangerl.)

16.24


Vizepräsident Reinhard Todt: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Per­hab. – Bitte.

 


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