BundesratStenographisches Protokoll803. Sitzung / Seite 126

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

16.15.41

Bundesrat Hermann Brückl (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf gleich vo­rausschicken, dass wir Freiheitliche dieser hier vorliegenden Dienstrechts-Novelle für den öffentlichen Dienst in ihrer Gesamtheit nicht zustimmen werden. Sie enthält zwar einige Regelungen, die durchaus vernünftig sind, aber in seiner Gesamtheit lehnen wir dieses Gesetz ab.

Kurz erwähnt: Die Regelung, dass künftig Richter und Staatsanwälte eine Praxisausbil­dung in der Privatwirtschaft absolvieren können, um ihr Wissen vor allem im Bereich der Korruptionsbekämpfung und der Finanz zu erweitern, ist einer jener Punkte, die positiv zu erwähnen sind, auch dass man grundsätzlich das Thema Whistleblowing an­geht. Das Bekanntmachen, das An-die-Öffentlichkeit-Bringen von Missständen ist grund­sätzlich ein richtiger Ansatz, aber wenn man sich gerade diesen Punkt jetzt, das Whistleblowing, näher anschaut und wenn man das, so wie es jetzt vorliegt, näher be­trachtet, muss man in der derzeitigen Situation in Wirklichkeit jeden Mitarbeiter nur viel Glück wünschen, der heute Missstände aufzeigt, beziehungsweise jener Person, die man eines Deliktes bezichtigt, weil hier einfach viele Fragen noch offen sind.

Es ist unbedingt notwendig, und das ist wichtig, dass man jene schützt, die etwas zu Recht anprangern und es ist notwendig, dass man bei jenen, die beschuldigt werden, auch die entsprechenden Grundrechte wahrt. Solange Fragen, wie zum Beispiel an welche Anlaufstellen soll beziehungsweise muss sich der Whistleblower mit seiner Be­schwerde wenden oder welche Rechte hat die Person, die von einem Whistleblower angezeigt wurde oder welche Handlungen sind notwendig, um angezeigte Personen vor materiellen und immateriellen Schäden zu schützen und so weiter, solange die nicht geklärt sind, ist dieses Problem auch nicht gelöst.

Ich denke, man sollte hier schon mit der entsprechenden Sorgfalt und mit Bedacht an dieses Problem herangehen. Wir sind der Meinung, dass man hier überhastet handelt, dass man die Komplexität des öffentlichen Dienstes einfach nicht berücksichtigt, insbe­sondere auch deshalb, weil auch der Datenschutzrat, der sich ja schon seit geraumer Zeit mit der Thematik des Whistleblowing befasst, hiezu eine eigene Enquete angekün­digt hat, um eben diese vielen offenen Fragen noch zu klären.

Ein weiterer Punkt, den ich herausgreifen will, ist das ersatzlose Auslaufen der Rege­lung des § 83b Gehaltsgesetz. Da geht es um unsere Exekutivbediensteten, für die ist dieser Punkt von großer Wichtigkeit. Bislang war es so, dass es eine Gruppenrechts­schutzversicherung gegeben hat, die Rechtskosten abgedeckt hat, wenn zum Beispiel ein Exekutivbediensteter zumeist ungerechtfertigt und willkürlich Anschuldigungen aus­gesetzt war, meist eben mit dem Hintergrund, dass sich der Beschuldigte einen verfah­rensrechtlichen Vorteil verschaffen wollte oder will oder einfach nur aus persönlichen Rachegelüsten.

Diese Regelung läuft mit Ende dieses Jahres aus und wird nicht verlängert. Und da­rüber hinaus darf ich auch noch sagen, dass zum Leidwesen vieler Beamten einige gu­te Anträge unserer freiheitlichen Fraktion im Zuge der Gesetzesdiskussion abgelehnt wurden, so zum Beispiel der Antrag auf Gewährung einer Dienstfreistellung für Mitglie­der von Feuerwehren, wenn diese Einsatz leisten müssen. Gerade in Zeiten wie diesen, in denen die Freiwilligen Feuerwehren ohnehin Probleme haben, während der Kernzeit zwischen 7 Uhr und 17 Uhr, 18 Uhr am Abend die Bereitschaft sicherzustellen, hätte man hier wirklich ein Herz zeigen können für das Feuerwehrwesen und hätte auch die Freiwilligkeit belohnen können, gerade im Jahr des Ehrenamtes.

Alles in allem und bei jeglicher Wertschätzung, liebe Kolleginnen und Kollegen, Frau Minister, aber diesem Gesetz können wir Freiheitliche in seiner Gesamtheit nicht zu­stimmen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

16.19

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite