BundesratStenographisches Protokoll803. Sitzung / Seite 139

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hältnismäßig sein und natürlich auch abschreckend sein. Das ist ein ganz wesentlicher Aspekt bei dieser Strafgesetznovelle 2011.

Es geht nämlich hier darum, die Mindeststrafen anzuheben. Das heißt, dort, wo es bei Gewalt an Kindern noch keine Mindeststrafen gibt, sollen Mindeststrafen geschaffen werden, und dort, wo es bereits Mindeststrafen gibt, sollen die Mindeststrafen angeho­ben werden – einfach um ein ganz deutliches und klares Signal zu senden, dass Ge­walt gegen Kinder in diesem Land nicht toleriert wird. Dieses Signal wollen wird damit setzen. Ich hoffe, dass das auch gelingt und damit auch wirklich eine abschreckende Sanktion geschaffen wird.

Aber es geht ja nicht nur darum, die Mindeststrafen zu erhöhen beziehungsweise zu schaffen, sondern es geht zum Beispiel auch darum, die Kinder vor neuen Gefahren zu schützen – denn wir müssen natürlich mit den strafrechtlichen Regelungen auch immer wieder darauf reagieren, wenn es neue Gefahren für unsere Kinder gibt, und da denke ich zum Beispiel an das Internet. Das Internet ist eine großartige Einrichtung – ich glau­be, da wird mir auch niemand widersprechen –, und das Internet hat glücklicherweise auch Einzug in die Kinderzimmer gehalten, weil es natürlich eine ganz wichtige Wis­sens-/Informationsquelle ist, eine wichtige Kommunikationsquelle ist. Da wird mir kei­ner widersprechen.

Also wir müssen natürlich auch sehen, dass mit dem Internet auch neue Gefahren ver­knüpft sind. Da denke ich etwa an das sogenannte Grooming. – Ich muss gestehen, ich kannte dieses Wort auch nicht, bevor ich Justizministerin wurde. „Grooming“ war mir nicht geläufig. Mittlerweile weiß ich, was das bedeutet: Es geht dabei um die An­bahnung von sexuellen Kontakten im Internet gegenüber Unmündigen.

Wie läuft das in der Praxis ab? – Das läuft so ab: Eine volljährige Person gibt sich im Internet zum Beispiel als 12-Jähriger oder 13-Jähriger aus, um etwa mit einem zwölf­jährigen Mädchen in Kontakt zu treten. Es wird Vertrauen aufgebaut, indem man sich eben austauscht über gemeinsame Musikpräferenzen und so weiter. Wenn dieses Ver­trauen einmal aufgebaut ist, dann wird ein persönliches Treffen vereinbart. Und bei die­sem persönlichen Treffen kommt es leider häufig zu sexuellen Übergriffen.

Wir wollen es gar nicht so weit kommen lassen, dass es zu diesen sexuellen Über­griffen kommt. Deshalb soll bereits die Anbahnung von sexuellen Kontakten zu Un­mündigen unter Strafe gestellt werden, um eben die dann in der Folge eintretende Missbrauchssituation wirklich zu verhindern. Das dient also tatsächlich der Prävention, und es soll diese Anbahnung von sexuellen Kontakten unter Strafe gestellt werden, und zwar mit einer Strafdrohung von bis zu zwei Jahren.

Ein weiteres Thema ist natürlich auch die Kinderpornographie im Internet. Auch da se­hen wir eine zunehmende Gefahr, und deshalb wird mit dieser Strafgesetznovelle 2011 ein weiterer neuer Straftatbestand geschaffen, nämlich die wissentliche Betrachtung von kinderpornographischen Darstellungen im Internet, zum Beispiel mittels Web-Cam. Wenn also mittels Webcam kinderpornographische Darstellungen übertragen werden und wissentlich betrachtet werden, dann soll schon dieses wissentliche Betrachten künftig unter Strafe stehen. Auch hier gibt es eine Strafsanktion von bis zu zwei Jahren Haftstraße.

Ich glaube, damit haben wir sehr wichtige neue Straftatbestände geschaffen und kom­men wirklich dem Auftrag nach, auch auf neue Gefahren angemessen und rasch zu reagieren.

Ein weiterer Punkt, der mit dieser Strafgesetznovelle 2011 in Angriff genommen wird, betrifft die bessere Sanktionierung von etwa Genitalverstümmelung oder Zwangsehe, um nur zwei Beispiele zu nennen. Das sind ja Straftatbestände, die häufig im Ausland begangen werden. Bei Zwangsehe oder bei Genitalverstümmelung haben wir häufig


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